Die Hure und der Staatsanwalt
Das Charakteristische an der österreichischen Strafrechtspflege ist, dass sie Zweifel schafft, ob man die richtige oder die falsche Anwendung des Gesetzes beklagen soll.” Das schrieb Karl Kraus im Jahr 1904 und beklagte in “Sittlichkeit und Kriminalität” das Vorgehen der damals frömmlerischen Wiener Strafjustiz, die vor allem dann, wenn es um Huren ging, einschlägig voreingenommen war.
Was sich in den letzten hundert Jahren geändert hat? Neulich bat ein Wiener Staatsanwalt in einem Prozess um Milde für einen von ihm selbst angeklagten Vergewaltiger. Die Hure, die der Mann gequält hatte, würde doch “unter einer Vergewaltigung nicht so leiden wie ein Bürgertöchterl”, argumentierte er. Für so viel Verständnis hatte die Justizministerin nichts übrig – und hängte dem Mann ein Disziplinarverfahren an.
Nun zeigen Wiens Ankläger, dass es eben auch ohne Milde geht. Angeklagt wurde dieser Tage die Leopoldstädter Prostituierte Christine M. Sie soll “zwei Siegel beschädigt” haben, “welche ein Beamter in Ausübung seines Amtes angelegt hat, um eine Sache unter Verschluss zu nehmen”. Ein Vergehen nach dem Strafgesetzbuch, das mit sechs Monaten Haft geahndet wird.
Und das kam so: Eines Abends wollte ein Mann Christine M. vergewaltigen. Sie schrie, ihr Bruder eilte ihr zu Hilfe. Der mutmaßliche Vergewaltiger nahm sein Messer und stach den Helfer vier Mal in den Bauch. Der schwer Verletzte schleppte sich in seine Wohnung und verblutete dort alleine. Die Polizei ließ die Leiche abholen und versiegelte die Wohnung. Zurück blieb nur eine Blutlacke.
Christine M. wusste davon nichts. Als sie ihren verletzten Bruder besuchen wollte, entdeckte sie das Blut im Stiegenhaus. Sie erschrak, tat das, was eine Schwester in so einer Notlage tut. Sie brach das Polizeisiegel auf, wusch das Blut auf, räumte die Wohnung zusammen und legte sich erschöpft auf ein Bett. Sie wird später vor Gericht aussagen, vom Tod ihres Bruders, der ihr helfen hatte wollen, “völlig verstört” gewesen zu sein.
Am Morgen danach war die Ordnung wieder hergestellt. Die Polizei kam mit gestreckten Dienstwaffen in die aufgebrochene Wohnung und weckte die Schwester des Toten. Nicht, um sie an eine der vielen Opferhilfestellen zu verweisen, die es heutzutage gibt. Sondern, so steht’s in der Anzeige, um sie “umgehend von der Anzeigeerstattung Siegelbruch in Kenntnis zu setzen”. Des Weiteren, so schreibt der Revierinspektor in seinen Bericht, “wurde sie aus der Wohnung verwiesen und ihr die Rückkehr versagt”.
Die Wiener Staatsanwaltschaft, die eine Anzeige zurücklegen könnte (bei Bankmanagern, die ein millionenschweres Zinskartell bildeten, hat sie es neulich auch getan), hat die Frau nun angeklagt und dringt auf “angemessene Bestrafung”. Warum? Karl Kraus würde sagen: “Weil sie eine Hure ist.”


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