Frau Kampusch und die Politik
Warum es keine schärferen Gesetze, aber besseren Opferschutz braucht
Wie immer nach entsetzlichen Verbrechen ist sich die Politik einig: die Gesetze müssen verschärft werden. Justizministerin Karin Gastinger forderte als Konsequenz aus dem Fall Natascha Kampusch höhere Strafen für Entführungsdelikte. Durch diesen „dramatischen Fall“ sei klar geworden, dass es im Strafgesetzbuch keinen adäquaten Strafrahmen gebe, so die Justizministerin. Ähnliche Worte von Liese Prokop.
Einen „adäquaten Strafrahmen“ gibt es für diesen „dramatischen Fall“ tatsächlich nicht. Doch das Strafgesetz kennt adäquate Sanktionen: etwa die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Wie Politiker wissen, können psychisch schwer gestörte Menschen in Sonderanstalten auf unbestimmte Zeit – nämlich bis sie keine Gefahr mehr darstellen – festgehalten und therapiert werden. Priklopil, das darf angenommen werden, war schwer geisteskrank. Und er war natürlich gefährlich. Ein Gericht hätte ihn vermutlich wegen Unzurechnungsfähigkeit nicht bestrafen dürfen, sondern in eine Anstalt einweisen müssen. Ein hoher Strafrahmen hätte in seinem Fall vermutlich nicht viel gebracht.
Es gibt also keinen „Reformbedarf“. Das Gerede von den angeblich viel zu schwachen Gesetzen entpuppt sich als Wahlkampfgetöns. Gerade in diesem Fall hätte die Politik wenigstens einmal darauf verzichten können.
Viel bedenklicher erscheint der Umstand, dass Natascha Kampusch ORF, Krone und News so schnell ein Interview geben muss, um ihre Zukunft finanziell abzusichern. Sie selbst, so berichtete der Standard, zog es angeblich vor, mit seriösen Blättern zu sprechen. Hier muss der Staat den strafrechtlichen und medienrechtlichen Opferschutz ausbauen, damit sich Missbrauchsopfer nicht derart zu Markte tragen müssen. Es ist auch ein Missstand, dass Schadenersatzansprüche wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch große Boulevardmedien noch immer aus der Handkassa beglichen werden können.
Warum es keine schärferen Gesetze, aber besseren Opferschutz braucht
Wie immer nach entsetzlichen Verbrechen ist sich die Politik einig: die Gesetze müssen verschärft werden. Justizministerin Karin Gastinger forderte als Konsequenz aus dem Fall Natascha Kampusch höhere Strafen für Entführungsdelikte. Durch diesen „dramatischen Fall“ sei klar geworden, dass es im Strafgesetzbuch keinen adäquaten Strafrahmen gebe, so die Justizministerin. Ähnliche Worte von Liese Prokop.
Einen „adäquaten Strafrahmen“ gibt es für diesen „dramatischen Fall“ tatsächlich nicht. Doch das Strafgesetz kennt adäquate Sanktionen: etwa die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Wie Politiker wissen, können psychisch schwer gestörte Menschen in Sonderanstalten auf unbestimmte Zeit – nämlich bis sie keine Gefahr mehr darstellen – festgehalten und therapiert werden. Priklopil, das darf angenommen werden, war schwer geisteskrank. Und er war natürlich gefährlich. Ein Gericht hätte ihn vermutlich wegen Unzurechnungsfähigkeit nicht bestrafen dürfen, sondern in eine Anstalt einweisen müssen. Ein hoher Strafrahmen hätte in seinem Fall vermutlich nicht viel gebracht.
Es gibt also keinen „Reformbedarf“. Das Gerede von den angeblich viel zu schwachen Gesetzen entpuppt sich als Wahlkampfgetöns. Gerade in diesem Fall hätte die Politik wenigstens einmal darauf verzichten können.
Viel bedenklicher erscheint der Umstand, dass Natascha Kampusch ORF, Krone und News so schnell ein Interview geben muss, um ihre Zukunft finanziell abzusichern. Sie selbst, so berichtete der Standard, zog es angeblich vor, mit seriösen Blättern zu sprechen. Hier muss der Staat den strafrechtlichen und medienrechtlichen Opferschutz ausbauen, damit sich Missbrauchsopfer nicht derart zu Markte tragen müssen. Es ist auch ein Missstand, dass Schadenersatzansprüche wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch große Boulevardmedien noch immer aus der Handkassa beglichen werden können.
