Die Arigona-Spitzelaffäre
Innenminister, Ministerialbeamte und Provinzpolitiker haben geheime Polizeidaten missbraucht, um die Familie Zogaj in der Öffentlichkeit systematisch zu diskreditieren. Nun wurden sie von der Polizei wegen Geheimnisverrat angezeigt.
(für Falter)
Der erste Oktober 2007 beginnt für die Polizisten im oberösterreichischen Frankenburg unspektakulär. Volksschüler, so vermerkt der Dienstbericht, „teilten mit, dass eine Katze unter einem Auto festklemmt“. Im fernen Wien steckt an diesem Tag noch ein anderer in der Klemme: Günter Platter, damals Innenminister, heute Tiroler ÖVP-Landeshauptmann.
Als Unmensch steht er da – und Schuld daran ist die 15-jährige Frankenburgerin Arigona Zogaj, die mit Selbstmord drohte, sollte sie wie Vater und Brüder in den Kosovo abgeschoben werden. Vor dieser Erpresserin, sagte Platter damals, würden er und der Rechtsstaat nie in die Knie gehen.
So hatten auch die Polizisten in Frankenburg alle Hände voll zu tun. Sie mussten zum Beispiel am 1. Oktober das Erkennungsdienstliche Informations-System (Ekis) anwerfen, um vertrauliche Daten über Arigonas Familie auszuheben. Sie taten dies zu „internen Zwecken“, wie es in einem Polizeibericht heißt. Es kam ganz anders.
.
Die von vielen kleinen Beamten herbeigeschafften sensiblen Polizeiakten
der Zogajs wurden öffentlich. Deshalb haben sich Platter und seine Spitzenbeamten nun wegen Geheimnisverrats zu verantworten. Der Korruptionsjäger Martin Kreutner, Chef des im Innenministerium angesiedelten Büros für Interne Angelegenheiten (BIA), hat den Innenminister, damals sein Vorgesetzter, am achten Februar in einem streng geheimen „Verschlussakt“ an die Staatsanwaltschaft angezeigt. Der Akt liegt dem Falter exklusiv vor – und er ist von grundsätzlicher Bedeutung. Es geht darum, ob Politiker und Spitzenbeamte in einer konzertierten Aktion das Strafgesetz und Geheimhaltungsvorschriften verletzt haben – um Arigona Zogaj zu diskreditieren.
Das BIA geht offenbar davon aus. Neben Platter wurden noch sechs weiterer Personen angezeigt: Oberösterreichs Landeshauptmann Josef Pühringer (ÖVP), der stellvertretende Bezirkshauptmann von Vöcklabruck, Martin Gschwandtner, der Sektionschef im Innenministerium Mathias Vogl, die Ministeriums- Sprecherin Iris Müller-Guttenbrun, der Asylreferent Karl Hutter, sowie Andreas Pichler, Verbindungsmann des Innenministeriums im Kosovo.
Strafregisterdaten, Polizei- und Krankenakten, die Inhalte geheimer Fremdenpolizeiprotokolle, Vermögensverhältnisse und amtliche Fotos der Familie Zogaj seien an die Medien gespielt worden, so Kreutners Vermutung. „Eine hässliche, staatliche Diffamierungskampagne“ sei da im Gang gewesen, behauptet auch der Grüne Peter Pilz, der sich dem Fall im parlamentarischen Untersuchungsausschuss und auf seinem Weblog www.peterpilz.at ausführlich widmet. Auch Pilz hat Anzeige erstattet.
Die Justiz ermittelt erstaunlich gemächlich: Keiner der Verdächtigen wurde bislang einvernommen. Nur Sektionschef Vogl wurde befragt – er durfte schriftlich antworten, eine peinliche Einvernahme blieb ihm erspart.
