Getötetes Recht

Journalisten missachten die Rechte von Verbrechensopfern, Richter sehen dabei zu. Ein scharfes Mediengesetz muss her.

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser darf in der Öffentlichkeit schmusen, ohne dabei von News fotografiert zu werden. Das ist geltendes Recht. Das Verbrechensopfer Natascha Kampusch hingegen muss Paparazzi der U-Bahnpostille heute beim Küssen dulden. So urteilte am Montag Österreichs Justiz. heute hatte Fotos gedruckt, die Kampusch bei ihrem angeblich ersten Kuss in einer Disco zeigten. 13.000 Euro Entschädigung bekam sie in erster Instanz zugesprochen. Mehr als Grasser und seine Fiona. Nun drehte das Oberlandesgericht das Urteil völlig um – Kampusch muss die Paparazzi hinnehmen.

Der Fall verwirrt maßlos. Michael Rami, der vor zwei Jahren Grassers Entschädigung gegen News erkämpfte, siegte nun für die Zeitung heute. Sein Gegenüber im Fall Grasser war damals News-Anwalt Gerald Ganzger. Er vertritt auch Kampusch, die vor zwei Jahren von Medien gehetzt und von „Experten“ schlecht beraten, die Flucht nach vorne antrat, Interviews verkaufte und diesen Schritt nun bitter bereut.

Wissen die Wiener Medienrichter eigentlich noch, was sie tun?

Verstehen sie unter Aufdeckungsjournalismus nun das Recht eines Schmuddelblattes, die ersten schüchternen Küsse eines Gewaltopfers zu enthüllen? Es scheint so. Deshalb wird das Kampusch-Fehlurteil vor allem die Paparazzi-Industrie freuen. Bislang hatte die Wien noch halbwegs verschont.

Man kann nur hoffen, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Österreich bald eines besseren belehrt. Die Pressefreiheit hat nämlich Grenzen. Sie zu ziehen, fällt den Richtern aber immer schwerer. Dabei ist die Sache klar: im sogenannten Karoline-Urteil des Europäischen Gerichtshofes wurde vor vier Jahren klar gestellt, dass selbst die Jet-Set Prinzessin ein Recht auf ein Privatleben im öffentlichen Raum genießt. Sie darf ihre Kinder von der Schule abholen, ungestört einkaufen, kurzum: sie darf öffentlich privat sein, weil das ein Grundbaustein eines Lebens in Würde ist. Der Staat muss ihr die Medienmeute vom Hals halten – sonst macht er sich mitschuldig an der Verletzung des Privatlebens.

Das Karoline-Urteil war kein Anschlag auf die Pressefreiheit, wie der Spiegel damals behauptete. Im Gegenteil. Die Richter differenzierten: abgewogen wurde das Privat- und Sexualleben des von Medien gehetzten Einzelnen (selbst wenn er auch noch so oft die Klatschpresse aufsucht) gegenüber der Informationsfreiheit der Öffentlichkeit. Nur der Bürger entscheidet, wie viel er von seinem Privatleben preisgeben will, nicht die Presse. Solche Abwägungen können im Einzelfall schwierig sein. Das Wiener Oberlandesgericht schafft diese Gratwanderung aber nicht einmal mehr bei Frauen wie Kampusch, die sich mit ersten Küssen in der Disco langsam an so etwas wie Normalität herantasten.

Die Verwirrungen der Richter gehen einher mit einem Sündenfall am Wiener Zeitungsmarkt. In den Achtziger Jahren wurde ja – unter dem Eindruck der Medienhetze gegen Jack Unterweger und die „Mörderschwestern“ von Lainz – ein neues Mediengesetz geschaffen. Das faire Verfahren, das Privatleben, vor allem der Sexualbereich wurde geschützt, zumal bei Kindern und Opfern. Lange hielten sich Journalisten an diese Gesetze. Jetzt gibt es kein Halten mehr am entfesselten Boulevard. Mit Genuss und Scheinheiligkeit wühlen sich Journalisten durch die Akten von Kampusch oder der Amstettner Kellerkinder, auf der Suche nach dem Skandal. Nicht einmal mehr die News-Chefs Josef Votzi und Andreas Weber – einst angesehene profil-Aufdecker – scheuen sich die Fotos der von Josef F. eingekerkerten Kinder auf ihr Titelblatt zu setzen, mit vollem Namen und ohne Balken vorm Gesicht. Der Polizeichef Franz Polzer plauderte – live – unter voller Namensnennung die intimsten Details aus den Zeugeneinvernahmen der Amstettner Opfer aus. Amtsgeheimnis, Datenschutz, Recht auf Anonymität – getötetes Recht.

Wenn Medien und Behörden derart versagen, ist die Politik gefordert. Seit Jahren schon baut das Justizministerium den Opferschutz aus. Opfer bekommen Prozessbegleitung, sie erhalten finanzielle Unterstützung, sie haben ein Recht, nicht nochmals von Richtern durch unsensible Fragen traumatisiert zu werden. Nur vor den Übergriffen der Medien sind sie de facto machtlos. Deshalb muss das Gesetz verschärft werden.

Erstens: es müssen die Deckelungen der Entschädigungen im Mediengesetz fallen. Warum soll ein Opfer nur maximal 20.000 Euro bekommen, wenn seine intime Geschichte ausgebreitet wird und ein Medium damit ein Vielfaches verdient? Zweitens: der Staatsanwalt, nicht der Geschädigte soll das Risiko und die Belastung eines Medienprozesses tragen. Das schafft Chancengleichheit. Es ist ja nicht einzusehen, dass die Justiz aktiv wird, wenn Hilmar Kabas Klestil einen Lump nennt – nicht aber wenn Hans Dichand in seiner Krone Fotos von „Inzest- Kindern“ druckt, um noch mehr Geld zu verdienen.

Schließlich braucht es Millionenklagen nach US- Vorbild. Die Amerikaner sprechen von „Strafschadensersatz“. Eine Rechtsverletzung darf sich nicht mehr rechnen. Schon der Versuch Opfer zu belagern – etwa das Auflauern vor Spitälern und Wohnungen – muss Schadenersatzpflichten auslösen.

Wenn all das nichts hilft, kann auch über Strafen nachgedacht werden. Hier dürfen aber keine Geister gerufen werden, die man später nicht mehr los wird. Anders, als es einst Justizminister Böhmdorfer plante, muss Opferschutz im Medienrecht missbrauchsresistent formuliert werden. Keine schwammigen Formulierungen, keine Einladung zur Einschüchterung von Medien durch Politiker oder andere Machthaber, ein klares Bekenntnis zu investigativem und kritsichem Journalismus, wie ihn die Verfassung schützt. Der Schutz muss eindeutig auf Opfer und ihren höchstpersönlichen Lebensbereit eingeschränkt sein. Dann kann geschützt werden, was eine offene Gesellschaft so dringend braucht: die Würde des Menschen, sein Privatleben und eine freie Presse.

Kommentare

super kommentar!!!

bitte ans schwarze brett in den newsdesks der boulevardblätter - auch ausländischer medien.

ps: deutschland ist auch nicht anders mit brutalen polizisten: http://www.zeit.de/2008/19/LS-SEK

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