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15. Jun 2006

Eine Hand hält die andere

Zur Korruptionsbekämpfung braucht Österreich unabhängige Ermittler mit mehr Biss. Eine Erkundung in Österreichs Grauzone.
(Beitrag für “The Corruption Monster”, Ethik Politik und Korruption”, Hg. Martin Kreutner, Czernin Verlag)
I.
Vielleicht sollte man mit dieser Nebensächlichkeit beginnen. Kurz vor Weihnachten langte bei allen Österreichischen Wachzimmern ein bunter Folder des Büros für Interne Angelegenheite n (BIA), der Korruptionsbekämpfungsstelle des Innenministeriums ein. Die Broschüre widmete sich dem sogenannten „Anfüttern“, der ersten Stufe der Korruption. Polizisten, so heisst es darin sinngemäß, sollten im Dienst gar keine Geschenke annehmen. Keine Weinflaschen zu Weihnachten, keine Trinkgelder, keine Einladungen zum Essen. Man bringe sich damit doch nur in ein schiefes Licht.
Auf der Online-Plattform www.kripo-online.at diskuieren Polizisten über den harmlosen BIA-Kooruptionsfolder wie man es nicht erwarten würde. Ein Beamter, der sich sogar namentlich vorstellt, verglich die BIA wegen ihres Folders mit der Volkspolizei der DDR, weil die „in treuer Diensterfüllung“ doch auch auf ihre eigenen Bürger schoss. Ein anderer bemerkte: „Die Folder brennen ganz gut (…) So verblödete Menschen wie bei der Führungsebene der Exekutive beschäftigt sind, gibt es nirgends in so konzentrierter Form.“ Ein Dritter merkte an, es sei durchaus „üblich, daß diverse Institutionen (Gemeinde, Feuerwehren usw.) zu Weihnachten kleine, ortsübliche Geschenke vorbeibrachten, um sich so für die gute Zusammenarbeit zu bedanken“.
Korruption in Österreich?


Die Stimmen auf der Internet-Plattform sind natürlich nicht repräsentativ. Doch der Geist, der hinter den Einträgen steht, der ist auch bei den Eliten des Landes zu bemerken. Da lässt sich der Österreichische Finanzminister über den Verein seines Pressesprechers mit Industriegeldern sponsern. Steuerfrei, natürlich. Der Rechnungshof rügt zwar die Finanzbehörden für ihre Rechtsmeinung und ein Verwaltungsgerichtshofrichter spricht von „offenem Rechtsbruch“, doch alle Verfahren werden eingestellt.
Oder Kärnten: während eines Ausschreibungsverfahrens zum Bau des EM-Stadions wird ein Jurymitglied von einer Baufirma und vom Kärntner Landeshauptmann massiv unter Druck gesetzt, geheime Unterlagen werden an die Medien gespielt. Und was geschieht: Österreichs Innenministerin Liese Prokop stellt ihrem Chefermittler Martin Kreutner, der diese Merkwürdigkeiten untersuchen will, eine „Evaluation“ seiner Dienststelle in Aussicht. Die Staatsanwaltschaft startet monatelange Ermittlungen gegen ihn. Und der Baulöwe, der unter Verdacht geriet, bleibt Mäzen der sogenannten „Kärnten Stiftung“, die den Kärntner Landeshauptmann finanziell bei Prestigeprojekten unterstützt.
Man könnte noch ein wenig herumblättern in den Zeitungsarchiven: Ein Polizist gesteht, an seine blauen Parteifreunde Daten aus dem Polizeicomputer verkauft zu haben, damit die politische Gegner diskreditieren können – und keiner der Parteifreunde wird verurteilt. Zuvor werden die Ermittler als „rote Brüder“ beschimpft und verklagt. Während des Verfahrens fordert die Vizekanzlerin die Einstellung der Ermittlungen. Und 1200 Richter protestieren schriftlich in Annoncen gegen solche Einflussnahmen.
