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30. Jun 2008

Der Fall Ashner: wir blind ist die Justiz?

Ist unsere Justiz auf dem rechten Auge blind? Drei Fälle in der jüngeren Vergangenheit erwecken diesen Eindruck – doch die Lage ist komplizierter. Da ist etwa zunächst Fall des Milivoj Asner. Der 95jährige mutmassliche Judenmörder aus Kroatien wurde kürzlich von einem Reporter der Sun in der EM-Fanzone ertappt – angeblich putzmunter. Wie ist das möglich, wo der Gutachter Reinhard Haller doch Demenz und somit Verhandlungsunfähigkeit attestierte? Ist die Justiz zu nachlässig, wie Ephraim Zuroff vom Wiesenthal Institut behauptet? Nein, nicht mehr. Die von der SPÖ kontrollierte Staatsanwaltschaft unterstützt Zuroff. Aber sie kann Gutachter und ihre Expertisen nicht ignorieren – so will es der Rechtsstaat. Auch in anderen Fällen steckte die Justiz aus rechtsstaatlichen Gründen fest. Im Fall des verstorbenen NS-Arztes Heinrich Gross (seine Taten wurden lange von der SPÖ und der Justiz vertuscht) gab es rechtsstaatliche Probleme. Viele grausame Taten waren verjährt, andere lange Zeit nicht beweisbar. Erst durch die Ostöffnung bekam auch die Justiz wichtige Akten, die in den Archiven der Kommunisten lagerten. Im Fall der KZ-Wärterin Erna Wallisch ein ähnliches Bild. In den Siebzigern Verständnis für ihre Taten, dann keine neuen Beweise – und die alten Vorwürfe verjährt. Erst kürzlich meldeten sich neue Zeugen, die Wallisch schwer belasteten. Ist Österreichs Justiz also blind? Ja, lange Zeit war das so. Der Zeitgeist, ehemalige Nazis zu “resozialisieren” hatte eben auch die Richter (und vor allem Laienrichter) erfasst. Eine Schande. Doch in den letzten zehn, fünfzehn Jahren gab es Bemühungen, das rechte Auge sehend zu machen. Spät, gewiss, aber immerhin.

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  1. ímmerdiesepseudoreporter
    4. Juli 2008, 08:15 | #1

    Iustitia (deutsch: Justitia) ist die römische Göttin der Gerechtigkeit und des Rechtswesens. Als solche wird sie auch heute noch oft als Wahrzeichen für die Justiz verwendet.
    Justitia wird meist als Jungfrau mit verbundenen Augen dargestellt, die in einer Hand eine Waage, in der anderen das Richtschwert hält. Dies soll verdeutlichen, dass das Recht ohne Ansehen der Person (Augenbinde), nach sorgfältiger Abwägung der Sachlage (Waage) gesprochen und schließlich mit der nötigen Härte (Richtschwert) durchgesetzt wird. Der schräggestellte Balken der Waage symbolisiert den Grundsatz „In dubio pro reo“ (im Zweifel für den Angeklagten). In früheren Darstellungen trug die Göttin des Rechtsfriedens nur einen Ölzweig, als Symbol des Lebens, und ihre Waage, Symbol für den gerechten Ausgleich von Leistung und Gegenleistung in streitbefangenen Partnerschaften. Gelegentlich wird sie auch auf einer Schildkröte stehend dargestellt, womit symbolisiert wird, dass jedes gründliche Verfahren seine Zeit braucht.

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