Grasser als Opfer

Karl Heinz Grasser klagt Bild, weil die ihn bei intimen Spielen zeigen. Hoffentlich gewinnt er. Die Pressefreiheit ist nicht zum Enthüllen von Menschen in ihren intimen Stunden erdacht worden. Hier mein Kommentar in der Zeit dazu.

Nachtrag, 3. 6. 05 Karl-Heinz Grasser und seine Frau Fiona haben nun je 20.000 Euro Entschädigung zugesprochen bekommen. Die Höchststrafe für BILD. Was mich erstaunt: wie schnell das Wiener Landesgericht einen Prozess ansetzen und ein Urteil fällen kann, wenn ein Minister einen Antrag stellt. Das sollte für alle Standard werden.

Kommentare

Michael Rami ist ein sehr begabter Anwalt. Seine klare Aussprache, seine rhethorisch professionelle Höflichkeit vor Gericht kennt jeder, der einmal ein Medienverfahren mit ihm beobachtete. (Einmal unterhielt er sich mit dem Vorsitzenden Friedrich Forsthuber - mittlerweile Oberlandesrichter - zuvor über die Schule und dessen Kinder, als das Verfahren, bei dem es um Jörg Haider versus NEWS ging, begann, war man per Sie und der Vorsitzende der "Herr Rat".)

Rami veröffentlicht auch viel in einschlägigen österreichischen juristischen Medienzeitschriften (Medien und Recht) vor allem zum § 7 des österreichischen Mediengesetzes.

Dennoch bin ich nicht sicher, ob er auf deutschem Terrain gewinnt. Der Fall Karoline und der Fall Grasser ist so einfach nicht vergleichbar. Dass das Privatleben der "Prinzessin" ohne Amt und Portefeuille schützenswert ist, leuchtet ein. Doch es existiert ein riesiger Markt mit "Adelszeitschriften" vor allem in Deutschland mit Promiberichterstattung und damit "Nachfrage".

Karl Heinz Grasser wird von der Republik Österreich bezahlt. Man weiß bei ihm nie, ist er auf Dienstreise oder auf Privatreise. Verrechnet er das Hotel privat oder über das Ministerium? Daher ist besonderes Augenmerk immer dann auf ihn zu legen, wenn er sich besonders leger zeigt.

Leider entging mit die "BILD"-Schlagzeile, sodaß meine Kurzanalyse hier enden muss.

Marcus J. Oswald
(HG Blaulicht und Graulicht)

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