Es entsteht immer derselbe hässliche Bid: Wir nehmen es in Österreich nicht so genau, wenn „die da oben“ ein wenig danebenhauen, wenn sie sich ein wenig die Taschen vollstopfen, ein wenig zu fest zulangen, ein wenig in die eigene Tasche wirtschaften.
Sind das nur Überspitzungen der Medien? Oder hat das Wegschauen, das Wegadministrieren System? Und wenn ja, wie funktioniert Korruption in Tagen wie diesen? Stimmt es, wenn Richard Soyer der Chef der Österreichischen Strafverteidigervereinigung sagt: „Der Hof des Kaisers ist privilegiert. Auch bei Fehlgriffen erwarten sich die Mächtigen besondere Loyalität“? Oder wenn ein Wiener Richter bemerkt: „Es besteht natürlich ein vorauseilender Gehorsam. Beamte denken sich in den Dienstgeber hinein, sie sind ja auch von seinem Wohlwollen abhängig.“
Wer sich über die Aktenbündel der politischen Causen beugt, den plagt der immer gleiche Eindruck: Ermittler nehmen ihr Gebiss raus, reden den Fall klein und streicheln ihn dann ins Jenseits. Was steckt dahinter? Besondere Vorsicht, wenn Medien wieder einmal voreilig Alarm schreien? Oder stimmt es, wenn der mittlerweile pensionierte Staatsanwalt Erich Müller festhält, dass „politische Fälle wie eine Salami zerschnitten werden, bis nichts mehr übrig bleibt“?
Es gibt institutionelle Erklärungen für all diese Zustände: Noch immer können dem Justizminister weisungsgebundene Staatsanwälte in diesem Land darüber entscheiden, ob ein unabhängiger Richter einen Fall zu Gesicht bekommt, oder nicht. Egal, ob Polizisten einem Schubhäftling den Mund verkleben, ob ein Afrikaner unter den Füßen von Einsatzkräften verstirbt oder ein Häftling (wie in der Anstalt Krems/ Stein) nackt angegurtet und unbewacht stirbt — schmerzhafte Konsequenzen und schonungslose Untersuchungsberichte erlebt das Land kaum. Selbst wenn der Verfassungsgerichtshof ein Machtwort spricht, schert das die Verantwortlichen wenig. Neulich rügten die Höchstrichter, dass sich der Unabhängige Verwaltungssenat mit dem Beschwerdevorbringen der Hinterbliebenen eines erschossenen Polizeiopfers „in keinster Weise“ auseinander setzte. Im Fall des unter den Füßen von Einsatzkräften zu Tode gekommenen Mauretaniers Cheibani Wague gab die Polizeispitze nach einem vernichtenden UVS-Bescheid bekannt, dass der Bescheid „nicht nachvollziehbar“ sei. Ähnliches hört man dieser Tage im Ortstafelstreit in Kärnten. Da werden sogar Volksabstimmungen iniitiert und Höchstrichter öffentlich beschimpft. Amnesty-Chef Heinz Patzelt sagt: „Wenn Staatsorgane Urteile nicht anerkennen, wieso sollen es dann Mafiapaten tun?“
Nein, keine „Lordrichter“ wie in Großbritannien untersuchen die Verantwortung staatlichen Fehlverhaltens unter Anteilnahme der kritischen Öffentlichkeit. Und wenn doch einmal ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss eingesetzt wird — etwa bei Haiders Saddam-Reisen — dann werden die Kontrolleure behindert, wo es nur geht. Die Kärntner Opposition bekam einst von Haiders Verwaltung nicht einmal eine Glocke, um die Sitzung des U-Ausschusses einzuläuten. Als ein Sekretär des Kärntner Landeshauptmannes vor dem Ausschuss falsch aussagte, wurde das Meineidverfahren gegen ihn eingestellt. Der junge Protokollchef sei schließlich nicht darüber informiert worden, dass er als Zeuge die Wahrheit sagen muss.
