Tierschutz und Hainburg
Was kriminelle Tierschützer und Au-Retter unterscheidet.

Immer wieder wird das Argument von den Grünen vorgebracht: wenn es den § 278a (Kriminelle Organisation) in den 80er Jahren gegeben hätte, wären die Hainburg-Demonstranten eingesperrt worden.
Leider ist das Argument falsch:
eine kriminelle Organisation liegt nur dann vor, wenn sie über längeren Zeitraum strafbare Handlungen begeht. Sich an einen Baum zu ketten, einen Sitzstreik zu begehen oder gegen die Gewerkschaft zu demonstrieren - das war und ist nicht strafbar, auch wenn es organisiert erfolgt. Aber den Bauarbeiter zu bedrohen, das Auto seiner Frau einzuschlagen und das Büro seines Chefs zu verwüsten, das wäre strafbar. Wenn sich ein Trupp dazu verabredet, Baufirmen und ihre Arbeiter solange mit Sachbeschädigungen und Drohungen zu bedrohen, bis diese keine Kraftwerke mehr bauen, dann liegt eine eine kriminelle Organisation vor.
Das ist der Unterschied zwischen Hainburg und radikalen Tierschützern (etwa der Animal Liberation Front ALF), die Kleiderbauer erpressten. Hainburg war (größtenteils) friedlicher Protest. Die Grünen täten gut daran, ihren Abstand zu radikalen Sektierern einzuhalten, anstatt solche falschen Vergleiche zu ziehen. Sie verlieren ihre wichtigste Marke: die Glaubwürdigkeit.
Was kriminelle Tierschützer und Au-Retter unterscheidet.

Immer wieder wird das Argument von den Grünen vorgebracht: wenn es den § 278a (Kriminelle Organisation) in den 80er Jahren gegeben hätte, wären die Hainburg-Demonstranten eingesperrt worden.
Leider ist das Argument falsch:
eine kriminelle Organisation liegt nur dann vor, wenn sie über längeren Zeitraum strafbare Handlungen begeht. Sich an einen Baum zu ketten, einen Sitzstreik zu begehen oder gegen die Gewerkschaft zu demonstrieren - das war und ist nicht strafbar, auch wenn es organisiert erfolgt. Aber den Bauarbeiter zu bedrohen, das Auto seiner Frau einzuschlagen und das Büro seines Chefs zu verwüsten, das wäre strafbar. Wenn sich ein Trupp dazu verabredet, Baufirmen und ihre Arbeiter solange mit Sachbeschädigungen und Drohungen zu bedrohen, bis diese keine Kraftwerke mehr bauen, dann liegt eine eine kriminelle Organisation vor.
Das ist der Unterschied zwischen Hainburg und radikalen Tierschützern (etwa der Animal Liberation Front ALF), die Kleiderbauer erpressten. Hainburg war (größtenteils) friedlicher Protest. Die Grünen täten gut daran, ihren Abstand zu radikalen Sektierern einzuhalten, anstatt solche falschen Vergleiche zu ziehen. Sie verlieren ihre wichtigste Marke: die Glaubwürdigkeit.


Kommentare
Ganz so einfach funktioniert die Welt auch wieder nicht. Wenn ich mich richtig erinnere gab es im Umfeld der Au-Besetzungen sehr wohl Rempeleien zwischen Polizei und Besetzern, es gab genug Klagen von Bauarbeitern/Firmen über beschädigte bzw. sabotierte Fahrzeuge usw.. Mit einiger Phantasie und - natürlich - entsprechenden Hausdurchsuchungen hätte man schon was konstuieren können. Und soo weltbewegend waren die Aktionen der VGT ja auch nicht. Die Polizei mit ihrer 30-köpfigen Sonderkommission hat ja den Eindruck erweckt als hätten die geplant das AKH in die Luft zu sprengen, nur weil dort - leider - Tierversuche gemacht werden. Unabhängig davon. Man muss die Aktionen der VGT nicht mögen - ich distanziere mich auch deutlich davon - trotzdem stösst es einem sauer auf, wenn man sieht mit welchem Eifer die Justiz diese Sachbeschädigungen verfolgt und wie gleichgültig sie auf der anderen Seite ist, wenn es um Tierquälerei geht. Sachbeschädigungen, Drohungen etc. gehören aufgeklärt und gegebenenfalls gerichtlich abgehandelt. Dazu braucht es aber ganz sicher keine 100 Tage U-Haft - wie nun auch die Oberstaatsanwaltschaft Wien deutlich festgestellt hat.
claud • 03.09.08 23:37
naja sie haben recht, aber liegt der unterschied hier nicht auch bei der art und weise wie hier vorgegangen wurde ??? es gibt doch nichtmal eindeutige beweise das es diese 10menschen waren die in uhaft sind ???
juergen • 04.09.08 08:38
den verlust des wertekompass vermisse ich eher bei ihnen, hr.klenk, und serioese argumentation leider auch.
niemand, weder pilz, gruene noch die tierschutz-szene haben auch nur eine sekunde gegen die aufklaerung von straftaten protestiert.
zur auffrischung ihrer erinnerung, der protest richtet sich gegen die exzessive gewalt bei den hausdurchsuchungen, und die verhaengung der U-Haft OHNE KONKRETE VERDACHTSMOMENTE fuer KONKRETE STRAFTATEN.
Für KEINE der von ihnen so leger genannten schweren vorwuerfen (noetigung, erpressung, beschaedigung von KFZ) gibt es Beweise, die die U-haeftlinge belasten. der vorwurf der brandstiftung an einer jagdhuette ist bereits seit langem nicht mehr gegenstand der ermittlungen und ist (nach aussage eines jaegers) wahrscheinlich auf einen schlecht isolierten ofen zurueck zu fuehren.
die von ihnen genannte DNA spur belastet einen der verdaechtigen mit einem steinwurf gegen die fensterscheibe eines lokals, in dem eine rechtsradikale veranstaltung stattfand. rechtfertigt das den steinwurf? nein! rechtfertigt es drei monate U-haft, 2 jahre ueberwachung und weist es auf eine kriminelle organisation hin? wohl auch nicht!
in ihrem falter artikel zitieren sie absatzweise aus dem "extremistischen, aufruehrerischen FADINGER internet forum". diese zitate haben sie offensichtlich aus dem polizei protokoll abgemalt, sie sind naemlich vollkommen verzerrte und aus dem zusammenhang gerissene fragmente aus tausenden informellen diskussionen und kommentaren ueber jahre hinweg. an jedem stammtisch im wirtshaus koennten sie durch sammlung derart boesartiger zitat-fragmente eine person als brandgefaehrlich potentielen verbrecher portraitieren. und ein internet forum ist nichts anderes, als so ein virtueller stammtisch.
offenbar gehen tierschuetzer ihnen auf die nerven, herr klenk, das teilen sie mit vielen anderen menschen, aber darunter sollte weder der schutz von NGO's vor uebereifriger polizei, noch die meinungsfreiheit leiden muessen.
thomas winger • 04.09.08 09:20