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05. Apr 2012

Fall Faymann wird noch nicht eingestellt

Wieso die Oberstaatsanwaltschaft Wien das Verfahren gegen den Bundeskanzler noch nicht einstellen will, steht in dieser Medienmitteilung: CAUSA FAYMANN

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30. Mrz 2012

Fall Grasser: keine Akten aus Liechtenstein. Die Justiz hofft auf die Schweiz

Kürzlich bat ein Staatsanwalt zum Hintergrundgespräch im Fall Grasser. Der Ankläger sagte: “Wenn wir in Liechtenstein und der Schweiz etwas finden, dann klagen wir Grasser an.“ Wenn nicht, “dann stellen wir den Fall ein“. Die Indizien seien stark, aber zu schwach für eine Anklage. Die Spur des Buwog-Geldes müsse bis ans Ende verfolgt werden.

Grasser kann aufatmen: Zumindest die Justiz in Vaduz will beschlagnahmte Dokumente von Grassers Treuhänder Heinrich Schwägler nicht herausrücken. Begründung: Anwaltsgeheimnis.

Die Brisanz der noch nicht rechtskräftigen Entscheidung (in Vaduz wird übrigens österreichisches Recht angewendet) wird erst klar, wenn man Schwäglers Rolle in dem Fall erklärt.

Er ist jener Mann, der Grassers 500.000 Euro (angeblich Geld der Schwiegermutter) bei der Treuhandgesellschaft Ferint anlegte. Von dort wanderte das Vermögen – vermehrt durch ein lukratives Hypo-Investment – an eine Zürcher Briefkastenfirma namens “Mandarin“. Von der Mandarin floss das Geld auf ein Konto bei einer Catherins Cooperation. Und wohin floss es dann? An die Schwiegermutter? Oder an Grasser? Oder liegt das Geld noch dort?

Das sollten die Vaduzer Unterlagen klären. Die Schwiegermutter bestreitet, etwas mit dem Geld zu tun zu haben. Und deshalb vermuten die Ermittler, dass das Vermögen in Wahrheit Schmiergeld ist und dass Grasser hinter der Ferint und der Mandarin steckt. Denn auch Teile der Buwog-Provisionen wurden von Grassers Trauzeuge Meischberger an Mandarin überwiesen. Offiziell als “Darlehen“, allerdings zu verdächtig ungünstigen Konditionen. Die Justiz vermutet, dass Meischberger Grassers Schmiergeld-Treuhänder war. Er bestreitet.

Die Schwägler-Unterlagen liegen in Vaduz, die Mandarin-Unterlagen in Zürich. “Die Schweiz“, sagt der Wiener Staatsanwalt, “ist für uns wichtiger als Vaduz.“ Wenn auch dort die Rechtshilfe versage, sei der Fall aber am Ende.

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30. Mrz 2012

Ein Folterpolizist als Schülertrainer

Er folterte und genießt dafür mit 43 Jahren die Frühpension. Nun arbeitet Inspektor S. als Kampftrainer an Schulen

Das Angebot des “Vereins zur Förderung des Gewaltabbaus innerhalb der Gesellschaft“ klingt vielversprechend: “Deeskalationsschulungen, Gewaltprävention, Sicherheit an Schulen“.

Einer der Trainer des Vereins ist der 43-jährige Christian S. Auf der Website zeigt er sich im schwarzen Kampfgewand, in seinem Lebenslauf steht: “Langjährige berufliche Erfahrung beim Polizei-Einsatzkommando mit Ausbildungen in den Bereichen Zugriffe, staatlicher Personenschutz, Anwendung von einsatzbezogener Körperkraft.“

Einen kleinen Punkt in seiner Vita verschweigt Christian S. allerdings: Vor sechs Jahren folterte er den Afrikaner Bakary J. im Dienst brutal und brach ihm dabei den Schädelknochen. Drei andere Polizisten halfen ihm dabei.

