Ein Urteil für Wiens Medienrichter

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Sieben Jahre ist es her, dass die Spitzelaffäre in Österreich die FPÖ unter Druck setzte. Der FPÖ Gewerkschafter Josef Kleindienst gestand, die Granden der FPÖ mit geheimen Daten aus dem Polizeicomputer beliefert zu haben, damit Gegner öffentlich fertig gemacht werden können. Ein Richter wertete die Aussagen Kleindienst als "glaubwürdig" - aber dennoch wurden alle Politiker freigesprochen.
In einem Kommentar für den Falter kritisierte ich im Jahr 2002 die "feige Justiz" und den Druck den die Politiker auf die Staatsanwälte ausübten. Damals unterschrieben 1200 Richter gegen politischen Einfluss auf die Gerichtsbarkeit.
Der damalige Wiener FPÖ-Chef Hilmar Kabas verklagte den Falter, weil er durch meinen Kommentar seine Unschuldsvermutung als verletzt ansah. Das Wiener Oberlandesgericht gab Kabas Recht. Nun hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg dem Falter Recht gegeben. Mein Kommentar war von der Meinungsfreiheit gedeckt, die Geldstrafe, die der Falter an Kabas zahlen musste, war menschenrechtswidrig.
Österreich muss nun Schadenersatz an den Falter zahlen (leider nicht an mich...). Das Urteil ist eine wohlbegründete Nachhilfe für die strengen Medienrichter am Wiener Oberlandesgericht. Hier ist das Urteil aus Straßburg als Word File zum Download. Und hier der Kommentar von Falter-Anwalt Alfred Noll dazu. Erschienen im Falter 09/07

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