All das ist nichts Neues, wie ein Blick in die Archive belegt: Interveniert wird in diesem Land seit der mörderischen Sprengung von Udo Prokschs Lucona nicht nur durch schriftliche Weisungen. Die dürfte ein Staatsanwalt ja veröffentlichen. 1989, bei den Kurdenmorden – drei kurdische Exilpolitiker wurden in Wien durch iranische Staatsterroristen erschossen – intervenierte das Außenamt noch durch persönliche Anrufe bei der Justiz, bis die Verdächtigen unter Polizeischutz der Staatspolizei ausreisen konnten. Den österreichisch-iranischen Beziehungen sollte kein Ungemach drohen – außerdem drohten die Mullahs mit angeblichen Enthüllungen über Waffengeschäfte der Alpenrepublik. Der spätere FPÖ-Kurzzeitjustizminister und damalige blaue Justizsprecher Michael Krüger forderte damals die Abschaffung des ministeriellen Weisungsrechtes gegenüber den Staatsanwälten. Die Roten und die Schwarzen winkten damals ab. Der SPÖ-Abgeordnete Christoph Matznetter sagte dazu selbstkritisch: „Die SPÖ hat natürlich auch bei Schweinereien mitgemacht. Wir geben ja offen zu, dass wir an den vielen Dingen, die heute möglich sind, mitschuldig sind.“
Von der Weisungsfreiheit der Staatsanwaltschaft wollen Parteien – egal welcher Coleur – nichts mehr wissen, wenn sie einmal an der Regierung sind. Warum auch? Der potenzielle Zugriff auf Strafsachen oder auf die Karrieren der Staatsanwälte schadet Mächtigen nicht. Als der Polizeigewerkschafter Josef Kleindienst gestand, mit seinen blauen Freunden für FPÖ-Granden systematisch in den geheimen Datensätzen der Polizei gestöbert zu haben, liefen beim Haider-Freund und damaligen Justizminister Dieter Böhmdorfer die Telefone heiß. Am Apparat hingen Parteifreunde, die eine Weisung verlangten. Böhmdorfer (bei dem selbst staatspolizeiliche Spitzelakten in den Anwaltstresoren lagen) gab den Staatsanwälten denn auch die Richtung vor: „Haider ist über jeden Verdacht erhaben“. Ist es dann wirklich das Ergebnis harter Ermittlungen, dass nicht einmal der geständige Kleindienst verurteilt wurde — obwohl er bei der Finanz Steuern für erhaltene Bestechungsgelder nachzahlen musste?
II.
„Justice has not only to be done, it has seen to be done“, sagt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Die Umsetzung dieses rechtsstaatlichen Gebotes braucht institutionelle Rahmenbedingungen, die in Österreich unterentwickelt sind. „Staatsanwälte haben, wie alle anderen Menschen auch, ihre Karriere im Kopf“, sagt ein Ankläger. Und über die Karrieren bestimmt die Politik. Sie kann Ermessensentscheidungen durch Zurufe beeinflussen. Sie kann darüber entscheiden, ob ein Staatsanwalt in großen Zimmerfluchten oder doch nur in der Besenkammer residiert. Also: Reicht der Tatverdacht gegen den Minister wirklich schon für eine Hausdurchsuchung, Herr Kollege? Können Sie das auch alles vor dem Minister verantworten? Überlegen Sie mal, was die Zeitungen schreiben werden, wenn sie irren! Staatsanwalt Walter Geyer, einst mit der politisch äußerst sensiblen Causa des SPÖ-Finanzministers Hannes Androsch befasst, erinnert sich: „Da stehst du schon ein bisserl am Seil. Du bist ständig unter Druck. Wenn du einen falschen Schritt machst, stürzt du runter.“
Angesichts der Machtausdehnung staatsanwaltschaftlicher Befugnisse durch die neue Strafprozessreform fordern Experten substantielle Reformen. „Die Staatsanwälte sollten ihre Einstellungen in politischen Fällen öffentlich begründen“, sagt etwa der Richter Oliver Scheiber, Mitinitiator eines Protestbriefes jener 1200 Richtern, die in der Spitzelaffäre über politischen Einfluss klagten. Das System der checks & balances müsse endlich Realität werden. Noch immer genügt ein Stempel der Staatsanwaltschaft, um eine Affäre zu erledigen und dem Richter zu entziehen. Begründung? Njet.