Kontrollinspektor S. und sein Team wurden damals zu milden acht Monaten bedingter Haft verurteilt, aber nicht entlassen. Aufgrund eines “Burnouts“ schickte ihn das Innenministerium lieber mit 42 Jahren in die Frühpension. So wie seinen 48-jährigen Kollegen.

Die zwei anderen Polizisten versehen noch immer Dienst; der Jungrentner verdient sich nun ein kleines Zubrot als Trainer, aber auch als Bodyguard, wie Heute berichtete.

Zu verdanken hat der Polizist das dem Bundeskanzleramt. Dort residiert die Disziplinaroberkommission, interner Name “Barmherzige Brüder“. Es ist die oberste Disziplinarbehörde der Republik.

Sie verweigerte eine Entlassung des kriminellen Beamten und seiner drei Kollegen mit der Begründung, dass seine Folter an Bakary J. als “allgemein begreifliche, heftige Gemütsbewegung“ mildernd zu bewerten sei (siehe die ausführliche Geschichte in Falter 11/12). Der VwGH hob das Schandurteil zwar auf und ordnete eine Entlassung an. Doch die Disziplinaroberkommission machte einen Formalfehler. Die Sache liegt nun wieder beim Bundeskanzleramt, das die Sache in die Länge zieht. Vor allem die seltsame Frühpensionierung erweckt nun das Misstrauen der Behörden. Das Innenministerium will den Fall erneut prüfen. “Offenbar ist der Beamte ja wieder fit, wir werden überlegen, seine Pensionierung zu bekämpfen“, sagt ein Beamter.

Der Fall des Kontrollinspektors ist exemplarisch. Er zeigt, wie die Selbstreinigungskräfte in diesem Land versagen – und wie mächtig Corpsgeist und Freunderlwirtschaft im Beamtenapparat sind (siehe auch nebenstehendes Interview). Nicht nur folternde, auch zwei pädophile Beamte, die Kinderpornos horteten, wurden zurück in den Dienst geschickt.

Der Grund für dieses Staatsversagen liegt im Beamten-Disziplinarrecht. Es ist nahezu unmöglich geworden, Staatsdiener zu entlassen. Die für das Beamten-Dienstrecht zuständige SPÖ-Ministerin Gabriele Heinisch-Hosek hat diese Sitten jetzt satt.

Heinisch-Hosek hat gerade eine umfassende Reform des Disziplinarrechts vorgenommen. Die Geheimniskrämerei in den Disziplinargerichten (die Urteile sind nicht öffentlich) soll ein Ende finden. Die Bescheide sollen fortan im Internet anonymisiert veröffentlicht werden, die Verhandlungen öffentlich stattfinden. Ab 2014 sollen die Kommissionen überhaupt aufgelöst werden, deren Arbeit sollen Verwaltungsrichter übernehmen.

Die Ministerin will einen Katalog an Strafdelikten definieren, die automatisch zu einem Amtsverlust führen – dazu sollen etwa vorsätzliche schwere Körperverletzung, Sexualstrafdelikte und Gewaltdelikte gehören. “Solche Täter haben im öffentlichen Dienst nichts verloren“, sagt Heinisch-Hosek.

Nur einem ist damit noch immer nicht geholfen: dem Afrikaner Bakary J. Das Folteropfer hat, obwohl er Kinder mit einer Österreicherin hat, noch immer kein Recht, hier zu bleiben oder hier zu arbeiten. Aber das ist eine andere Geschichte.

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30. Mrz 2012

Eine Hand füttert die andere

Der Korruptions-Untersuchungsausschuss leistet erstaunlich gute Arbeit. Wie lange noch?

Alfons Mensdorff-Pouilly lächelt und scherzt, er erzählt über “Gatterjagden“ und zur Strecke gebrachtes Niederwild, über seine Kontakte nach Osteuropa, seinen Diplomatenpass und seine arme Ehefrau, die Ex-ÖVP-Ministerin Maria Rauch-Kallat.