Erledigt die Justiz diese Datenmissbrauchs-Affäre mit vorauseilender Zurückhaltung, weil mächtige Beamte und Politiker darin involviert sind? Gerhard Jarosch, Sprecher der Staatsanwaltschaft, widerspricht. Erst wenn die genauen Auswertungen der Ekis-Abfragen vorliegen, können die ersten Einvernahmen folgen. Dies brauche seine Zeit. Das BIA sei aber soeben mit ersten Vernehmungen beauftragt worden. Jarosch lässt aber aufhorchen: er vergleicht die Causa „qualitativ, nicht quantitativ“ mit der Spitzelaffäre aus dem Jahr 2000. Damals hatte der blaue Polizeigewerkschafter Josef Kleindienst gestanden, FPÖ-Politiker mit Daten aus dem Polizeicomputer Ekis beliefert zu haben. Damit sollten Kritiker diskreditiert werden. Dieselben Mechanismen, so Jarosch, sein nun auch im Fall der Zogajs zu beobachten. Auch BIA-Chef Kreutner dokumentiert in seiner Akte ein regelrechtes Denunziationsgewitter. Das System funktionierte so: Vertraulichen Daten der Zogajs wurden systematisch Medien zugespielt, dann standen Politiker und Beamte (sogar im Fernsehen) bereit, um sie zuzuspitzen. Am Ende sagten alle, dass sie ja nur „allgemein bekannte“ Daten kommentiert hätten. Auf der Strecke blieb der Datenschutz einer Familie und ihrer Kinder.
Die Arigona-Spitzelaffäre geht über das Schicksal der Zogajs hinaus und wirft essentielle, rechtsstaatliche Fragen auf: dürfen unter Druck geratene Politiker das Datenschutzgesetz beiseite schieben wie lästiges Gestrüpp? Dürfen ein Polizeiminister und sein Leute, das ihnen anvertraute polizeiliche Wissen nützen, um eine Asyl-Familie loszuwerden, die ihr Image ankratzt?
Die Antwort der Justiz scheint klar: Vergangenen Herbst wurde Polizeigeneral Roland Horngacher (in erster Instanz, nicht rechtskräftig) wegen Amtsmissbrauch verurteilt, weil er Bawag-Chef Helmut Elsner verriet, dass gegen einen Geschäftsmann „nichts vorliegt“ und weil er profil Infos aus dem Strafakt seines Widersachers Ernst Geiger zusteckte. Jeder Bürger, so hieß es, habe ein Recht auf Schutz seiner Daten –dazu zähle sogar das blütenweiße Strafregister.
Nun geht es um weit sensiblere Information: etwa um das Strafregister des 18jährigen Bruders von Arigona, Alban Zogaj, der nach einer Auseinandersetzung in einer Disco einen „Schuldspruch ohne Strafe“ ausfasste, die mildeste Sanktion, die das Jugendstrafrecht kennt. Nicht einmal im Leumundszeugnis scheint so etwas auf.
Verraten wurden aber vor allem auch Daten aus dem Kriminalpolizeilichen Aktenindex (KPA) der Zogajs. Hier trifft der Fall ins Zentrum des Datenschutzes: der hochsensible KPA ist für die Öffentlichkeit tabu. In ihm sind alle Anzeigen gegen Bürger gespeichert, egal ob sie richtig oder falsch sind. Die Polizei braucht solche Daten für ihre Arbeit, nicht aber Politiker und schon gar nicht die Öffentlichkeit. Werden KPA-Infos nach außen getragen, könnten Unbescholtene in einer oberflächlich informierten Öffentlichkeit plötzlich wie Schwerkriminelle dastehen.
Im Fall Zogaj ist genau dieser grundrechtliche Super-GAU eingetreten – und zwar auf Betreiben der Behörden und auf Wunsch des Innenministers. Journalisten verfügten plötzlich über KPA-Akten der Zogajs. Ausgerechnet der öffentlich-rechtliche ORF filmte am 9. Oktober im „Report“einen Auszug aus dem Register ab. Da die Zogajs dieser Veröffentlichung laut ihrem Anwalt nicht zustimmten, war es ein klarer Gesetzesbruch. Obwohl nur Alban Zogaj ein Bagatelldelikt setzte und sein Vater drei Strafzettel wegen Alkofahrten ausfasste, wurde bewusst der Eindruck erweckt, die Familie sei ein krimineller Clan.
