Schön war’s
Warum Bawag-Ankläger Ronald Schön, einer der mächtigsten Wiener Staatsanwälte, völlig überraschend demontiert wurde. (für FALTER)
Weil er seine Anklagen schnell, präzise und schonungslos verfasste, nannten sie ihn „Staatsanwalt Kalaschnikow“. In seinem Büro im Wiener Landesgericht türmten sich die Akten der größten Wirtschaftsverbrecher. Dahinter stand ein Piano. Auf dem Klavier spielte Ronald Schön, 63, gerne Mozart. „Zum Leidwesen meiner Zimmernachbarn“, wie der Opernenthusiast einmal gestand.
Die Zimmernachbarn haben nun Ruhe. Vergangene Woche verschwand Schön in den Krankenstand. Kurz zuvor wurde er als Leiter der sogenannten „Wirtschaftsgruppe“ abgesetzt. Man habe Schöns Treiben lange zugesehen, sagt ein Kollege, doch diesmal habe es „der Ronni“ so richtig übertrieben. Ein anderer Hofrat sagt: „Mir rutscht keine Träne aufs Gilet. Endlich ist er weg.“
Ronald Schön war bis vor kurzem der Chef jener mächtigen Abteilung im Grauen Haus, die sich um Korruptionsfälle kümmert. Gerhard Rieger, Peter Rosenstingl, Bela Rabelbauer – sie alle standen als Angeklagte vor dem bekennenden CV-Mitglied. Kommenden Montag hätte Schön mit Staatsanwalt Georg Krakow die Anklage in der Causa Bawag vortragen sollen. Doch dazu wird es vermutlich nicht kommen. Schön wird nach seinem Krankenstand wohl „in die Pension hinübergleiten“, wie ein Hofrat im Justizpalast hofft. Die Zeitungen widmeten Schöns Abgang nur kurze Notizen, sie sprachen von einem „Paukenschlag in der Causa Bawag“. Doch die Hintergründe der Versetzung des mächtigen Anklägers haben offenbar nichts mit der Gewerkschaftsbank zu tun.
Wieso also platze Oberstaatsanwalt Werner Pleischl ein paar Wochen vor dem Bawag Prozess so sehr der Kragen, dass er den kürzlich zum Professor geadelten Staatsanwalt nach 30 Dienstjahren mit einem Federstrich entmachtete? „Umstrukturierungen“, sagen Pleischl und Thomas Geiblinger, der Sprecher von Justizministerin Maria Berger, SPÖ. Schön habe eine Akte an sich gezogen, die ihn nichts angehe. Viel mehr wurde nicht verraten. „Ich habe mehr gearbeitet, als ich sollte“, protestiert Schön.
Das ist die freundliche Interpretation seines Wirkens. Und es wäre ein feiner Abgang eines illustren, juristisch exzellenten Anklägers mit Hang zu lukrativen Nebentätigkeiten. Doch es gibt noch eine andere Seite der Geschichte. Schön hat sich nicht irgendeines Akt „bemächtigt“, sondern er, der Korruptionsjäger, fühlte sich plötzlich für den hässlichen Rosenkrieg eines prominenten Wiener Szene-Anwaltes zuständig. Die Eheleute werfen einander gegenseitig „häusliche Gewalt“ und Kindesmisshandlung vor. Ein Kind soll sogar mit dem Schnitzelklopfer gezüchtigt worden sein. Sogar das jugoslawische Kindermädchen der Familie wurden in den Fall hineingezogen – die Ehefrau des Promi-Anwaltes drohte ihr mit einer Anzeige bei der Fremdenpolizei, sollte sie nicht für sie aussagen. Es ist eine undurchsichtige und schmutzige Geschichte, die dem Boulevard gefallen könnte.
Der Promi-Anwalt bat nun den Doyen der Wiener Strafverteidiger, Herbert Eichenseder, um Hilfe im Ehekrieg. Eichenseder sollte namens der Dienstmädchen Strafanzeige gegen die Frau des Anwalts stellen. Eichenseder half auf seine Art. Er rief Staatsanwalt Schön an und schilderte ihm den Fall. Eichenseder fragte Schön sodann: „Heast, is das eine Erpressung?“ Schön bejaht und erklärt sich für zuständig. Eichenseder erstattet nun Anzeige gegen die Frau des Promi-Anwalts und Schön klagt den Fall an. Rechtlicher Nebeneffekt: Schön ist plötzlich auch für das Verfahren gegen den Szene-Anwalt zuständig, der selbst unter dem Verdacht der „häuslichen Gewalt“ stand. Doch Schön stellte den Fall gegen den Anwalt „aus Mangel an Beweisen“ ein. Gegen dessen Frau ermittelte er weiter – bald steht sie vor Gericht. „Ich habe völlig korrekt gehandelt“, sagt Schön.
