Die Schnellverfahrer
Wie Kanzler Alfred Gusenbauer auf Drängen der ÖVP ein Höchstgericht entmachten will.
Wofür braucht ein Asylwerber den Verwaltungsgerichtshof? Diese Frage könnte man Ali Hossaini (Name geändert, Anm. der Red.) stellen. Im Jahr 2001, die Taliban steinigten gerade Frauen in Kabuls Fußballstadien, floh der damals Fünfzehnjährige Richtung Westen. Die Gotteskrieger tyrannisierten seine Familie, ihn erwählten sie für den Dschihad. Hossaini gelangte über Umwege nach Wien, lebte hier in einem Jugendheim – und war selbst dort nicht mehr sicher. Denn der Unabhängige Bundesasylsenat (UBAS), die zweite Instanz in Asylsachen, wollte ihn in den Krieg zurückschicken. Afghanistan sei nun sicher, so die Asylrichter, sogar das Gerichtswesen „sei mit westlichen Maßstäben durchaus vergleichbar“. Und so musste der Verwaltungsgerichtshof die Notbremse ziehen. Die Asylbehörden, so rügte das Höchstgericht kürzlich, hätten es verabsäumt, „eine mit schwerwiegenden Konsequenzen verbundene Entscheidung auf ausreichend breite Grundlagen zu stützen“.
Wofür ein Asylwerber den Verwaltungsgerichtshof braucht? Auch Herr Kamaljoo aus dem Iran könnte Auskunft geben. Er floh mit seinen Kindern nach Österreich, weil ihm im Iran als Dissident Folter drohte. Die Asylbehörden aber wollten ihn zurück zu den Mullahs schicken. Denn seine „politische Tätigkeit“ liege „einige Jahre zurück“. Wieder war es der Verwaltungsgerichtshof, der den Iraner vor „unmenschlicher Behandlung“ rettete. Wegen „Rechtswidrigkeit des Inhalts“ stampfte dieser den Abschiebebescheid ein. Kamaljoo erhielt Asyl.
Einzelfälle? Mehr als ein Fünftel aller Asylwerber bekam vergangenes Jahr vor dem Verwaltungsgerichtshof Recht. Im Jahr 2000 wurde sogar jeder vierte angefochtene Asylbescheid aufgehoben.
Wofür also braucht ein Asylwerber den Verwaltungsgerichtshof? Josef Kalina, Bundesgeschäftsführer der SPÖ, sagt: „Um sein Verfahren mit formalen Spitzfindigkeiten zu verzögern.“ Kalina sagt das voller Überzeugung. Er spricht von „kriminellen Kosovaren“, vom Fall Arigona, von den „Asylschwindlern“, die hier jahrelang leben und alle Instanzen bemühen. Er unterscheidet sich in dem, was er sagt, nur unwesentlich vom schwarzen Innenminister Günther Platter oder der Kronen Zeitung. Das ist auch nicht weiter verwunderlich. Bei diesem Blatt werkte er ja nach der schwarz-blauen Wende als Redakteur und Geschäftsführer von Gratiszeitungen.
Heute spricht Kalina als einer der mächtigsten Parteifunktionäre: „Das kann es doch nicht sein“, sagt er, „dass wir jeden aufnehmen und durchfüttern.“
Deshalb sei es wichtig, „schnelle Verfahren“ zu schaffen. Ähnlich sieht das auch sein Bundeskanzler Alfred Gusenbauer – und er glaubt die Öffentlichkeit hinter sich.
In einem Punkt haben die beiden Recht: die Asylverfahren dauern tatsächlich zu lange. Das zermürbt Behörden und Asylwerber. Im besten Fall führt es zur Integration von Ausländern, die dann jedoch über Nacht aus Dorfgemeinschaften gerissen werden können (wie im Fall Arigona). Im schlimmsten Fall zu kriminellen Karrieren, die die Krone empören.