Er unterhält den Nationalrat, als ob er am Kaminfeuer seines schottischen Jagdschlosses mit dem Kabinett des Innenministeriums und dem Chef der Industriellenvereinigung zu tief ins Whiskyglas geblickt hätte. Nur auf entscheidende Fragen der Abgeordneten (“wo war die Leistung“) antwortet er nicht. Wofür haben ihm Waffenfirmen, Telekom oder die OMV Millionen gezahlt? Der Graf sagt 42mal “Herr Abgeordneter, da entschlage ich mich“ und presst die Augen zusammen, als blendete ihn die Sonne.

Ähnlich Ex-ÖVP-Innenminister Ernst Strasser, den die Justiz bald anklagen könnte. Er sei ein gefragter Berater, gibt er zu Protokoll, er habe etwa den bulgarischen Innenminister bei der Umsetzung einer Polizeireform beraten. Bei einem Abendessen in Sofia war’s, wie sich Strasser erinnert. “Haben Sie die Polizei bei der Vorspeise, beim Hauptgang oder beim Dessert reformiert?“, fragt der Grüne Peter Pilz. Strasser wirkt ein wenig entrückt. Er will nicht einmal mehr seine eigene Unterschrift auf einer Rechnung erkennen. Er kann auch nicht verstehen, dass sich die bulgarischen Politiker an ihn nicht mehr erinnern wollen. Dabei hat ihm der Lobbyist Hochegger rund 100.000 Euro für die Arbeit in Sofia gezahlt. Die Leistung? Wenn er das nur wüsste! Seine Festplatte sei von der Polizei gelöscht worden, leider.

Schriftliches hat auch der Ex-FPÖ-Infrastrukturminister Mathias Reichhold nicht vorzuweisen. 70.000 Euro von Peter Hochegger? “Für mündliche Leistungen.“

Und Gernot Rumpold? Der EADS-Lobbyist und FPÖ-Parteiwerber, einst Haiders starke Hand, kassierte 600.000 Euro von der Telekom, eine verdeckte Parteispende, wie die Justiz vermutet. Zuvor hatte Rumpold sechs Millionen von Eurofighter kassiert und der FPÖ rund 800.000 Euro Schulden erlassen. Bezahlt wurde von der Telekom für vier “Präkonzepte“, von denen leider nur mehr Deckblätter auffindbar sind.

Und dann tritt auch schon Grassers Werber und Trauzeuge Walter Meischberger in den Zeugenstand. Auch er stellt klar, wie wunderbar er im Wiener Polit-Biotop schwamm. Seine Konzepte, seine Ideen, seine Leistungen für Novomatic, Telekom, Porr, aber vor allem die Immofinanz haben ihm zehn Millionen gebracht. Keinen Cent will er an Politiker weitergegeben haben.

Entschlagungen, Unschuldsbeteuerungen, verlorene Festplatten, Jagdeinladungen, mündliche Verträge, unauffindbare Studien: Das ist die erste Bilanz des Korruptionsuntersuchungsausschusses. Ist das Tribunal also wertlos? Die ÖVP denkt darüber nach, das Kontrollgremium abzudrehen. Das Argument lautet, Justiz und Politik könnten doch nicht gleichzeitig ermitteln.

Das ist ein Ablenkungsmanöver. Der U-Ausschuss hat völlig andere Aufgaben als die Justiz. Hier geht es nicht um Geständnisse oder den rauchenden Colt, wie manche hoffen. Hier findet gerade ein mühseliges Aufarbeiten der Ära Haider/Schüssel statt. Jene, die stets gläserne Kassen und Anstand predigten, die “Recht muss Recht bleiben“ propagierten und die “Bonzen von den Futtertrögen des Staates“ vertreiben wollten, sie sitzen nun hier und entschlagen sich, wenn es darum geht, Aufklärung zu leisten: Wofür wurden Millionen von staatsnahen Unternehmen bezahlt?