Die Sünden der Zogajs waren übrigens in den Fremdenrechtsverfahren nie Thema. Ihre Asylanträge wurden abgelehnt, weil im Kosovo kein Krieg mehr tobte. Erst als Arigona die Image-Schlacht zu gewinnen drohte, wurden die Verfehlungen ihrer Familie vom Innenministerium thematisiert. Wer also hat in den Daten der Zogajs gewühlt? Das BIA, aber vor allem auch Einvernahmen vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss machen eine Chronologie der Ereignisse möglich.
Am 1. Oktober warfen die Frankenburger Dorfpolizisten das Ekis-System an, um „Hintergrundinfos zur Bestimmung der Lage“ zu bekommen, wie es ein Beamter später nennt. Die Dorfpolizisten bekamen den Auftrag, zu recherchieren und leiteten ihr Wissen per Mail weiter. Etwa an Alois Lißl, den oberösterreichischen Sicherheitsdirektor, sowie an den Bezirkshauptmann von Vöcklabruck oder an Franz Lang, den heutigen Kabinettschef im Innenministerium. Abend um halb neun, so vermerkt der Dienstbericht, „erkundigt sich Lißl um den neuesten Stand im Fall Zogaj“. Eine Stunde später bedankt sich Lang für das „äußerst kompetente Krisenmanagement“.
An diesem Tag klickt sich in Wien auch der Ministerialbeamte Andreas Brenner durch das Ekis: das System vermerkt elf Anfragen mit dem Stichwort Zogaj, am nächsten Tag weitere 26. Brenner recherchierte, „ob es Anzeigen gegen Angehörige der Familie Zogaj gibt“, wie er später erzählt. Zur selben Zeit wird auch Berndt Körner, ein Abteilungsleiter im Innenministerium aktiv. Er durchleuchtet die Zogaj-Files, „da der Verdacht der Straffälligkeit auf die ganze Familie ausgedehnt wurde“. Körner sagt, er habe nur „im Auftrag des Ministerkabinetts“ gehandelt. In den Datensätzen wird schließlich auch Hubert Eser, Beamter der Rechtssektion, fündig. Der lässt aufhorchen. Eine Weisung, die Ekis-Datenbank abzufragen, würde er sich in Zukunft schriftlich geben lassen. Außerdem sei sein Ekis-Passwort missbraucht worden – für Abfragen mit dem Stichwort: „Zogaj“.
Tags darauf, am zweiten Oktober, sendet das Ö3-Morgenjournal eine Exklusivstory. Es sei „kolportiert“ worden, dass Arigonas Bruder Alban „strafrechtlich verurteilt worden sei“. Noch in der selben Sendung wird Oberösterreichs Landeshauptmann Pühringer sprechen. Als erster Politiker plaudert er über die Straftaten des Zogaj Bruders. „Es ergibt sich der Verdacht“, so BIA-Chef Kreutner, „dass Dr. Pühringer ihm ausschließlich in Ausübung seines Amtes anvertraute Daten offenbart und damit berechtigte private Interessen“ der Zogajs verletzt habe.
Pühringers Auftritt war der Auftakt der ersten „Denunziationswelle“, wie Pilz es bezeichnet. Wieder einen Tag später, am 3. Oktober, gesellt sich beim Ministerrat die Sprecherin des Innenministeriums, Iris Müller-Guttenbrunn zu ein paar Journalisten von Standard, Presse und Österreich und flüstert ihnen „ungefragt“, wie sich eine Journalistin erinnert, die Sünden des Jugendlichen Alban Zogaj zu. Die Redakteurin, beschäftigt bei der Tageszeitung Österreich, wird diesen Auftritt BIA-Chef Martin Kreutner am 19. Dezember melden. Sie will bei der Schlammschacht gegen die Zogajs nicht mehr mitmachen. Müller-Guttenbrunn sagt auf Falter-Anfrage, sie habe keine Geheimnisse verraten, sondern nur „medial Bekanntes“ wiederholt.