Der Weg, den die SPÖ nun wählt, um diese Probleme zu beseitigen, erzürnt aber die kritische Öffentlichkeit und auch eine Handvoll roter Dissidenten. Denn die SPÖ schaltet nun in einem legistischen Eilverfahren die wichtigste Kontrollinstanz im Asylwesen aus: den Verwaltungsgerichtshof. Wer gegen solche Umtriebe in der SPÖ protestiert, kriegt Beton. Aus dem Umfeld von Justizministerin Maria Berger, die als einzige Ministerin das Gesetz zu kritisieren wagte (allerdings nachdem sie dem Werk im Ministerrat zugestimmt hatte), heißt es: „Unsere Nase ist schon blutig. Wir sagen nichts.“
Womit hat die Flut von Asylverfahren vor dem Höchstgericht aber wirklich zu tun? Mit den jüngsten Kriegen in Nahost und auf dem Balkan, die gewaltige Fluchtbewegungen verursachten. Mit einem Asylgesetz, das in den letzten vier Jahren so oft verändert wurde, dass selbst Verfassungsgerichtshofspräsident Karl Korinek beklagte, die Paragrafen nicht mehr zu verstehen. Der dritte und wichtigste Grund: Die unabhängigen Bundesasylsenate wurden personell aufgestockt und arbeiten nun im Eiltempo den Asyl-Rucksack der letzten Jahre ab. Der Verwaltungsgerichtshof hingegen wurde nur mit ein paar zusätzlichen Richtern verstärkt und ächzt unter dieser Last. Waren es im Jahr 2000 nur 995 Asylwerber, die sich beim VwGH beschwerten, so sind es aufgrund der steigenden Zahl der Urteile bereits im vergangenen Oktober 3588. Zwanzig Monate dauert ein Verfahren vor dem Höchstgericht im Schnitt. Die meisten Fälle werden im Eilverfahren erledigt. Nur sechs Asylverfahren sind seit mehr als drei Jahren anhängig, 96 Beschwerden stammen aus dem Jahr 2005. Die Arbeitsbilanz des Gerichts ist also nicht glänzend, aber auch nicht so katastrophal, wie etwa Kalina behauptet. Die Belastung könnte auch bald vorüber sein. Die Zahl der Asylanträge sinkt gewaltig. 13.500 Personen stellten im Vorjahr einen Asylantrag. Fast dreimal so viele waren es im Jahr 2003. „Die Beschwerdeflut ist ein Übergangsphänomen“, sagt Clemens Jabloner, der Präsident des Verwaltungsgerichts. Vielleicht bereut er ja schon, dass er den Gesetzgeber nach einer klugen Entlastung des Gerichtes bat. „Denn nun werden wir einfach ausgeschaltet.“
Ist das ein Anschlag auf die Rechtsstaatlichkeit? Man könnte in der öffentlichen Urteils-Datenbank des Verwaltungsgerichtshofes (www.ris.bka .gv.at/vwgh) nach einer Antwort fahnden. Wer dort mit den Stichworten „Tschetschenien“ oder „Afghanistan“ sucht (jenen Ländern, deren Flüchtlinge die höchsten Asylanerkennungsraten haben), findet so manchen Zynismus der Behörden dokumentiert. Da ist von tschetschenischen Frauen zu lesen, die sich mit Kleinkindern nach Wien durchschlugen, nächtens von den Erschießungen ihrer Männer träumen und trotz Traumata zurück nach Grosny geschickt werden sollen. Da ist von einer vergewaltigten Frau die Rede, die zurück in den Bürgerkrieg soll, weil ein Krieg leider kein „individueller Fluchtgrund“ sei. Es sind Verstümmelte, Gefolterte, Zwangsverheiratete, Beschnittene, die sich bis zur ehemaligen „Böhmischen Hofkanzlei“ am Wiener Judenplatz durchkämpfen, um zu ihrem Recht gegenüber dem Staat zu kommen. Und sehr oft haben sie dabei Erfolg.
Die Reform, die die Regierung nun durchführt, nährt sich vor allem auch aus einem Ressentiment gegenüber Anwälten, die mit Asylwerbern vor Höchstgerichte ziehen. ÖVP-Klubchef Wolfgang Schüssel sagte ja kürzlich, Asylanwälte seien „die Wurzel allen Übels“. Begründet wurde diese Denkweise schon unter dem schwarzen Innenminister Ernst Strasser. Der hatte Rechtsanwälte wegen „Schlepperei“ verfolgen lassen, weil sie in Tschechien Visitenkarten an Flüchtlinge verteilten. Damals wurden diese verfolgten Asylanwälte – Nadja Lorenz und Georg Bürstmayr – mit dem Bruno-Kreisky-Preis für Menschenrechte ausgezeichnet. Nun sitzt Nadja Lorenz bei einer Pressekonferenz im Café Landtmann und sagt: „Das geplante Gesetz ist eine Schande!“ Schon die Hektik, mit der das Reformpaket durch den Nationalrat gejagt wird, ist erstaunlich. Selbst der rote Justizsprecher Hannes Jarolim ärgert sich sichtlich darüber, dass dieses Gesetz „nicht ganz unbrachial“ durchgepeitscht wird. Mehr will er öffentlich nicht sagen, er hofft noch darauf, dass seine Partei zur Vernunft kommt.
