12. Okt 2005
![cheibani-w2[1].jpg](http://www.florianklenk.com/cheibani-w2%5B1%5D.jpg)
Der Fall Cheibani Wague wird nun vor dem Strafgericht abgehandelt. Der Mauretanier ist unter den Beinen der Einsatzkräfte (siehe Bild) erstickt, sagt jetzt ein Gerichtsgutachter. Nach zwei Jahren kommt die Wahrheit offenbar doch ans Licht. Die Wiener Gerichtsmedizin scheint sich wieder geirrt zu haben. Ist sie schlampig oder voreingenommen? Elfriede Jelinek hat auf ihrer Homepage (im Kapitel “Aktuelles”) einen Text dazu geschrieben.
11. Okt 2005
Das Charakteristische an der österreichischen Strafrechtspflege ist, dass sie Zweifel schafft, ob man die richtige oder die falsche Anwendung des Gesetzes beklagen soll.” Das schrieb Karl Kraus im Jahr 1904 und beklagte in “Sittlichkeit und Kriminalität” das Vorgehen der damals frömmlerischen Wiener Strafjustiz, die vor allem dann, wenn es um Huren ging, einschlägig voreingenommen war.
Was sich in den letzten hundert Jahren geändert hat? Neulich bat ein Wiener Staatsanwalt in einem Prozess um Milde für einen von ihm selbst angeklagten Vergewaltiger. Die Hure, die der Mann gequält hatte, würde doch “unter einer Vergewaltigung nicht so leiden wie ein Bürgertöchterl”, argumentierte er. Für so viel Verständnis hatte die Justizministerin nichts übrig – und hängte dem Mann ein Disziplinarverfahren an.
Nun zeigen Wiens Ankläger, dass es eben auch ohne Milde geht. Angeklagt wurde dieser Tage die Leopoldstädter Prostituierte Christine M. Sie soll “zwei Siegel beschädigt” haben, “welche ein Beamter in Ausübung seines Amtes angelegt hat, um eine Sache unter Verschluss zu nehmen”. Ein Vergehen nach dem Strafgesetzbuch, das mit sechs Monaten Haft geahndet wird.
Und das kam so: Eines Abends wollte ein Mann Christine M. vergewaltigen. Sie schrie, ihr Bruder eilte ihr zu Hilfe. Der mutmaßliche Vergewaltiger nahm sein Messer und stach den Helfer vier Mal in den Bauch. Der schwer Verletzte schleppte sich in seine Wohnung und verblutete dort alleine. Die Polizei ließ die Leiche abholen und versiegelte die Wohnung. Zurück blieb nur eine Blutlacke.
Christine M. wusste davon nichts. Als sie ihren verletzten Bruder besuchen wollte, entdeckte sie das Blut im Stiegenhaus. Sie erschrak, tat das, was eine Schwester in so einer Notlage tut. Sie brach das Polizeisiegel auf, wusch das Blut auf, räumte die Wohnung zusammen und legte sich erschöpft auf ein Bett. Sie wird später vor Gericht aussagen, vom Tod ihres Bruders, der ihr helfen hatte wollen, “völlig verstört” gewesen zu sein.
Am Morgen danach war die Ordnung wieder hergestellt. Die Polizei kam mit gestreckten Dienstwaffen in die aufgebrochene Wohnung und weckte die Schwester des Toten. Nicht, um sie an eine der vielen Opferhilfestellen zu verweisen, die es heutzutage gibt. Sondern, so steht’s in der Anzeige, um sie “umgehend von der Anzeigeerstattung Siegelbruch in Kenntnis zu setzen”. Des Weiteren, so schreibt der Revierinspektor in seinen Bericht, “wurde sie aus der Wohnung verwiesen und ihr die Rückkehr versagt”.
Die Wiener Staatsanwaltschaft, die eine Anzeige zurücklegen könnte (bei Bankmanagern, die ein millionenschweres Zinskartell bildeten, hat sie es neulich auch getan), hat die Frau nun angeklagt und dringt auf “angemessene Bestrafung”. Warum? Karl Kraus würde sagen: “Weil sie eine Hure ist.”
11. Okt 2005
Die Befürchtungen des Anti-Folterkomitees (siehe letzter Eintrag) scheinen sich zu bestätigen. Hier die neuen Falter-Recherchen zur Linzer Schubhaft.
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Verschobene Salze
POLIZEI Die Schubhaft in Linz galt trotz erbärmlicher Zellen als musterhaft. Jetzt starb ein 18-Jähriger im Hungerstreik. Nur wenige Wochen zuvor hatte ein internationales Expertenkomitee den Umgang mit Häftlingen gerügt.