Auch Martin Gschwandtner, stellvertretender Bezirkshauptmann von Vöcklabruck, wird gesprächig. Im Standard vom dritten Oktober verrät er, dass der „älteste Sohn der Familie“ mit dem „Gesetz in Konflikt“ geraten sei. Gschwandtner laut Standard: „Es gibt eine strafrechtliche Verurteilung, diese stammt aus dem Juli 2007.“ Weitere Anzeigen seien anhängig. Am Abend dieses 3. Oktober tritt schließlich auch noch Günther Platter auf. Ein Zogaj-Bruder, so verrät er der ZiB 24, sei „straffällig geworden“. Wörtlich sagt Platter: „Es gibt hier eine Verurteilung und es gibt aber auch Anzeigen“. „Misstrauen in Frankenburg“ titelt der Standard.
Kabinettschef Christian Switak initiiert die nächste Welle – auf Wunsch des Ministers. Am Samstag, den 6. Oktober ruft Switak fünf Spitzenbeamte des Innenministeriums per Handy zu einer eilig anbebraumten Sitzung in ein Restaurant zusammen. Mit dabei: Sektionschef Vogl, sowie die Ministerial-Beamten Hutter, Müller-Guttenbrunn und Pichler. Der Asylakt der Zogajs ist öffentlich zu machen, so die Order. Auch über die Krankheiten der angeblich zurückgelassenen Zogaj Großmutter, die an schwerer Epilepsie und Diabetes leidet, soll berichtet werden. Die Familie soll offensichtlich nicht nur als kriminell, sondern auch als besonders herzlos stigmatisiert werden.
Im Innenministerium legen Beamte Widerspruch ein. Die Polizei könne sich nicht „zum Büttel der Politik“ machen, heißt es. Solche Stimmen werden ignoriert. Am Sonntag, den siebten Oktober, kommt es zur Pressekonferenz. Der Inhalt dieser Veranstaltung wurde vom BIA verschriftet und ist kurioserweise nun auch „Unter Verschluss“. Vogl begrüßt die Journalisten mit einem „Grüß Gott“, dann berichten er und zwei Beamte erneut über Vorstrafen, Krankheiten und persönliche Verhältnisse der Zogajs. Als Sektionschef Vogl, ein gelernter Gendarm, vergangene Woche vor dem U-Ausschuss zu dieser Pressekonferenz befragt wurde, sagte er: „Man kann sich oft die Dinge nicht aussuchen. Wenn die Dinge anfallen, fallen sie an. Aufträge sind zu erfüllen.“
Wo ist die gesetzliche Grundlage für solche Auftritte? Wieso plaudern Beamte so offen über personenbezogene Daten von Bürgern – ohne deren Einwilligung? Auf Geheimnisverrat stehen bis drei Jahre. Auch das Datenschutzgesetz sieht ähnliche Strafen vor. Das Ministerium aber sagt, es habe von seinem „Recht auf Gegendarstellung“ Gebrauch gemacht. Die Medien hätten „irreführende und unvollständige Tatsachen“ über den Innenminister verbreitet. Nun müssen es die Zogajs „gelten lassen“, dass der Minister seine Version bekannt gibt. Es seien „keine berechtigten Interessen“ der Familie und keine Geheimnisse berührt. Wenn doch, dann hätten die Beamten nicht vorsätzlich gehandelt, denn sie wollten doch nur das „richtige Verhalten des Innenministeriums belegen“.
Ergeht es den Platter und Co. nun wie dem unter dem Auto eingezwickten Katzerl aus Frankenburg? Das Tier, so vermerkt der Dienstbericht, wurde von der Exekutive befreit. Die Gesetze wurden bei dieser Befreiung eingehalten.
