Im Zweifel lieber schuldig

Die frühere deutsche Regierung ließ Murat Kurnaz im Stich. Andere Regierungen agierten mutiger  (für DIE ZEIT)

Es war im Herbst 2002 und Murat Kurnaz saß schon neun Monate in seinem Käfig auf Kuba, da zitierte die Spitze des Außenministeriums den US-Botschafter in Sachen Guantánamo zu sich: »Wir stehen hinter dem Krieg gegen den Terrorismus«, beteuerten die Diplomaten, »aber wir meinen, dass der Krieg in Respekt vor den völkerrechtlichen Prinzipien geführt werden muss.« Es war eine schroffe Schelte, die der US-Botschafter da einstecken musste. Aber es ging ja auch um europäische Grundsätze und um einen Bürger, der ohne Anklage im berüchtigten Internierungslager festgehalten worden war. Und da kein fairer Prozess absehbar war, forderten die Regierungsvertreter, dass »der rechtlose Gefangene endlich an ein ordentliches Gericht überstellt werden muss«. Sogar der Regierungschef rügte die »amerikanische Demonstration von Arroganz«.
Diese Intervention kam nicht dem türkischstämmigen Bremer Murat Kurnaz zugute, sondern seinem Zellengenossen Mehdi Ghezali. Es war die schwedische Regierung, die damals Einspruch erhob gegen die amerikanische Willkür auf der Tropeninsel. Die später ermordete sozialdemokratische Außenministerin Anna Lindh und ihr Premier Göran Person kämpften um die Freilassung des »schwedischen Taliban«. Wie auch Murat Kurnaz war Ghezali in Pakistan von Kopfgeldjägern verhaftet und als »feindlicher Kämpfer« nach Guantánamo überstellt worden. Wie auch bei Kurnaz erhoben US-Militärs den letztlich unbewiesenen Vorwurf, er stehe al-Qaida nahe.
Schwedens Druck war erfolgreich: 2004 wurde Ghezali mit einem Regierungsflugzeug von Kuba ausgeflogen. 57 000 Euro ließ sich Schweden den Trip kosten, um Ghezali die Heimreise in einer US-Militärmaschine zu ersparen. In Schweden angekommen, nahm die Justiz Ghezali ins Visier – kurz darauf stellte sie alle Verfahren gegen ihn aus Mangel an Beweisen ein.
Eine ähnliche Geschichte ist

aus Frankreich überliefert: Jacques Chirac setzte sich persönlich für sechs Guantánamo-Häftlinge ein. Manche von ihnen hatten in afghanischen Ausbildungslagern trainiert und dort Osama bin Laden getroffen. Sie wurden in den Jahren 2004 und 2005 aus Kuba geholt und in Paris in Verwahrungshaft genommen. »Nun muss die Justiz tätig werden!«, forderte Chirac. Französische Richter eröffneten Verfahren. Urteile stehen noch aus. Auch hier sollte wohl demonstriert werden: Europa kann auch ohne Guantánamo-Methoden mit gefährlichen Islamisten fertig werden.
Nicht nur damalige Gegner des Irakfeldzuges, sondern auch Länder, die mitmachten, Dänen, Spanier und Briten, intervenierten in den USA für die Überstellung »ihrer« Islamisten. Auch damals wusste man wohl schon, wie riskant das werden kann. Viele der Häftlinge waren zwar strafrechtlich gesehen unschuldig, manche aber waren just während der Kriegswirren aufgebrochen, um die Reihen der Taliban zu stärken – ehe sie in Pakistan verhaftet wurden. Und so müssen sich die Dänen noch heute mit Leuten wie Slimane A. herumschlagen. Zum Dank für seine Befreiung aus Guantánamo will er nun in Dänemark Frauen steinigen lassen, ja sogar mit Anschlägen gegen die eigene Regierung soll er laut dänischen Zeitungen gedroht haben. Und in Madrid, das noch unter dem Bush-Verbündeten José Maria Aznar einen Islamisten nach Hause holte, setzte das Höchstgericht eine sechsjährige Freiheitsstrafe gegen den Ex-Guantánamo-Häftling aus, weil die Verwertung von unter Folter erlangte Beweise aus dem US-Lager in Europa verboten sind.