Dabei schadet dieses System vor allem auch der Staatsanwaltschaft, die sich gegen Vorwürfe nicht wehren kann. In Steuerstrafverfahren, die in der Regel von weisungsgebundenen Finanzbehörden geleitet werden, gilt auch für Politiker das Steuergeheimnis. Staatsanwalt Geyer forderte, dass bei Politikern das Amtsgeheimnis zurückgedrängt wird. Es müsse für sie, ebenso wie bei Ehrenbeleidigungen, „einen anderen Maßstab geben“.
Es sind Systemfehler, die Österreich immer wieder den Ruf einer Bananenrepublik einbringen: Wer Richter oder Staatsanwalt werden will, benötigt exzellente „Dienstbeschreibungen“ von vorgesetzten Ausbildungsrichtern. „Die bekommt man nicht, wenn man besonders systemkritisch ist“, erklärt ein Richter. Wahrscheinlich spielt auch das Parteibuch noch immer eine Rolle. „Die Institutionen der Republik“, sagt der Staatsrechtler Bernd Christian Funk, „sind ja wie ein Kesselfleisch von Parteizugehörigkeit durchzogen.“ Das habe sich nie geändert, würde „noch immer erstaunlich gut funktionieren“. Dazu komme, dass es hier nie eine bürgerliche Revolution gegeben habe. Aufklärung und Liberalismus seien „versandet“, die öffentliche Kontrolle „die da oben“ schwach ausgeprägt. Kritische Geister würden medial gerne verunglimpft.
III.
Vielleicht muss man auch einen Blick in die Statistiken werfen. Da existiert Korruption nicht. Auch der Index von Transparency International weist Österreich ein gutes Zeugnis aus. Ein paar Dutzend Anzeigen wegen Amtsmissbrauchs gibt es pro Jahr. Lorenz Fritz, der ehemalige Chef der Industriellenvereinigung, sagt: „Hier kann sich wirklich keiner eine politische Entscheidungen kaufen. Wir sind doch keine Bananenrepublik.“ Der Staatsrechtler Heinz Mayer erklärt jedoch: „Das Gegenteil einer Bananenrepublik ist ein Land, in dem die Politiker für die Allgemeinheit und nicht für Lobbys arbeiten.“
Tatsächlich tummelte sich in den letzten Jahren eine neue Gruppe von Verdächtigen in den Gängen des Landesgerichtes: junge, meist unerfahrene Politiker und Berater, in kurzer Zeit steil nach oben gestiegen, und nun – wie die Kurse ihrer Ich-Aktien – im freien Fall nach unten geplumpst. Sie verteilten, nach der Wende öffentliche und private Gelder, bekamen selbst angesehene Jobs in Österreichs Wirtschaft und nahmen, so werfen es ihnen Kritiker vor, die Parole „Mehr privat, weniger Staat!“ allzu wörtlich. So verhedderten sie sich im Strafrecht. Der ehemalige Kabinettschef im Infrastrukturministerium wurde wegen Untreue vor Gericht gestellt. Er soll PR-Aufträge in Millionenhöhe zu überhöhten Preisen, ohne Ausschreibung freihändig vergeben haben. Auch gegen den Kabinettchef des Finanzministeriums wurde intensiv ermittelt. Allerdings ohne Erfolg: „Diese Geschäfte mit Beratern, Freunden und Werbeleuten“, sagt der ehemalige Staatsanwalt Erich Müller, „sind ja kriminell schwer greifbar.“
Wer im Firmenbuch stöbert, findet die Namen von Lobbiesten, Industrievertretern, Politikern und Werbeleuten immer wieder vereint. Sie bilden, so sehen es die Kritiker, ein neues Sozialkartell, das nach der Wende die alten Eliten abzulösen trachtete, um sich selbst die Posten und Provisionen zuzuschreiben. Ist es dabei mit rechten Dingen zugegangen? Ist Österreichs Politikestablishment tatsächlich korrupt geworden, wie die Opposition ständig warnt? Und was heißt das überhaupt: Korruption?