Innenminister, Ministerialbeamte und Provinzpolitiker haben geheime Polizeidaten missbraucht, um die Familie Zogaj in der Öffentlichkeit systematisch zu diskreditieren. Nun wurden sie von der Polizei wegen Geheimnisverrat angezeigt.
(für Falter)
Der erste Oktober 2007 beginnt für die Polizisten im oberösterreichischen Frankenburg unspektakulär. Volksschüler, so vermerkt der Dienstbericht, „teilten mit, dass eine Katze unter einem Auto festklemmt“. Im fernen Wien steckt an diesem Tag noch ein anderer in der Klemme: Günter Platter, damals Innenminister, heute Tiroler ÖVP-Landeshauptmann.
Als Unmensch steht er da – und Schuld daran ist die 15-jährige Frankenburgerin Arigona Zogaj, die mit Selbstmord drohte, sollte sie wie Vater und Brüder in den Kosovo abgeschoben werden. Vor dieser Erpresserin, sagte Platter damals, würden er und der Rechtsstaat nie in die Knie gehen.
So hatten auch die Polizisten in Frankenburg alle Hände voll zu tun. Sie mussten zum Beispiel am 1. Oktober das Erkennungsdienstliche Informations-System (Ekis) anwerfen, um vertrauliche Daten über Arigonas Familie auszuheben. Sie taten dies zu „internen Zwecken“, wie es in einem Polizeibericht heißt. Es kam ganz anders.
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Die von vielen kleinen Beamten herbeigeschafften sensiblen Polizeiakten
der Zogajs wurden öffentlich. Deshalb haben sich Platter und seine Spitzenbeamten nun wegen Geheimnisverrats zu verantworten. Der Korruptionsjäger Martin Kreutner, Chef des im Innenministerium angesiedelten Büros für Interne Angelegenheiten (BIA), hat den Innenminister, damals sein Vorgesetzter, am achten Februar in einem streng geheimen „Verschlussakt“ an die Staatsanwaltschaft angezeigt. Der Akt liegt dem Falter exklusiv vor – und er ist von grundsätzlicher Bedeutung. Es geht darum, ob Politiker und Spitzenbeamte in einer konzertierten Aktion das Strafgesetz und Geheimhaltungsvorschriften verletzt haben – um Arigona Zogaj zu diskreditieren.
Das BIA geht offenbar davon aus. Neben Platter wurden noch sechs weiterer Personen angezeigt: Oberösterreichs Landeshauptmann Josef Pühringer (ÖVP), der stellvertretende Bezirkshauptmann von Vöcklabruck, Martin Gschwandtner, der Sektionschef im Innenministerium Mathias Vogl, die Ministeriums- Sprecherin Iris Müller-Guttenbrun, der Asylreferent Karl Hutter, sowie Andreas Pichler, Verbindungsmann des Innenministeriums im Kosovo.
Strafregisterdaten, Polizei- und Krankenakten, die Inhalte geheimer Fremdenpolizeiprotokolle, Vermögensverhältnisse und amtliche Fotos der Familie Zogaj seien an die Medien gespielt worden, so Kreutners Vermutung. „Eine hässliche, staatliche Diffamierungskampagne“ sei da im Gang gewesen, behauptet auch der Grüne Peter Pilz, der sich dem Fall im parlamentarischen Untersuchungsausschuss und auf seinem Weblog www.peterpilz.at ausführlich widmet. Auch Pilz hat Anzeige erstattet.
Die Justiz ermittelt erstaunlich gemächlich: Keiner der Verdächtigen wurde bislang einvernommen. Nur Sektionschef Vogl wurde befragt – er durfte schriftlich antworten, eine peinliche Einvernahme blieb ihm erspart.