Warum diese Fälle heute noch wichtig sind? Sie zeigen, dass viele europäische Regierungen es als ihre Pflicht sahen, nicht nur Terrorgefahren, sondern zugleich auch einer Demontage von Angeklagtenrechten entgegen zu treten. Und die Fälle schwächen zwei Argumente, die dieser Tage in deutschen Regierungskreisen gestreut werden, um die Rolle der rotgrünen Bundesregierung und die Verwicklung des damaligen Kanzleramtschefs und heutigen Außenministers Frank-Walter Steinmeier (SPD) im Fall Kurnaz zu rechtfertigen. Erstens: die Friedensmacht Deutschland habe sich im Jahr 2002 (als Kurnaz nach Guantánamo überstellt worden war) nach ihrem Nein zum Irakkrieg keine weiteren Konflikte mit den USA leisten können - Frankreich handelte anders. Zweitens: Deutschland, wo Mohammed Atta mitsamt seiner Terrorgruppe den 11. September vorbereitet hatte, habe sich unmöglich weitere Extremisten aufhalsen können, zumal wenn sie – wie der in Bremen geborene und dort aufgewachsene Kurnaz – gar keinen deutschen Pass besaßen. Selbst im Fall ihrer erwiesenen Unschuld, so fürchteten deutsche Sicherheitskreise, könnten sie in der Szene zu Märtyrern heranwachsen, da leibhaftig vom Großen Satan gefoltert.
Und so hatten gewichtige Teile der Ministerialbürokratie mit dem Segen des Bundeskanzleramtes und des Innenministeriums eine andere Strategie eingeschlagen: die schleichende Guantánamisierung des Rechtsstaates. Langsam begannen auch Deutsche wegzusehen, wenn die Amerikaner Terroristen härter anpackten. Nicht nur Steinmeier, viele Zuträger im Innenministerium, im Bundesnachrichtendienst, im Auswärtigem Amt und beim Verfassungsschutz fanden offenbar nichts daran, auch mal die Dossiers aus Guantánamo zum Schaden der Verdächtigen auszuweiden, statt Beschuldigte vor ordentliche Gerichte zu stellen. Ein Multiorganversagen zum Wohle der staatlichen Sicherheit hatte das Land erfasst.
Schon kommt der nächste Fall auf, dem sich der BND-Ausschuss widmen wird. Vergangene Woche berichtete der Spiegel unter Hinweis auf vertrauliche FBI- und CIA-Dokumente, das Bundeskriminalamt habe die entscheidenden Hinweise zur Verschleppung des Hamburgers Mohammed Zammar durch den CIA nach Syrien geliefert. Der sechsfache Vater und deutschsyrische Doppelstaatsbürger soll laut einem geheimen Bericht der Regierung Kontakte zu den Attentätern des 11.September gepflegt, in Bosnien gekämpft und eine Ausbildung in den Lagern von al-Qaida genossen haben. Zammar bestreitet, ein Terrorist zu sein. Aber vieles spricht gegen ihn. Gleichwohl hielt die deutsche Justiz die Beweislage für zu dünn, um einen Haftbefehl gegen Zammar auszustellen. Also wurde er von den USA während einer Reise in Marokko verschleppt – das Bundeskriminalamt lieferte den USA wertvolle Hinweise, zum Beispiel die Daten gebuchter Flüge. Nun sitzt der gelernte Schlosser seit fünf Jahren im berüchtigten syrischen Far Filastin Gefängnis in einer Zelle, die – laut Regierungsbericht – 1,9 mal 1,03 Meter misst. Ihm droht die Todesstrafe. Kein Anwalt steht ihm bei. Nur Deutsche Kriminalisten durften ihn verhören – auf einer »staubigen Sitzgarnitur« und bei »Tee und Pistazien« wie sie in ihren Protokollen festhielten. Und sie schrieben: Er sei auf das Verhör »vorbereitet worden«, aber seine Hände und sein Körper seien unversehrt. Nun muss man wissen, das Privileg dieses Verhöres wurde den Deutschen nur zuteil, weil die Generalbundesanwaltschaft im Gegenzug Anklagen gegen syrische Spione fallen ließ, die in Deutschland ihr Unwesen trieben. Noch etwas vereinbarten die Deutschen mit den syrischen Diensten: Fortan sollte der BND »am Ergebnis der syrischen Befragungen partizipieren« (Regierungsbericht) können. Sie naschen damit vermutlich auch an den Früchten von Folterverhören. Während die Polizisten Einlass bekamen, klagten deutsche Diplomaten, die Zammar besuchen wollten: »Uns sind die Hände gebunden!«
Ungeklärt sind auch noch immer die Aktentransfers im Fall des Deutschlibanesen Khaled El-Masri. Fest steht, dass er von der CIA aus Makedonien in einen afghanischen Folterkeller verschleppt und dort schwer gefoltert wurde. Doch wieso kamen deutsche Erkenntnisse über Masris Umfeld zu jener Zeit in die USA? Fest steht, dass Ex-Innenminister Otto Schily (»Ich bin kein Erfüllungsgehilfe der Staatsanwaltschaft!«) es nicht für nötig hielt, die deutschen Justizbehörden, die Masris Schicksal aufzuklären versuchten, über ein vertrauliches Gespräch mit dem US-Botschafter Daniel Coats zu unterrichten, in dem dieser die Entführung eingestand.