Es gilt ein Missverständnis aufzuklären: Ein U-Ausschuss wendet zwar die Strafprozessordnung an, doch sein Ziel ist ein völlig anderes als das der Justiz. Die Justiz muss mit “an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ eine Straftat nachweisen. Das ist fast unmöglich, weil illegale Parteifinanzierung meist nicht strafbar, Bestechung kaum beweisbar ist.

Im U-Ausschuss hingegen geht es um Transparenz, um Verantwortung, um die Divergenz zwischen dem, was Politiker predigten, und dem, was sie tatsächlich getan haben.

Der U-Ausschuss ist, wenn man so will, das Reinigungsritual der parlamentarischen Demokratie. Akten werden öffentlich, Verantwortliche zur Rede gestellt.

Vor dem U-Ausschuss zu schweigen ist auch zulässig. Aber auf der politischen Bühne ist das Schweigen fatal. Denn die Fragen der meist perfekt vorbereiteten und erstaunlich zivilisiert agierenden Abgeordneten sind messerscharf. Sie haben, obwohl erst der erste Tagesordnungspunkt (die Telekom-Gelder) behandelt wird, zweierlei offengelegt:

In Österreich füttert eine Hand die andere an. Und in Österreich gilt eine Art Omertà.

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26. Mrz 2012

Platter & die Murmeltier-Affäre

Der ORF berichtet unter Hinweis auf den tiroler Journalisten Markus Wilhelm, der Tiroler Landeshauptmann Günter Platter habe im Paznauntal ein Murmeltier erschossen.

Ich stelle folgende Fragen:

1) Stimmt das? Wieviele Schüsse waren nötig?

2) Wenn ja, was geschah mit dem Murmeltier?

3) Wer hat es gehäutet?

4) Wer hat es verspeist?

5) Was hat der Tiroler Landeshauptmann gesagt, als das Murmeltier in die Knie ging?

6) Wo wurde es ausgestopft?

 

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21. Mrz 2012

Warum zwei Wiener Polizeichefs vorerst schweigen sollten

Eine psychisch kranke Frau liegt nach einem Polizeieinsatz im Spital. Neunmal hat ein Polizeibeamter auf sie geschossen.

Die Frau, so gibt die Polizei zu Protokoll, sei verwirrt in ihrem Badezimmer gestanden und habe einen Polizisten mit einem großen Messer verletzt, ein Pfefferspray habe nicht gewirkt, ein Schuss ins Bein auch nicht.

Der Fall ist tragisch. Die Justiz wird zu klären haben, ob die Verantwortung der Beamten stimmt oder ein Notwehrexzess vorliegt.

Glaubt man den kritischen Kräften in der Polizei, dürften die Beamten gerade noch rechtmäßig gehandelt haben. Man muss aber auch an die tödlichen Einsätze der letzten zehn Jahre erinnern, wo auch zuerst von Notwehr die Rede war, Gerichte aber chaotische und unprofessionelle Amtshandlungen verurteilten.

Vorsicht ist also angebracht. Und dennoch stößt schon jetzt etwas ganz übel auf. Die Spitzen der Wiener Polizei können es nicht lassen, solche Fälle während laufender Ermittlungen im Sinne ihrer Beamten zu kommentieren.

Sowohl Wiens Polizeipräsident Gerhard Pürstl als auch Landespolizeikommandant Karl Mahrer verteidigen das Verhalten des Beamten schon vor dem Abschluss der Ermittlungen mit einer “akuten Notwehrsituation“.

Waren die zwei Polizeichefs vor Ort? Sind die Ermittlungen etwa schon abgeschlossen? Haben Pürstl und Mahrer wirklich schon alle Beweise gewürdigt? Nein.

So ein öffentlicher Vorfreispruch steht den Leitern einer Polizeieinheit nicht zu (so wie den Medien eine Vorverurteilung nicht zusteht).

