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03. Okt 2007

Hau drauf!

Diese Woche steht Roland Horngacher vor Gericht. Die
Anklage gerät zur fragwürdigen Abrechnung mit dem verhassten General

hand_polizei.jpg Er soll mit Luxusschlitten bestochen worden sein? Nein, sagt Roland Horngacher. Er wurde von seinem Freund Wolfgang U. nur darum gebeten, diese “älteren Fahrzeuge regelmäßig zu bewegen”. Vier Mercedes der S-Klasse und ein Jaguar standen in U.s Garage und
drohten einzurosten. Horngacher, ein “Autonarr”, wie er selbst sagt, erfüllte die Bitte. Von einem Polizeichauffeur ließ sich der Mann, den sie “Napoleon” nannten, durch die Stadt kutschieren.
Kriminell? Das wären solche Leihgaben nur, wenn es eine
Gegenleistung gegeben hätte. Die Staatsanwaltschaft stöberte und fand
nur diese Geschichte: Autobesitzer U. hatte Horngacher vor zwei
Jahren angerufen, weil siebzig Afrikaner “im Rudel” in seinem neuen
Admiral-Casino im Prater “randalieren”. Es war bereits nach
Dienstschluss, aber Horngacher schickte nicht nur eine Streife, er
sah auch selbst nach dem Rechten. Die Beamten stießen zwar nur auf
“14 Personen schwarzafrikanischer Herkunft (…) die sich angemessen
verhielten und Wettscheine vorwiesen”. Dennoch warfen sie die
Schwarzen raus, wie Kriminelle. Eine üble Geschichte – wie sie unter
Horngacher oft vorkam in Wien.
Die Staatsanwaltschaft nennt solche Hilfsdienste nun
“Amtsmissbrauch”. Es habe, so sagt Ankläger Friedrich Alexander
König, das Prinzip “eine Hand wäscht die andere” gegolten. Das sind
harte Worte, die andeuten sollen, dass es in Wien mafiöse Sitten gab.
König verwendet viele solcher Andeutungen, er ersetzt damit die klare
juristische Argumentation. Immer wieder fügt er Rufzeichen in die 76
Seiten starke Anklage ein – als hätte er sie für die Medien verfasst.
Doch ist die Suppe auch strafrechtlich so dick? Diesen Freitag wird
Horngacher wegen Geheimnisverrats, Geschenkannahme und
Amtsmissbrauchs vor dem Strafrichter stehen. Wer die Anklage in
seinem Fall liest, der erkennt aber schon jetzt, dass da neben
berechtigten Vorwürfen auch vieles zugespitzt und aufgebauscht wird.
Soll da mit einem cholerischen Ungustl abgerechnet werden?
Da ist zum Beispiel diese Geschichte mit den geschenkten
Bawag-Reisen. 1999 hatte der Investor und Milliardär Martin Schlaff
eine Delegation eingeladen, die neue, von der Bawag finanzierte
Spielhalle der Casinos Austria in Palästina zu besichtigen.
Casino-Chef Leo Wallner war dabei, der damalige SPÖ-Staatssekretär
Peter Wittmann, Helmut Elsner – und Horngacher, der sich eigens
Urlaub nahm. Als Wirtschaftspolizist, sagt er, muss er solche Reisen
auch wahrnehmen, um Kontakte zu halten. Damals habe er viel in Sachen
illegales Glücksspiel ermittelt. Und ein wenig wird er die Reise mit
der Prominenz wohl auch genossen haben. Abends ging es in die Bar -
und Helmut Elsner zahlte. Der war damals noch ein Ehrenmann.
Horngacher wurde nicht nur mit dieser Reiseeinladung hofiert, er
bekam laut Anklage auch, verteilt auf drei Jahre, drei
Ruefa-Reisegutscheine im Wert von je 2000 Euro. Nicht viel im
Vergleich zu seinem Jahresgehalt von etwa 120.000 Euro. Anfüttern,
nennen das die Korruptionsexperten. Doch erst eine Gegenleistung
Horngachers würde die Annahme solcher Geschenke zur kriminellen
Straftat machen.
Gab es also einen Deal? Die Staatsanwaltschaft führt ein einziges
Ereignis an: Im Jahr 2001, also zwei Jahre nach der Jericho-Reise,
fragte der damals noch hochgeachtete Elsner “der guten Ordnung
halber” bei Horngacher offiziell an, ob der russische Geschäftsmann