Noch liegen nicht alle Dokumente im Fall Kurnaz und in all den anderen Angelegenheiten vor. Und Regierungssprecher verweisen darauf, dass nur wenige Zentimeter einer meterdicken Kurnaz-Akte an die Öffentlichkeit gelangten – und somit ein verzerrtes Bild entstanden sei. Doch schon das vorliegende Material illustriert eine Strategie, die der damalige Innenminister Otto Schily heute noch stolz »Im Zweifel für die Sicherheit« nennt. Vielleicht hat diese Strategie dazu geführt, dass Terrornetzwerke enttarnt wurden. Bekannt ist aber auch, dass Beweise im Dunkeln beschafft wurden, dass Verhöre von »terroristischen Gefährdern« wie Zammar einer sein soll, billigend an Folterstaaten outgesourct wurden und dass die deutsche Justiz immer wieder außen vor gelassen wurde.
Außenminister Frank-Walter Steinmeier findet die Vorwürfe gegen seine Person »infam«. Er sagt heute: »Man muss sich ja nur vorstellen, was geschehen würde, wenn es zu einem Anschlag gekommen wäre, und nachher stellte sich heraus: Wir hätten ihn verhindern können.«
Diese Mentalität war in Regierungskreisen nicht unumstritten. Wer in Archiven kramt, findet Hinweise, dass heftig gerungen wurde unter Vertretern der Justiz und den Geheimdiensten. So berichtete der Stern von erheblichem Druck auf den damaligen Generalbundesanwalt Kay Nehm. »Bei der RAF waren sie auch nicht zimperlich«, soll ihm etwa der damalige BND-Präsident, der heutige Staatssekretär August Hanning beschieden haben. Und Steinmeier, heißt es, soll den Generalbundesanwalt sogar »angebrüllt« haben, er habe sich »der Anti-Terrorstrategie einzugliedern«. Die Generalbundesanwaltschaft will heute dazu nicht mehr Stellung nehmen.
Hätte es – so wie in anderen Ländern – rechtsstaatlich korrekte Auswege gegeben? Ja, aber sie wären steiniger gewesen. In Bremen ermittelte gegen Murat Kurnaz seit Ende 2001 Staatsanwalt Uwe Picard wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung (das Verfahren wurde mittlerweile eingestellt). Auch der Generalbundesanwalt nahm sich kurz der Sache an. Die Sicherungen der Justiz brannten jedoch nicht durch. Als die USA Staatsanwalt Picard mehrmals schriftlich baten, er möge doch Kurnaz’ Akte schicken, wollte der Ankläger zunächst selbst einige Fragen beantwortet wissen: Welche Straftat wirft Amerika Kurnaz vor? Wer ist sein Anwalt? Auf Grund welcher Rechtsgrundlage hält man ihn fest? Wann findet die Hauptverhandlung dort statt?
Weil keine Antwort kam, verweigerte Picard die Zusammenarbeit. Mit dem rechtlichen Nirwana kooperiert ein deutscher Staatsanwalt nicht. Und was geschah? Statt seiner schickten dann deutsche Geheimdienstler »Erkenntnisse« über Kurnaz Richtung USA. Und als der BND im Gegenzug Ermittlungsergebnisse aus Guantánamo bekam, hielt er sie vor Kurnaz geheim. Ähnliches geschah im Fall Zammar.
Beschuldigte verkamen auf diese Weise zu Objekten einer Geheimjustiz, ihre Akten sind wie in Kafkas Welt heute noch mit dicken Balken geschwärzt. Ein von Kurnaz’ Anwalt Bernhard Docke angeschriebener BND-Mitarbeiter versicherte etwa in einem Schreiben, er könne die »Besorgnis der Familie nachempfinden«, er sei aber zur Geheimhaltung verpflichtet. So einen Brief bekam auch Zammars Anwältin Gül Pinar.
Und so wird der Fall Kurnaz ganz grundsätzlich. Denn es geht längst nicht mehr allein um die Frage, ob man in den Wirren des Terrorkrieges einen 19-jährigen Schiffbaulehrling mit angeblich islamistischen Überzeugungen hätte befreien können – und sollen. Sondern darum, dass sich die Budesregierung allzu willfährig vom »System Guantánamo« korrumpieren ließ.

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