Üble Optik? Keinesfalls, sagen auch die beteiligten Anwälte. Doch eine junge Staatsanwältin, die all diese Vorgänge beobachtete, informierte ihre Vorgesetzten. Diese zeigten sich schockiert. Die Oberstaatsanwaltschaft zog Schön von seinem Machtposten ab. „Die Optik ist doch katastrophal. Es entsteht der Eindruck, dass Anwälte sich aussuchen können, wer in ihren Fällen ermittelt“, so die Begründung. Schöns Glück sei gewesen, dass die Einstellung des Verfahrens gegen den Promi-Anwalt rechtlich „gerade noch vertretbar“ war. Sonst wäre er wegen Amtsmissbrauches vielleicht selbst angeklagt worden.
Ein Filz aus Anklägern und Anwälten? Ein junger Staatsanwalt sagt: „Es ist nur ein kleines Filzi“. Das „Filzi“ verdient nähere Betrachtung: Staatsanwalt Schön ist nämlich ein langjähriger Vertrauter und Schulkollege von Anwalt Eichenseder. Diese Freundschaft verbindet die beiden offenbar bis heute. Eichenseder stellte Schön zum Beispiel ein Zimmer in seiner renommierten Kanzlei zur Verfügung – um nur zweihundert Euro, wie Schön selbst sagt. Dort gewährte der Ankläger angehenden Rechtsanwälten Nachhilfe. Der mächtigste Staatsanwalt Wiens benützte beim einflussreichsten Strafverteidiger der Stadt ein kleines Zimmer. Eichenseder sagt: „Schön hat ein Untermietzimmer im siebten Bezirk gesucht und keines gefunden. Also habe ich ihm ausgeholfen“. Gemeinsam erstellten Schön und Eichenseder auch Skripten für die Anwaltsausbildung.
Schön wurde jedenfalls mehrmals verwarnt, weil er in seinem Büro im vierten Stock des Grauen Hauses Paukerstunden für Rechtsanwaltsanwärter gewährte. Für etwa 60 Euro die Stunde durften angehende Anwälte bei Professor Schön Strafrecht lernen – „nur in der Dienstzeit“, wie sein Sekretariat einmal gegenüber dem Falter erklärte. Als besonderen Service gab es für die Anwaltsprüfung, die im Grauen Haus stattfindet, auch den so genannten „Schön-Koffer“. Das waren Ikea-Säcke, in denen sich Aktenordner mit Musterfällen fanden. Vor der Prüfung durften sich die Prüflinge die Ordner ausleihen und zur Prüfung mitnehmen. Manchen Schülern Schöns halfen diese Akten erstaunlich gut dabei, den strafrechtlichen Teil der Anwaltsprüfung zu meistern. Schön sagt dazu heute: „Solche Koffer hatten doch alle Lehrer angeboten. Es ist mittlerweile aber verboten worden, solche Hilfsmittel zur Prüfung mitzubringen“.
Dem Staatsanwalt wurde der Unterricht in seinem Dienstzimmer schließlich verboten. Er reichte seine Pension ein. Als er merkte, dass er wegen der Ruhensbestimmungen auch seine Nebentätigkeiten einstellen musste, bat er den damaligen Justizminister Dieter Böhmdorfer, sein eigenes Pensionsgesuch abzulehnen. Dieses selbst zurückzuziehen war gesetzlich nicht möglich. Nach Interventionen durch „Kärntner Kreise“ wurde die Pensionierung tatsächlich abgelehnt. Schön konnte weiter anklagen – und in Eichenseders Hinterzimmer unterrichten.
Die Kollegen, die sich derweil an komplizierten Wirtschaftsfällen die Zähne ausbissen, murrten ob solcher Zustände. Sie beklagen auch, dass die Wirtschaftsabteilung chronisch unterbesetzt sei und große Causen – etwa der Fall Eurofighter – nicht zu bewältigen seien. Nun soll eine neue Anti-Korruptionstruppe geschaffen werden.
Kommende Woche wird „Staatsanwalt Kalaschnikow“ also im Bawag-Prozess fehlen. Helmut Elsner und Wolfgang Flöttl werden ohne den gefürchteten Ronald Schön auskommen müssen. Flöttls Anwalt ist übrigens Herbert Eichenseder.


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