„Die Grenzen zwischen Korruption und politisch anstößigen Handlungsweisen sind fließend“, verrät das politische Lexikon. Es verweist auf die Begriffe „Klientelismus“ und „Patronage“, auf „Parteibuchwirtschaft“ und „Lobbyismus“. Der Verfassungsrechtler Heinz Mayer, kein Mann der Übertreibung, meint: „Es wird langsam eine gewisse Unverschämtheit sichtbar. “ Der Finanzrechtsprofessor Werner Doralt konstatierte im Fall des gesponserten Finanzministers Karl-Heinz Grasser sogar einen „offenen Rechtsbruch vor den Augen der Öffentlichkeit“. Der Rechnungshof kritisierte den blau-schwarzen Postenschacher in der Verstaatlichten wörtlich als „rechtswidrig“.
Also: Wer darf wann was nehmen? Wie viel dürfen Politiker verdienen? Wem können sie unter welchen Bedingungen Aufträge erteilen? Die Politik wirkt verunsichert und unverschämt zugleich. Verunsichert, weil immer mehr Politiker aufgrund ihres nur scheinbar hohen Gehalts als „Privilegienritter“ diskreditiert wurden. Frech, weil sich ausgerechnet jene Politiker, die ins Privilegiengeschrei einstimmten, das Geld nun eben woanders holen. Nicht mehr von der steuerzahlenden Allgemeinheit, sondern von Lobbys, denen sie dann im Wort liegen. Dazu kommt: Die politische Unerfahrenheit – vor allem blauer Politiker – musste irgendwie wettgemacht werden. Das kostet. „Sie brauchen uns, weil sie sich nicht auskennen“, sagt ein Berater, „sie haben ja keinen politischen Unterbau.“ Ein anderer Berater sagt: „Sie können sich nicht vorstellen, wie manche die Hand aufhalten.“
Den klassischen Geldkoffer will freilich niemand. Es geht längst subtiler, sauberer. „Da wird man doch glatt gefragt, ob man nicht ein Haus sanieren oder dem Töchterl einen Job verschaffen kann. Im Gegenzug gibt es die erwünschte Intervention“, sagt ein Berater, der nicht genannt werden will. Peter Köppl, Lobbyist der Industriellenvereinigung und Chef der renommierten Lobbying-Agentur „Kovar & Köppl“, sagt, es gebe in den Diskussionen über Lobbying eine „lustvolle Hinwendung zur Grauzone.“
IV.
Österreich steht am Übergang zur Konfliktdemokratie. Das „Old-Boys-Network“ gibt es nicht mehr. Es herrscht „permanent campaigning“. Ständiger Wahlkampf. Lobbys müssen Politikern eben andauernd Bühnen schaffen, sie mit Argumenten versorgen und bei Bedarf auch Druck ausüben können. Alles im Rahmen der Gesetze. Wer glaubt, dass da der Geldkoffer die große Rolle spielt, hat Lobbying nicht verstanden. Nichts wäre doch leichter zu skandalisieren, sagen selbst die Berater.