Das Gesetzesvorhaben trägt einen sperrigen Titel. Am 7. November wurde das „Bundesverfassungsrechtsbereinigungsgesetz“ als „Tischvorlage“ durch den Ministerrat gewunken, drei Wochen später wurde es dem Verfassungsausschuss zugewiesen – ohne vorangehendes öffentliches Begutachtungsverfahren, das sonst bei jeder Gurkenkrümmungsverordnung stattfindet. Geschrieben wurde es von Gusenbauers Kabinettsmitarbeitern, ohne den kritischen Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes ausreichend zu befassen.
Vergangenen Freitag erhielten die Parlamentarier kurz vor Feierabend dann noch einen Stapel weiterer „Durchführungsgesetze“. In drei Tagen sollten sie durchgearbeitet und begutachtet werden. „Die Abgeordneten verkommen auf diese Weise nur noch zum Stimmvieh“, klagt Heinz Patzelt, Generalsekretär von Amnesty International. Der Verfassungsrechtler Heinz Mayer sagt: „Die Regierung will einfach keine Kritik hören, und die SPÖ-Parteispitze gräbt sich ein.“
Es ist eine breite Front von Richtern, Anwälten, Professoren und Menschenrechtlern, die Gusenbauer im letzten Moment umstimmen will – dabei aber wohl kaum Erfolg haben wird. Denn der Kanzler winkte bereits am Montag ab. Die „Öffentlichkeit“, so der Kanzler, wolle schnelle Lösungen. Der sonst so zurückhaltende Präsident der Anwaltskammer, Harald Bisanz, ortet einen „rechtsstaatlichen Skandal der Superlative“. Der Verfassungsrichter Bernd-Christian Funk sieht einen „Tsunami“ über den Rechtsstaat hereinbrechen. Mayer, immerhin Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, meint: „Die Regierung könnte die Asylwerber auch gleich an die Wand stellen. Dann stellen sie keine lästigen Anträge mehr.“ Die Richtervereinigung wittert gar einen „bösartigen Anschlag“ auf die unabhängige Richterschaft. Das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR mahnt, „nichts übers Knie zu brechen“.
Doch das sind vergebliche Warnungen. „Das Gesetz kommt so, wie wir es beschlossen haben“, stellte der rote Sicherheitssprecher Rudolf Parnigoni fest. „Wir haben uns durchgesetzt“, jubelt die ÖVP. „Wir sind zufrieden“, grunzt die FPÖ.
Was steckt hinter diesen Zuständen? Die SPÖ will sich von der ÖVP in der Asylfrage offensichtlich nicht mehr als zerstrittenen Haufen vorführen lassen – und Gusenbauer will Stärke demonstrieren. Für juristische Details hat der Bundeskanzler wenig Geduld. „Er hat keinen juristischen Sachverstand“, sagt auch ein SPÖ-Abgeordneter. Dabei versteckt sich hinter dem sehr kompliziert klingenden Paragrafenwerk ein grundlegendes Gesetz. Verwaltungsgerichtshofspräsident Jabloner weist darauf hin, es werde damit eine Errungenschaft der bürgerlichen Revolution leichtfertig beseitigt: nämlich das Recht eines Bürgers, den Monarchen vor ein Höchstgericht zu zerren. Offenbar wird der Zug zum Höchstgericht nur noch als lästiges Formalverfahren gesehen, das die Republik Geld kostet. Allerdings nur, solange es um Flüchtlinge geht. Falschparker, Bauherren und Steuersünder werden weiterhin das Höchstgericht bemühen dürfen.
Dabei zeigt ein Blick in die Antragsstatistik, dass die Eile gar nicht geboten ist. Die Zahl der sogenannten „Asylschwindler“ geht zurück. Laut Statistik des Innenministeriums können fast dreißig Prozent der Asylwerber damit rechnen, auch tatsächlich Asyl zu bekommen. Bei Tschetschenen und Afghanen liegt die Anerkennungsquote zwischen achtzig und neunzig Prozent. Doch jeder zweite anerkannte Flüchtling, so mahnt das UNHCR, musste die Instanzen bemühen, um zu seinem Recht zu kommen. Die erste Instanz hat ihn schlicht nicht „entdeckt“ – aus Schlamperei, Überforderung oder schlechter Qualifikation.