Pürstl und Mahrer sprechen ja hier nicht als Chefs, sondern als Vorgesetzte einer Polizeibehörde, die nach außen jeden Anschein der Befangenheit oder Kameraderie zu unterlassen hat.

Das Signal, das Pürstl und Mahrer setzen, sickert nämlich nach unten durch und lautet: Wir verteidigen unsere Kollegen. Und wir erwarten dies auch von den ermittelnden Behörden.

Doch dazu sind die beiden Chefs nicht befugt. Polizeipräsidenten haben den Rechtsstaat zu repräsentieren, und der nahm gerade in Gestalt der Staatsanwaltschaft die Ermittlungen auf, um den Fall aufzuklären.

Noch etwas zeigen die Schüsse in der Goldschlagstraße: Die Polizisten sind offenbar im Umgang mit Psychotikern völlig überfordert. Sie trauen sich offenbar Amtshandlungen zu, die andere Spezialeinheiten der Wiener Polizei, etwa die Alarmabteilung Wega, weit besser und professioneller absolvieren. F

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16. Mrz 2012

Frau Karl übt Justizministerin

Journalisten, Anwälte, Rechtsprofessoren: Sie alle kritisieren Beatrix Karl. Was hat sie falsch gemacht?

Das gab es schon lange nicht mehr – Anwälte, Journalisten und Rechtswissenschaftler jeder Couleur sind einer Meinung: Beatrix Karl bedrohe die freie Presse und wolle korrupte Politiker straflos stellen. Harte Vorwürfe, die Justizministerin hat sich ihr “Jahr der Vertrauensrückgewinnung“ wohl anders vorgestellt.

Die ÖVP-Politikerin und ihr Beraterstab verstehen die Wucht der Kritik aber nicht mehr, sie sprechen von einer Kampagne und unzulässigen Zuspitzungen. Und ganz falsch ist das auch wieder nicht. Vor “Zuständen wie in Aserbaidschan“ warnte die Rechtsanwaltskammer anlässlich eines neuen Gesetzes, das die Berufsgeheimnisse von Anwälten, Journalisten und Steuerberatern neu definieren sollte. Eine “Jagd auf Journalisten“ ortete Rubina Moehring im Standard. Die Rechtsprofessoren Helmut Fuchs, Bernd-Christian Funk und Klaus Schwaighofer warnten aber vor dem Regelwerk ebenso wie Zeitungsherausgeberverband und Journalistengewerkschaft. Am Sonntag rempelte dann auch noch Innenministerin Johanna Mikl-Leitner ihre Parteifreundin in der “Pressestunde“ an. Kollegin Karl solle sich doch bitte ein wenig Zeit nehmen, ehe sie Gesetze veröffentlicht.

Beatrix Karl, so scheint es, nähert sich dem Image ihrer glücklosen Vorgängerin Claudia Bandion-Ortner an. Hat sie das verdient? Es lohnt ein differenzierter Blick auf die Vorwürfe.

Der Anschlag auf die Presse?

Karls komplizierte Novelle der Strafprozessordnung regelt die Rechte der Staatsanwaltschaften, wenn sie bei Razzien in den Büros von Advokaten, Steuerberatern oder Journalisten Akten sicherstellen wollen.

Berufsgeheimnisträger, die selbst einer Straftat beschuldigt werden, sollten bei Hausdurchsuchungen weniger Einspruchsrechte erhalten.

Sollte aber wirklich die “Schweigepflicht vor Gericht fallen“, wie der ORF orgelte? Nein, nach wie vor benötigt ein Staatsanwalt einen “dringenden“ Tatverdacht und einen richterlichen Hausdurchsuchungsbefehl, um überhaupt eine Kanzlei oder eine Redaktion betreten zu dürfen. Das gibt es selten.

