Recht statt Galgen
In Den Haag demonstriert die Justiz, wie man Tyrannen zivilisiert zur Strecke bringt.
Drei bärtige Tyrannen wurden in den letzten vier Jahren mit ganz unterschiedlichen Mitteln vom „Westen“ zur Verantwortung gezogen. Ahmad Yasin, den Terrorscheich der palästinensischen Hamas, trafen im Jahr 2004 ein paar israelische Raketen, als er im Rollstuhl saß. Mit ihm starben neun weitere Personen. Ein Todesurteil mit „Kollateralschaden“, verkündet von einem Rechtsstaat ohne Prozess.
Saddam Husseins Ende ist auf YouTube archiviert. Ein verwackeltes Handy-Filmchen zeigt ihn zappelnd am Galgen. Die USA hatten den Schlächter vom Tigris vor ein irakisches Schnellgericht gestellt. Für mindestens 290.000 Ermordete büßte Hussein selbst mit dem Tode. Eine Strafe, die in Europa als Menschenrechtsverletzung verboten ist.
Und nun Radovan Karacicz. Die Weltgemeinschaft zeigt endlich wieder, wie man mit Tyrannen umgeht: zivilisiert, konsequent und fair. „Sind Sie Mister Karacicz“, fragte UN-Richter Alphons Orie in höflichem britischem Akzent und legte seinen Kopf etwas schief zur Seite. Karaczicz, sauber rasiert, sichtlich gealtert, antwortete hinter seiner Glasscheibe sitzend: „Ja!“
Zwei höfliche Herren plauderten da miteinander am Haager UN-Kriegsverbrechertribunal für das ehemalige Jugoslawien. Fast hätte man vergessen können, dass der Psychiater und Poet für die Ermordung von 8000 Zivilisten in Srebrenica verantwortlich ist und 100.000 Kriegstote zu verantworten hat. Nun beklagt er sich über „Unregelmäßigkeiten“ bei seiner Verhaftung. Despoten werden immer so weinerlich, wenn man ihnen Rechte verwehrt.
Und genau das ist der Triumph des Rechts, der nun endlich wieder zu sehen ist – dank der Beharrlichkeit von UNO und EU, die auf die Auslieferung des ehemaligen Serbenführers drängten. Endlich sieht die Welt (und vor allem auch der Westen), dass Tyrannen nicht nur mit Raketen und dem Galgen zur Rechenschaft gezogen werden können, sondern mit den Buchstaben des Gesetzes.
Das völkerrechtliche Weltstrafrecht wurde von den USA nach dem Zweiten Weltkrieg in den Nürnberger NS-Kriegsverbrecherprozessen geschaffen – und nach den Massakern in Ruanda und Jugoslawien wieder entdeckt. Es war kein Siegerrecht, wie manche behaupten und auch keine Missachtung des „Nichteinmischungsgebots“ , das es Staaten untersagt, sich in die inneren Angelegenheiten eines Staates einzumischen. Wenn Menschenrechte universell gelten, dann müssen die gröbsten Verletzungen dieser Rechte auch universell verfolgt werden können .Tyrannen, können sich in ihren Staaten ja oft nur deshalb in Sicherheit wiegen, weil die dortige Richterschaft, den sie selbst zerstörten, für ihre Verfolgung zu schwach ist.
In den Neunzigern richtete der UN-Sicherheitsrat deshalb richterliche und international besetzte Sondertribunale ein, die einzelne Herrscher individuell verfolgen konnten. Das war neu, denn nicht mehr irgendwelche abstrakten Staaten waren Subjekte des Völkerrechts, sondern konkrete Menschen. Aus gefährlichen Herrschern, die Uniformen trugen, wurden stinknormale Angeklagte. Weinerlich meist, beleidigt und alleine gelassen. Chinesen, Russen – und Amerikaner stimmten diesem Prinzip zu.