Selbst Flüchtlingsorganisationen schwärmten von Linz. Hier gebe es “ein Modell für humanere Anhaltung von Schubhäftlingen”, sagte ein Sprecher von SOS Menschenrechte. Und der damalige Innenminister Ernst Strasser (ÖVP) bemerkte bei einer Pressekonferenz, die Schubhaft hier habe “europaweit Beachtung erlangt”.
Das war vor fünf Jahren. Das Linzer Polizeigefangenenhaus richtete damals eine “offene Station” ein, in der sich Schubhäftlinge frei aufhalten konnten. Noch im Sommer dieses Jahres erklärte ein Beamter gegenüber dem Falter bei einem Rundgang: “Wir sind sehr gut im Umgang mit Hungerstreikern. Sobald einer seinen Willen kundtut, dass er nichts mehr essen will, versuchen wir ihn in der Zelle im Verband mit den anderen zu halten. Dann stellen wir ihm das duftende Essen hin. Der Hungerstreik führt bei uns jedenfalls nicht sofort dazu, dass die Leute sofort entlassen werden wie in Wien.”
Ein offenbar gefährlicher Ansatz. Vergangene Woche verstarb der erst 18-jährige Yankuba C. während seines Hungerstreiks. Wegen eines Drogendeliktes verurteilt, sollte der Bursche aus Gambia abgeschoben werden. Zuvor wurde der Häftling, der bereits mehrere Tage gehungert haben soll, ins Linzer AKH ausgeführt. Nach einer Untersuchung, bei der Yankuba C. laut Angaben der Polizei nach einer Krankenschwester trat, wurde er an Händen und Füßen gefesselt in die Isolationszelle des Gefangenenhauses gebracht. Der Befund der Ärzte, die bei dem “athletischen Mann” keine lebensbedrohlichen Zustand bemerkt haben wollen, konnte dem Burschen allerdings nicht mehr überreicht werden. Er lag – so das Gutachten der Gerichtsmedizin – kurz nach dem Spitalbesuch verdurstet in seiner Zelle. Es habe eine “Verschiebung von Salzen” in seinem Blut stattgefunden, so Polizeisprecher Christian Grufeneder.
Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft Linz. Denn nach dem Gesetz müssen Schubhäftlinge entlassen werden, wenn sie nicht mehr “haftfähig” sind. Im Gegensatz zu Strafgefangenen dürfen sie – noch – nicht zwangsweise ernährt werden. Bei der Polizei weisen Beamte alle Schuld von sich. Die Verantwortung liege wohl bei den Ärzten, die den kritischen Zustand des Häftlings nicht bemerkt und volle Haftfähigkeit attestiert hätten. Heinz Brock, ärztlicher Direktor des AKH, weist das zurück: “Bei uns ist nichts schief gelaufen. Der Häftling ist untersucht worden, und wir haben keinen kritischen Zustand feststellen können.” Es habe sich zwar ein “gewisser Wassermangel” gezeigt, der trete jedoch auch nach “zwei Tagen Durchfall” auf. Die Expertise des Gerichtsmediziners Johann Haberl, die Verdursten nahe legt, sei “nicht nachvollziehbar”.
Es ist nicht das erste Mal, dass die Linzer Vorzeigebeamten sogenannte “Selbstbeschädiger” in Isolationszellen sperren, statt sie zu entlassen. Vergangenes Frühjahr schluckte der 32-jährige Moldawier Sergei I. eine Batterie. Auch er wurde ins Spital überführt und dann in eine Einzelzelle gesperrt. Die Beamten, so rügte ein kürzlich veröffentlichter Kontrollbericht des Europarates, fesselten dem Häftling anschließend Arme und Beine und verbanden die Fesseln auf eine Weise, “dass der Häftling für mehrere Stunden in einer übermäßig gestreckten Position ausharren musste”.
Dass Schubhäftlinge aus dem Linzer Knast flüchten wollen, verwundert nicht. Linzer Beamte gestehen ein, dass der nüchterne Stahlbetonbau, 1981 für ein paar betrunkene Verkehrsrowdies gebaut, für die monatelange Unterbringung von Menschen nicht geeignet sei. In den von mehreren Insassen bewohnten Zellen stehen Toiletten gleich neben den Betten. Die Häftlinge müssen einander wochenlang bei den intimsten Handlungen zuschauen. An die frische Luft kommen Gefangene nur eine Stunde am Tag, beim sogenannten “Spaziergang im Freien”, der auf dem betonierten Dach stattfindet. Ausblick haben sie dabei nicht, denn das Dach ist von einer Mauer umgeben. Als die Anti-Folterkommission diese Missstände rügte, meinte Innenministerin Liese Prokop: “Ich lasse mir die hervorragende Arbeit unserer Polizei nicht schlecht reden.” Nun fordert Prokop “lückenlose Aufklärung”.
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