Wieso also die Aufregung? Hilfreich ist ein Rückblick, um die Medien zu verstehen. Eine Razzia in einer Redaktion ist zwar noch nicht vorgekommen. Als aber ein Wiener Neustädter Staatsanwalt den ORF-Journalisten Ed Moschitz wegen einer Neonazidoku nach dem NS-Verbotsgesetz verfolgte und das Oberlandesgericht dies stützte, war es fast so weit. In letzter Sekunde stoppte der OGH den Unsinn. Der Fall zeigte, wie schnell reaktionäre Kräfte in der Justiz gegen die Presse und vor allem deren Informanten in Stellung gebracht werden können.

Karls Gesetz erinnert viele auch noch an die Bemühungen des FPÖ-Justizministers Dieter Böhmdorfer. Er wollte das Zitieren aus Ermittlungsakten unter Strafe stellen, wenn “berechtigte Interessen“ gefährdet werden. Böhmdorfer sagte am Höhepunkt einer FPÖ-Affäre: “Wir brauchen keinen investigativen Journalismus, wir haben ja die Behörden.“

In der historisch gewachsenen Sorge um die Pressefreiheit ging der eigentliche Zweck des Karl-Gesetzes unter. Sie wollte eigentlich eine Lex Grasser erlassen.

Beschuldigte wie er schicken die ermittelnden Beamten immer öfter zu ihren Beratern. Dort seien die wichtigen Dokumente zu finden. Kaum in den Kanzleien angekommen, drehen die Steuerberater den Ermittlern dann lange Nasen. Die Akten betreffen leider, leider das Anwaltsgeheimnis und werden vor dem Zugriff der Behörden “immunisiert“. Monatelange Rechtsmittelverfahren bremsen die Ermittlungen und die beschuldigten Politiker können sich über eine faule Justiz beklagen.

Doch auch eine Lex Grasser hat Tücken: Denn Anwälte und Steuerberater fühlen sich zunehmend kriminalisiert, weil sie Verdächtige extensiv beraten. So protestierte etwa Grassers Steuerberater gegen eine Hausdurchsuchung in seiner Kanzlei. Ein dringender Tatverdacht gegen ihn liege gar nicht vor, monierte er. Das Oberlandesgericht gab ihm Recht.

Karl hat sich die Kritik also nur zum Teil verdient. Ihr größter Fehler war es, das Gesetz ohne Begutachtungsverfahren durchzudrücken. Es war nicht das erste Mal.

Straflosigkeit von Korruption?

Karl hat sich nicht nur mit der Strafprozessreform geschadet. Auch ihr Plan, Amtsmissbrauch künftig “diversionell“, also mittels Geldbuße und ohne Urteil abhandeln zu können, erregte den Protest der Strafrechtler. Die Fälle Buwog und Grasser könnten künftig ohne hinreichende Klärung der Tat mittels Bußgeldzahlung abgewürgt werden, warnte etwa der Wiener Strafrechtsprofessor Helmut Fuchs.

Wieder hatte Karl das Gesetz heimlich durchdrücken wollen. Anstatt es in eine qualifizierte Begutachtung zu schicken, versteckte sie es in einem Budgetbegleitgesetz. So entstand der Eindruck, die Justiz gebe den Wirtschaftskriminellen nach, um Ressourcen zu sparen – und das auf dem Höhepunkt des Telekom-Untersuchungsausschusses. Ein politischer Kardinalfehler.

Doch auch hier gibt es eine andere Sicht. Progressive Kräfte, etwa Walter Geyer, der angesehene Chef der Korruptionsstaatsanwaltschaft, sehen auch positive Seiten in der Reform: ein Müllmann, der gegen ein paar Seidln Bier ein paar Müllsäcke mehr aus dem Schweizerhaus trägt (dieser Fall wurde wirklich kürzlich mit bedingter Haftstrafe geahndet); ein Automechaniker, der das Prüfpickerl widerrechtlich aufklebt; eine Lehrerin, die die Schularbeiten verrät: Sie alle müssen heute wegen Amtsmissbrauchs verurteilt werden. Anders als Gewalttäter haben sie keine Chance auf eine Bußgeldzahlung. Ist das gerecht?