Natürlich sind diese UN-Gerichte nicht im Stande alle Kriegsverbrecher zur Strecke zu bringen, auch das Jugoslawientribunal hat nur 161 Anklagen verfasst – und nur ein Drittel der Beschuldigten verurteilt. Der Wert dieser Gerichte besteht vielmehr in ihrer Signalwirkung: die Tyrannen leben auf dieser Welt nicht mehr in Frieden. Sie müssen Bärte tragen und sich verstecken. Sie können nicht mehr Unterschlupf finden und ihre Opfer verhöhnen. Sie sterben, wenn es sein muss, hinter Gittern, so wie Slobodan Milosevic.
Vor zehn Jahren wurde – in Weiterentwicklung der Sondertribunale – schließlich der ständige Internationale Strafgerichtshof geschaffen: vor allem Warlords aus Afrika, etwa Präsident Charles Taylor aus Liberia, kongolesische Kriegstreiber oder werden dort nun zur Rechenschaft gezogen oder sie müssen, wie der per Haftbefehl gesuchte amtierende Präsident Sudans, Omar al-Baschir, zumindest damit fürchten. Er kann sich nun nicht mehr bei der UN-Hauptversammlung blicken lassen. Schon arbeiten auch Anwälte in Australien, Großbritannien und den USA daran, auch westliche Staatenlenker vor Gericht zu stellen – etwa für die Teilnahme am Irakkrieg oder die Unterstützung von Guantánamo. Auch das hat Signalwirkung.
Die USA, einst Mitbegründer dieses Weltstrafrechts und des Jugoslawientribunals, wehren sich nun mit allen Mitteln gegen das ständige Haager Tribunal, dessen Charta sie nicht ratifiizieren (so wie China). Sie sehen ihre staatliche Unabhängigkeit in Gefahr, das Wissen ihrer Geheimdienste und wohl auch ihre Soldaten und Politiker, die Folter und Angriffskriege legitimierten
Doch die Entwicklung wird trotz gewaltiger Rückschläge in den nächsten Jahrzehnten nicht zu stoppen sein: nicht nur Medien, Wirtschaft und Kapital sind global geworden, sondern auch das aufgeklärte Recht, das keine Rache, keine Folter, keine Todesstrafe, sondern nur einen fairen Prozess und die Lebenslange Haft kennt.
Am Ende des nun beginnenden Monsterprozesses wird für Karacicz natürlich lebenslange Haft stehen. Am Ende seines Prozesses wird noch einmal durch Zeugenaussagen protokolliert werden, was in Bosnien wirklich geschah. Vergewaltigte, Geschundene und Überlebende des Massakers von Srebrenica werden zu Wort kommen und vielleicht werden sie ein wenig das Gefühl vermittelt bekommen, dass auch die Weltgemeinschaft anerkennt, dass ihnen schwerstes Unrecht angetan wurde. Historiker werden aus den Prozessakten wühlen können – und sie werden in ein, zwei oder drei Generationen die neuen Schulbücher für serbische Kinder umschreiben können. Das ist das historische Verdienst von großen Kriegsverbrecherprozessen.
Bis es so weit ist, wird Karacicz vielleicht mit den anderen Untersuchungshäftlingen aus Jugoslawien in der Häftlingsküche Branzinos grillen oder Domino spielen – die Schriftstellerin Slavenka Drakulic hat den Alltag der angeklagten Generäle aus Serbien, Kroatien und Bosnien in einer beeindruckenden Reportage festgehalten. Doch auch das darf eine Zivilisation nur verstören und nicht empören. Bis zu seinem Urteil gilt auch der Tyrann als unschuldig.
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Beeindruckender Text. Umso verwunderlicher dass der jüngste Freispruch für Baser Oric, der für schwerste Verbrechen auf bosnischer Seite verantwortlich ist, mit keinem Wort erwähnt wird.
Hallo Florian, danke für deine (Email-) Antwort und die angehängte Urteilsbegründung! Die beantwortet aber meinen Einwand nicht.