Erledigt die Justiz diese Datenmissbrauchs-Affäre mit vorauseilender Zurückhaltung, weil mächtige Beamte und Politiker darin involviert sind? Gerhard Jarosch, Sprecher der Staatsanwaltschaft, widerspricht. Erst wenn die genauen Auswertungen der Ekis-Abfragen vorliegen, können die ersten Einvernahmen folgen. Dies brauche seine Zeit. Das BIA sei aber soeben mit ersten Vernehmungen beauftragt worden. Jarosch lässt aber aufhorchen: er vergleicht die Causa „qualitativ, nicht quantitativ“ mit der Spitzelaffäre aus dem Jahr 2000. Damals hatte der blaue Polizeigewerkschafter Josef Kleindienst gestanden, FPÖ-Politiker mit Daten aus dem Polizeicomputer Ekis beliefert zu haben. Damit sollten Kritiker diskreditiert werden. Dieselben Mechanismen, so Jarosch, sein nun auch im Fall der Zogajs zu beobachten. Auch BIA-Chef Kreutner dokumentiert in seiner Akte ein regelrechtes Denunziationsgewitter. Das System funktionierte so: Vertraulichen Daten der Zogajs wurden systematisch Medien zugespielt, dann standen Politiker und Beamte (sogar im Fernsehen) bereit, um sie zuzuspitzen. Am Ende sagten alle, dass sie ja nur „allgemein bekannte“ Daten kommentiert hätten. Auf der Strecke blieb der Datenschutz einer Familie und ihrer Kinder.
Die Arigona-Spitzelaffäre geht über das Schicksal der Zogajs hinaus und wirft essentielle, rechtsstaatliche Fragen auf: dürfen unter Druck geratene Politiker das Datenschutzgesetz beiseite schieben wie lästiges Gestrüpp? Dürfen ein Polizeiminister und sein Leute, das ihnen anvertraute polizeiliche Wissen nützen, um eine Asyl-Familie loszuwerden, die ihr Image ankratzt?
Die Antwort der Justiz scheint klar: Vergangenen Herbst wurde Polizeigeneral Roland Horngacher (in erster Instanz, nicht rechtskräftig) wegen Amtsmissbrauch verurteilt, weil er Bawag-Chef Helmut Elsner verriet, dass gegen einen Geschäftsmann „nichts vorliegt“ und weil er profil Infos aus dem Strafakt seines Widersachers Ernst Geiger zusteckte. Jeder Bürger, so hieß es, habe ein Recht auf Schutz seiner Daten –dazu zähle sogar das blütenweiße Strafregister.
Nun geht es um weit sensiblere Information: etwa um das Strafregister des 18jährigen Bruders von Arigona, Alban Zogaj, der nach einer Auseinandersetzung in einer Disco einen „Schuldspruch ohne Strafe“ ausfasste, die mildeste Sanktion, die das Jugendstrafrecht kennt. Nicht einmal im Leumundszeugnis scheint so etwas auf.
Verraten wurden aber vor allem auch Daten aus dem Kriminalpolizeilichen Aktenindex (KPA) der Zogajs. Hier trifft der Fall ins Zentrum des Datenschutzes: der hochsensible KPA ist für die Öffentlichkeit tabu. In ihm sind alle Anzeigen gegen Bürger gespeichert, egal ob sie richtig oder falsch sind. Die Polizei braucht solche Daten für ihre Arbeit, nicht aber Politiker und schon gar nicht die Öffentlichkeit. Werden KPA-Infos nach außen getragen, könnten Unbescholtene in einer oberflächlich informierten Öffentlichkeit plötzlich wie Schwerkriminelle dastehen.
Im Fall Zogaj ist genau dieser grundrechtliche Super-GAU eingetreten – und zwar auf Betreiben der Behörden und auf Wunsch des Innenministers. Journalisten verfügten plötzlich über KPA-Akten der Zogajs. Ausgerechnet der öffentlich-rechtliche ORF filmte am 9. Oktober im „Report“einen Auszug aus dem Register ab. Da die Zogajs dieser Veröffentlichung laut ihrem Anwalt nicht zustimmten, war es ein klarer Gesetzesbruch. Obwohl nur Alban Zogaj ein Bagatelldelikt setzte und sein Vater drei Strafzettel wegen Alkofahrten ausfasste, wurde bewusst der Eindruck erweckt, die Familie sei ein krimineller Clan.