Und der Fall Eurofighter?

Bleibt ein dritter Vorwurf: Das Justizministerium hat, wie der Falter vergangene Woche unter Berufung auf Ministerialakten enthüllte, die Causa Eurofighter ohne umfassende Ermittlungen zur Seite gelegt. Wie das Finanzamt behauptet, schüttete der Eurofighter-Lobbyist und Haider-Werber Gernot Rumpold rund 800.000 Euro an die FPÖ aus. Und zwar just 2003, als er vom Rüstungskonzern EADS 6,5 Millionen Euro aufgrund horrend überhöhter Rechungen kassierte. Ein Fall von Bestechung? Rumpold sprach von einem Forderungsverzicht, weil die FPÖ nach Knittelfeld sonst pleite gegangen wäre.

Das Justizressort genehmigte die Einstellung und fühlt sich heute “missverstanden“. Warum? Staatsanwälte erklären es bei einem Hintergrundgespräch so: Ja, man ahne, dass da Schmiergeld geflossen sei. Aber man könne einen direkten Zahlungsfluss zu einem Minister nicht nachweisen. Das Problem sei, dass die Bestechung von Parteien nicht strafbar ist. Die Schuld liege bei der Politik, die illegale Parteienfinanzierung nicht geahndet wissen will.

Womit wiederum Beatrix Karl in die Pflicht zu nehmen ist. Ihre Lehre zur Justizministerin hat sie vorerst nicht abgeschlossen.

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16. Mrz 2012

Die verlorene Ehre der Natascha K.

Zwei ehemalige Höchstgerichtspräsidenten bezichtigen Natascha Kampusch der Lüge. Es geht nicht nur um den Ruf von Unschuldigen und Opfern, sondern auch um das Ressentiment gegen eine moderne Strafjustiz, die missbrauchte Frauen nicht erneut traumatisieren will (für Falter 10/12)

 