Der Kern des rot-schwarzen „Bereinigungsgesetzes“ besteht darin, dass der Verwaltungsgerichtshof im Asylwesen fast vollständig entmachtet wird. Dazu kommt eine ungleiche Verteilung von Rechten: Nur der Innenminister kann beim Asylgericht eine sogenannte „Leitentscheidung“ beantragen, nicht aber der Asylwerber, sein Anwalt oder gar das UNHCR. So eine „Leitentscheidung“ – hier wird es rechtlich kompliziert – soll für alle Flüchtlinge wie ein Gesetz wirken, obwohl es weder vom Nationalrat beschlossen, noch vom Verfassungsgerichtshof überprüft werden kann. Ein Beispiel: Durch eine „Leitentscheidung“ kann künftig etwa festgestellt werden, ob Bürgerkriegsopfer aus Tschetschenien individuell verfolgte Asylwerber sind – oder doch nur Wirtschaftsflüchtlinge. Statt demokratisch erzeugter Gesetze, sagt der Verfassungsexperte Bernd-Christian Funk, „wird Richterrecht“ gelten.
Erzeugt wird dieses „Case Law“ von den neugeschaffenen „Asylgerichtshöfen“, auf die die SPÖ besonders stolz ist. Doch in Wahrheit gibt es die Asylgerichte schon heute – es sind die „Unabhängigen Bundesasylsenate“, einst geschaffen von Innenminister Caspar Einem (SPÖ). Sie bekommen nun mehr Personal, das vor allem bei der Fremdenpolizei rekrutiert werden wird – und ein neues Türschild. Der Unterschied zu einem richtigen Höchstgericht: Die Richter werden von der Regierung ausgewählt, nicht vom Gerichtshof selbst rekrutiert. Sie müssen auch nicht so gut qualifiziert sein wie Richter an Höchstgerichten. Heinz Patzelt von Amnesty sagt: „Jeder Kriminalbeamte mit einem Jusstudium im Abendlehrgang kann sich nun bewerben.“ Das Privileg dieser neuen „Gerichte“ ist jedoch gewaltig. Denn sie entscheiden ohne Überinstanz, von der lästigen Kontrolle durch den Verwaltungsgerichtshof sind sie befreit. Selbst Parlamentspräsidentin Barbara Prammer, SPÖ, regt dieses Gesetz offenbar auf – sie forderte eine „Reparatur“.
Das ist es, was die Kritiker des Reformpakets so empört: der Pfusch, die Eile, die mangelnde Fähigkeit, auf kritische Experten zu hören, die Hörigkeit gegenüber den Ressentiments der Krone. Alle drei Jahre werden im Eiltempo die Asylgesetze verändert und anschließend wieder „reformiert“. Immer wieder hebt der Verfassungsgerichtshof Teile des Gesetzes auf und übrig bleiben Gesetzesruinen und Asylbeamte, die die komplizierten Bestimmungen in Fällen anzuwenden haben, in denen es um Leben und Tod gehen kann. Die Folge: Es werden Bescheide ausgestellt, die oft nicht einmal grammatikalisch zu verstehen sind.
Die Wurzel allen Übels, sagen die Kritiker, werde aber nicht angepackt: die Qualität der Verfahren vor der ersten Instanz. Die Ausbildung der Asylbeamten, die dem Innenministerium unterstehen. Der Ausbau des Personalstandes. Die Schulung von Gutachtern, Dolmetschern und die Evaluation der Fremdengesetze, die jene schikanieren, die man nicht mehr aus dem Land werfen kann: eine achtzigjährige behinderte Türkin zum Beispiel, die kürzlich abgeschoben hätte werden sollen und nur dank der Höchstgerichte bleiben durfte.
Patzelt, der streitbare Generalsekretär von Amnesty International, versucht einen Vergleich, um das Dilemma auch einer breiteren Öffentlichkeit zu erklären: „Mir kommt das so vor, als würde eine überlaufene Unfallstation zuerst den Röntgenapparat rauswerfen, um die Zahl der erkannten Knochenbrüche zu reduzieren. Weil das nichts hilft, beschließen die Ärzte, die Rettung nicht mehr auszuschicken, um weniger Patienten zu bekommen. Schließlich freuen sich alle, dass die Zahl der Kranken zurückgegangen ist.“


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