Es geht doch auch anders, legaler: Der Politologe Hubert Sickinger hat dicke Studien über das Parteienspendensystem und die vielen Gesichter der Korruption verfasst. Was macht Korruption möglich? Die „kartellierte Wirtschaft“, sagt Sickinger, die vormodernen, klientelistischen Traditionen des Landes, der Ermessensspielraum der Bürokraten, die gar nicht so starr sind, wie das Volk denkt. Selbst grüne Politiker prahlen gerne mal mit erfolgreichen „Interventionen“ bei Behörden. Und die Medienzaren so genannter Enthüllungsmagazine intervenieren ungeniert bei Sozialpartnern und Politikern, wenn sie Kartelle schmieden wollen, weil die Politik bis vor kurzem sogar in den Kartellgerichten in Form von sozialpartnerschaftlich nominierten Laienrichtern die Mehrheit stellte. Und welcher Journalist ist mit seinem Presseausweis nicht schon mal billiger in den Zoo gegangen?
Wieso sollen die Parteien anders sein? Warum sollen sie ihr intransparentes Parteiengesetz ändern, mit dem man Spender so gut anonymisieren und vor dem Rechnungshof schützen kann? Unternehmen und Privatpersonen, die an Politiker spenden, müssen in Österreich zwar genannt werden. Wenn es nicht geschieht, passiert aber auch nichts. „Lex imperfecta“, nennen das die Juristen. Direktspenden an Politiker müssen überhaupt nicht offen gelegt werden. Hier beginnt sie, die „institutionalisierte Grauzone“. Hier weiß man nicht mehr, ob ein Organ der Republik auch wirklich nur der Republik dient. Hier wird verständlich, wieso Korruptionsbekämpfer sogar die kleinen Beamten auf den Wachzimmern vor der Annahme einer Flasche Wein warnen.
„Die Gefälligkeitskorruption”, sagt der pensionierte Wirtschaftsstaatsanwalt Erich Müller, „ werden wir nicht verhindern können. Es wird immer Betrunkene geben, die Geld in den Führerschein legen, damit der Beamte die Fahne nicht riecht.“ Aber ein schlechtes Gewissen sollte der Beamte dabei wenigstens haben. Er ist, wenn er das Geld nimmt, einfach korrupt.

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  1. Dr. Ernst Hammer
    12. August 2006, 01:04 | #1

    Zum weisungsungebundenen Staatsanwalt:
    Der Grundsatz muss sein, dass das Gewaltmonopol beim Staat bleibt. Und das geht nur, wenn es der politischen Verantwortung unterliegt. Unabhängige Staatsanwälte wären dann wohl niemandem verantwortlich – ein Politiker jedoch kann abgewählt werden.
    Deshalb um der Demokratie willen: Hände weg von der unabhängigen Staatsanwaltschaft!!!
    Man soll nicht alles glauben, was Staatsanwälte aus Eigeninteresse schönreden, sondern die Vernunft walten lassen. Wenn einem die Handhabung des justiziellen Gewaltmonopols des Staates nicht gefällt, dann wählt man die verantwortlichen Politiker eben nicht mehr.
    Was aber täte man mit weisungsfreien Staatsanwälten? – Also noch einmal: Überlegen und dann kommt man zum Schluss, nichts wäre durch die unabhängige Staatsanwaltschaft besser, man wäre nur Juristen ausgeliefert, die womöglich glauben niemandem außer sich selbst verantwortlich zu sein, denn durchdrehen können Staatsanwälte genauso wie Politiker.

  2. kunibert
    20. Dezember 2006, 10:09 | #2

    “Deshalb um der Demokratie willen: Hände weg von der unabhängigen Staatsanwaltschaft!!!”
    Warum denn? Hat hier jemand Angst selber verfolgt zu werden? In allen Demokratien Europas sind die Richter und Staatsanwälte frei und eben gerade nicht weisungsgebunden, damit auch Winkelpolitker und -Behörden zur Rechenschaft gezogen werden können!
    Gruss
    Kunibert

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