Die Sünden der Zogajs waren übrigens in den Fremdenrechtsverfahren nie Thema. Ihre Asylanträge wurden abgelehnt, weil im Kosovo kein Krieg mehr tobte. Erst als Arigona die Image-Schlacht zu gewinnen drohte, wurden die Verfehlungen ihrer Familie vom Innenministerium thematisiert. Wer also hat in den Daten der Zogajs gewühlt? Das BIA, aber vor allem auch Einvernahmen vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss machen eine Chronologie der Ereignisse möglich.
Am 1. Oktober warfen die Frankenburger Dorfpolizisten das Ekis-System an, um „Hintergrundinfos zur Bestimmung der Lage“ zu bekommen, wie es ein Beamter später nennt. Die Dorfpolizisten bekamen den Auftrag, zu recherchieren und leiteten ihr Wissen per Mail weiter. Etwa an Alois Lißl, den oberösterreichischen Sicherheitsdirektor, sowie an den Bezirkshauptmann von Vöcklabruck oder an Franz Lang, den heutigen Kabinettschef im Innenministerium. Abend um halb neun, so vermerkt der Dienstbericht, „erkundigt sich Lißl um den neuesten Stand im Fall Zogaj“. Eine Stunde später bedankt sich Lang für das „äußerst kompetente Krisenmanagement“.
An diesem Tag klickt sich in Wien auch der Ministerialbeamte Andreas Brenner durch das Ekis: das System vermerkt elf Anfragen mit dem Stichwort Zogaj, am nächsten Tag weitere 26. Brenner recherchierte, „ob es Anzeigen gegen Angehörige der Familie Zogaj gibt“, wie er später erzählt. Zur selben Zeit wird auch Berndt Körner, ein Abteilungsleiter im Innenministerium aktiv. Er durchleuchtet die Zogaj-Files, „da der Verdacht der Straffälligkeit auf die ganze Familie ausgedehnt wurde“. Körner sagt, er habe nur „im Auftrag des Ministerkabinetts“ gehandelt. In den Datensätzen wird schließlich auch Hubert Eser, Beamter der Rechtssektion, fündig. Der lässt aufhorchen. Eine Weisung, die Ekis-Datenbank abzufragen, würde er sich in Zukunft schriftlich geben lassen. Außerdem sei sein Ekis-Passwort missbraucht worden – für Abfragen mit dem Stichwort: „Zogaj“.
Tags darauf, am zweiten Oktober, sendet das Ö3-Morgenjournal eine Exklusivstory. Es sei „kolportiert“ worden, dass Arigonas Bruder Alban „strafrechtlich verurteilt worden sei“. Noch in der selben Sendung wird Oberösterreichs Landeshauptmann Pühringer sprechen. Als erster Politiker plaudert er über die Straftaten des Zogaj Bruders. „Es ergibt sich der Verdacht“, so BIA-Chef Kreutner, „dass Dr. Pühringer ihm ausschließlich in Ausübung seines Amtes anvertraute Daten offenbart und damit berechtigte private Interessen“ der Zogajs verletzt habe.
Pühringers Auftritt war der Auftakt der ersten „Denunziationswelle“, wie Pilz es bezeichnet. Wieder einen Tag später, am 3. Oktober, gesellt sich beim Ministerrat die Sprecherin des Innenministeriums, Iris Müller-Guttenbrunn zu ein paar Journalisten von Standard, Presse und Österreich und flüstert ihnen „ungefragt“, wie sich eine Journalistin erinnert, die Sünden des Jugendlichen Alban Zogaj zu. Die Redakteurin, beschäftigt bei der Tageszeitung Österreich, wird diesen Auftritt BIA-Chef Martin Kreutner am 19. Dezember melden. Sie will bei der Schlammschacht gegen die Zogajs nicht mehr mitmachen. Müller-Guttenbrunn sagt auf Falter-Anfrage, sie habe keine Geheimnisse verraten, sondern nur „medial Bekanntes“ wiederholt.