Der Grund für meine Verwunderung war: Ich habe Walter Manuscheks Kommentar der Anderen im Standard dazu gelesen. Das ist quasi auch alles das dazu ich weiß – also gefährliches Halbwissen.
Nur: Es scheint unbestritten zu sein, dass sich die serbische Öffentlichkeit vom ICTY massiv unfair behandelt fühlt.
Jetzt gibt es im Grunde zwei Möglichkeiten:
1. Manuschek hat (zumindest ansatzweise) Recht. Dann wäre eine Erwähnung des Falles (oder anderer, die dieses Ungleichgewicht aufzeigen) in einem Artikel wie deinem notwendig. Stichwort Siegerjustiz.
2. Manuschek liegt falsch, oder es ist umstritten, wie die Dinge liegen. Auch dann ist m.E. der Disput um solche Urteile zu erwähnen, wenn der Artikel ausgewogen sein soll.
Es gibt noch eine 3. Möglichkeit: Kein ernstzunehmender Historiker teilt Manuscheks Meinung, es ist eine obskure Einzelmeinung. Dann, nur dann, kann man m.E. die unterstellte Tendenz verschweigen.
My 2 Cents – so ist mein Kommentar zu verstehen.
“Doch die Entwicklung wird trotz gewaltiger Rückschläge in den nächsten Jahrzehnten nicht zu stoppen sein: nicht nur Medien, Wirtschaft und Kapital sind global geworden, sondern auch das aufgeklärte Recht, das keine Rache, keine Folter, keine Todesstrafe, sondern nur einen fairen Prozess und die Lebenslange Haft kennt.”
Das ist für mich zu oberflächlich. Die Durchsetzung des Rechts hängt letzten Endes immer von Zwangsgewalt ab. Wenn sich ein Angeklagter nicht freiwillig stellt, muss er verhaftet werden. Wenn nun mächtige Akteure einen Angeklagten schützen, ihn nicht ausliefern oder gar wieder mit Gewalt befreien (wie es die USA angekündigt haben, aber auch andere Staaten, die den internationalen Strafgerichtshof nicht anerkennen), dann kann das “aufgeklärte Recht” dagegen nichts tun. Für die Durchsetzung von Recht bedarf es immer einer Institution, die Macht hat – in Form von Gewaltausübungsmöglichkeiten und anderen, z. B. wirtschaftlichen Sanktionen. Wenn eine mächtige Organisation wie z. B. die USA nicht wollen, dass ihre Angehörigen sich vor einem internationalen Gerichtshof verantworten müssen, dann kann sie von den mit wenig Macht ausgestatteten Organisationen, die hinter dem Gerichtshof stehen, nicht dazu gezwungen werden.
Dass in einem normalen Rechtsstaat Recht ohne übermäßige Gewaltanwendung herrschen kann, liegt daran, dass die Institution der Rechtsdurchsetzung, der Staat mit großem Abstand mächtiger ist als die dem Recht unterworfenen Subjekten (die einzelnen Bürger und Organisationen). Sobald ein Subjekt relativ zum Staat mächtig wird, wird die Rechtsdurchsetzung schwierig. Die mangelnde Kontrolle von Staaten über das Verhalten von Konzernen ist ein Beispiel dafür. Deren Machtmittel sind i.d.R. wirtschaftlicher und politischer Natur. Die USA (und teilweise andere Staaten) haben sich noch nie einer Regelung unterworfen, die für sie nachteilig war, und damit freiwillig Macht abgegeben. Warum sollte sie das in Zukunft tun?
Ich möchte nicht kleinlich sein, doch da der gute Herr sehr gute Vorlesungen am Institut für Politikwissenschaft hält und ich ihn deswegen sehr schätze, möchte ich kurz darauf aufmerksam machen, dass er nicht Manuschek sondern Walter Manoschek heißt :)