Michael Cherney vertrauenswürdig sei. Die Bawag wollte mit Cherney
einen 680-Millionen-Dollar-Deal rund um die bulgarische Mobiltel
abwickeln. Was tat Horngacher? Er legte ganz offiziell einen Akt an
und schrieb, dass gegen den Deal aus Sicht der Wirtschaftspolizei
nichts spreche. Nach internen Richtlinien war das nicht ganz korrekt
- aber war das wirklich ein Verbrechen? Oder doch nur eine
Serviceleistung der Wirtschaftspolizei für die viertgrößte Bank und
ihren damals hofierten Chef?
Die Staatsanwaltschaft müsste solche Widersprüche darlegen – auch
sie hat im Zweifel für den Beschuldigten zu agieren. Schließlich ist
es noch nicht so lange her, dass sie Reiseeinladungen, etwa bei
Grasser (Magna), Vranitzky (bayerische Landesbank) oder Haider
(Gaston Glock), als unbedenklich einstufte.
Doch Horngacher hat keine Fürsprecher mehr. Er hatte seine
Untergebenen und auch Justizorgane jahrelang getreten, weil sie seine
umstrittenen “Zero Tolerance”-Reformen nicht mittragen wollten. Er
inszenierte sich als Feldherr, patrouillierte mit der Krone bei
Razzien und las chinesische Kriegsstrategen, ehe er Kritiker
versetzte. Per SMS kündigte er an, “bis zur letzten Patrone” um seine
Unschuld zu kämpfen.
Horngacher verlor die Kontrolle – über sich selbst. Auch bei der
Justiz verrutschen nun die Maßstäbe. Während die vergangenes Jahr
wegen Folter verurteilten vier Polizisten von der Justiz nur mit
bedingten Strafen belohnt und nicht einmal suspendiert, geschweige
denn entlassen wurden, bekommt Horngacher Hausverbot. Er dürfe nicht
mehr zur Polizei zurückkehren, sagt Polizeichef Peter Stiedl, obwohl
der Prozess noch nicht einmal begonnen hat. Solch klare Worte hätten
auch in den Fällen des “Schüblings” Omofuma oder des im Stadtpark zu
Tode gekommenen Afrikaners Cheibani Wague gutgetan.
Nur noch sein einstiger Gegner verteidigt Horngacher, der auf
Grundrechte spezialisierte Strafverteidiger Richard Soyer. Dem
Jusprofessor Soyer missfällt grundsätzlich, wie einseitig dieser Fall
nun von Staatsanwaltschaft und BIA bearbeitet wurde. Horngacher
behauptet sogar, entlastende Beweise seien “wissentlich” unter den
Tisch gekehrt worden. Das sind schwere Vorwürfe. Schließlich wird
gerade über die Weisungsfreiheit von Korruptionsbehörden diskutiert.
Verhängnisvoll wird für Horngacher wohl die Sache mit Profil. Er
war nämlich Informant des Blattes – und wurde zum Dank dafür von
einem Profil-Mann geoutet. Dem Redakteur, so die Anklage, hatte
Horngacher die Telefonüberwachungsprotokolle in der Causa des
gefallenen Polizisten Ernst Geiger auf dem Dienstlaptop vorgespielt.
Die Gespräche waren von öffentlichem Interesse, weil sie Medienstar
Geiger als das Freunderl eines Rotlichtkönigs entlarvten. Es gab
darin handfeste Hinweise, dass Geiger dem damals verdächtigen
Frauenhändler Wolfgang B. Razzientermine zusteckte. Der Journalist
hatte den Coup, Horngacher einen Gegner weniger. Geiger wurde in
erster Instanz (nicht rechtskräftig) verurteilt.
Horngachers Fehler: Er bedrohte den von ihm gefütterten
Profil-Mann wenig später mit einer Klage, weil ausgerechnet dieser
ihm den Verrat von Amtsgeheimnissen im Kokainfall des Sängers
Rainhard Fendrich vorwarf. Der Schreiber fühlte sich eingeschüchtert,
suchte Staatsanwalt und BIA auf – und lieferte seinen Informanten
Horngacher ans Messer. Ein höchst fragwürdiger Umgang mit dem
Redaktionsgeheimnis. Denn das Blatt brüstet sich ja gerne damit,
“exklusive Akten” zugespielt zu bekommen. Die Chefredaktion von
Profil will solche Doppelmoral heute nicht kommentieren:
“Redaktionsgeheimnis”.

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