Auch Martin Gschwandtner, stellvertretender Bezirkshauptmann von Vöcklabruck, wird gesprächig. Im Standard vom dritten Oktober verrät er, dass der „älteste Sohn der Familie“ mit dem „Gesetz in Konflikt“ geraten sei. Gschwandtner laut Standard: „Es gibt eine strafrechtliche Verurteilung, diese stammt aus dem Juli 2007.“ Weitere Anzeigen seien anhängig. Am Abend dieses 3. Oktober tritt schließlich auch noch Günther Platter auf. Ein Zogaj-Bruder, so verrät er der ZiB 24, sei „straffällig geworden“. Wörtlich sagt Platter: „Es gibt hier eine Verurteilung und es gibt aber auch Anzeigen“. „Misstrauen in Frankenburg“ titelt der Standard.
Kabinettschef Christian Switak initiiert die nächste Welle – auf Wunsch des Ministers. Am Samstag, den 6. Oktober ruft Switak fünf Spitzenbeamte des Innenministeriums per Handy zu einer eilig anbebraumten Sitzung in ein Restaurant zusammen. Mit dabei: Sektionschef Vogl, sowie die Ministerial-Beamten Hutter, Müller-Guttenbrunn und Pichler. Der Asylakt der Zogajs ist öffentlich zu machen, so die Order. Auch über die Krankheiten der angeblich zurückgelassenen Zogaj Großmutter, die an schwerer Epilepsie und Diabetes leidet, soll berichtet werden. Die Familie soll offensichtlich nicht nur als kriminell, sondern auch als besonders herzlos stigmatisiert werden.
Im Innenministerium legen Beamte Widerspruch ein. Die Polizei könne sich nicht „zum Büttel der Politik“ machen, heißt es. Solche Stimmen werden ignoriert. Am Sonntag, den siebten Oktober, kommt es zur Pressekonferenz. Der Inhalt dieser Veranstaltung wurde vom BIA verschriftet und ist kurioserweise nun auch „Unter Verschluss“. Vogl begrüßt die Journalisten mit einem „Grüß Gott“, dann berichten er und zwei Beamte erneut über Vorstrafen, Krankheiten und persönliche Verhältnisse der Zogajs. Als Sektionschef Vogl, ein gelernter Gendarm, vergangene Woche vor dem U-Ausschuss zu dieser Pressekonferenz befragt wurde, sagte er: „Man kann sich oft die Dinge nicht aussuchen. Wenn die Dinge anfallen, fallen sie an. Aufträge sind zu erfüllen.“
Wo ist die gesetzliche Grundlage für solche Auftritte? Wieso plaudern Beamte so offen über personenbezogene Daten von Bürgern – ohne deren Einwilligung? Auf Geheimnisverrat stehen bis drei Jahre. Auch das Datenschutzgesetz sieht ähnliche Strafen vor. Das Ministerium aber sagt, es habe von seinem „Recht auf Gegendarstellung“ Gebrauch gemacht. Die Medien hätten „irreführende und unvollständige Tatsachen“ über den Innenminister verbreitet. Nun müssen es die Zogajs „gelten lassen“, dass der Minister seine Version bekannt gibt. Es seien „keine berechtigten Interessen“ der Familie und keine Geheimnisse berührt. Wenn doch, dann hätten die Beamten nicht vorsätzlich gehandelt, denn sie wollten doch nur das „richtige Verhalten des Innenministeriums belegen“.
Ergeht es den Platter und Co. nun wie dem unter dem Auto eingezwickten Katzerl aus Frankenburg? Das Tier, so vermerkt der Dienstbericht, wurde von der Exekutive befreit. Die Gesetze wurden bei dieser Befreiung eingehalten.