Im Café Rathaus sitzt ein höflicher älterer Herr. Es ist Johann Rzeszut, der ehemalige Präsident des Obersten Gerichtshofes. Die Kollegen im Justizpalast schätzten den konservativen Richter. Rzeszut, so erzählen sie, sei ein integrer und humorvoller Mann. Er konnte so launige Reden halten, dass sich die Hofräte vor Lachen die Bäuche hielten.
Heute ist allen das Lachen vergangen. Der ehemalige OGH-Präsident behauptet nämlich, da draußen laufe noch ein Entführer von Natascha Kampusch herum: Ernst H., der einzige Freund von Kampuschs Entführer Wolfgang Priklopil. Er müsse als Mittäter angeklagt und verurteilt werden. Jene drei Staatsanwälte, die Rzeszuts Anschuldigungen als völlig unbeweisbar verwarfen, hätten ihr Amt missbraucht.
Es sind nicht irgendwelche Staatsanwälte, die der konservative Höchstrichter da belastet, es sind die höchsten Staatsanwälte des Landes. Unerträglich sei deren Zaudern, sagt Rzeszut, die Indizienkette sei doch erdrückend: Von Kinderpornoringen, die bis in höchste Kreise reichen, von eingeschüchterten Zeuginnen und sogar von fehlenden Blutlacken neben Priklopils Leichnam will Rzeszut gehört haben. Und Natascha Kampusch? Sie wisse mehr, als sie sage.
Rzeszuts Vorwürfe wurden vom Justizministerium zur Anzeige gebracht und mehrmals überprüft, Rzeszut selbst wurde zwei Tage lang von einem Innsbrucker Richter einvernommen.
Ein Opfer wird verdächtigt
Dem Falter liegen nun das Zeugenprotokoll und der vertrauliche Abschlussbericht der Innsbrucker Staatsanwaltschaft vor. Dieses bislang unveröffentlichte Dossier gibt wichtige Einblicke in den Fall Kampusch und all die angeblich neuen Beweise, die dieser Tage die Medien hysterisieren. Es zeigt aber auch, dass hinter den Attacken auf die Justiz etwas zutiefst Politisches steckt: ein unerschütterliches Ressentiment gegen die Errungenschaften einer modernen, den Interessen eines Opfers verpflichteten Strafjustiz. Im Fall Kampusch geht es längst nicht nur um Fakten, er spiegelt auch einen gesellschaftspolitischen Kampf: Die Konservativen und die Rechten haben sich auf progressive Juristen eingeschossen. Der Opferschutz, also der schonende Umgang mit missbrauchten Frauen im Strafprozess, steht plötzlich wieder zur Diskussion.
Die ermittelnde Innsbrucker Staatsanwältin Gabriele Ginther-Schöll, übrigens die erste Frau, die in diesem Fall tätig wird, rechnet mit den Spekulationen des ehemaligen Höchstrichters auch in diesem Sinne ab. Rzeszut, so schreibt sie in den Abschlussbericht, verbreite Verschwörungstheorien und ein absonderliches Weltbild: „Bei Natascha Kampusch handelt es sich augenscheinlich in den Augen des Dr. Rzeszut (…) nicht um ein maßstabgerechtes Opfer, weil sie vom Täter nicht gänzlich zerstört wurde, sondern sich der Situation teilweise angepasst hat und sich nach außen hin stark gibt. Die Frage ist nur, ob das den Vorstellungen des Dr. Rzeszut gerecht werdende Opfer ein solches Schicksal überhaupt überlebt hätte.“
„Keine Hinweise“ auf Mittäter
Bald wird Rzeszut wieder zum Verhör gebeten. Ein Wiener Polizist und FPÖ-Provinzpolitiker belastet ihn schwer. Der Uniformierte behauptet, Rzeszut habe ihn beauftragt, DNA-Material eines Schulkindes zu beschaffen. Das Kind ist die Nichte von Priklopils bestem Freund, jenem Mann also, den Rzeszut als Mittäter verdächtigt. Das Mädchen, so dachte der Polizist, könnte vielleicht ein im Verlies geborenes Kind von Natascha Kampusch sein. Unsinn, wie sich herausstellte. Rzeszut dementiert.
Muss man ihn weiter ernst nehmen? Die Justiz tut es nicht, die Politik hingegen schon. Die Innenministerin will nun sogar auf Druck des Nationalrats das FBI einschalten, um den Fall erneut aufzurollen. Dabei hat die Staatsanwaltschaft Innsbruck alle Ermittlungsergebnisse im Fall Kampusch penibel untersucht, alle Theorien, Zeugenaussagen, Brutalitäten, Intimitäten und Widersprüche mit überzeugenden Argumenten verworfen oder zurechtgerückt.
Ja, schreibt die Staatsanwältin, „es gibt eine Reihe an nicht geklärten, aber auch nicht erklärbaren Fragen, es gibt Widersprüche, es gibt einige schwache Indizien“, aber es gibt „keinen konkreten Hinweis, dass Ingenieur H. in Zusammenhang mit der Entführung und Freiheitsentziehung der Kampusch eine Tathandlung gesetzt haben könnte“.
Rzeszut, so rügt die Staatsanwältin an einer Stelle, verhöhne das Opfer Kampusch geradezu, in dem er ihre Todesangst während der Flucht infrage stellt und die Gefangenschaft bezweifelt. Aus dem Abschlussbericht: „Hier wird darauf verwiesen, dass Kampusch von Schlägen, Essensentzug, Licht und Ventilatorentzug, von Fesseln mit Kabelbindern und Drohungen erzählt hat.“
Ihre schon im ersten Verhör nach der Flucht getätigten Aussagen seien nicht zuletzt deshalb glaubwürdig, da „im Haus Kabelbinder mit selbstgestrickten Hüllen, die offensichtlich Einschnitte in die Haut verhindern sollten“, gefunden worden waren. „Unter diesen Umständen Freiwilligkeit der Gefangenschaft anzunehmen, erscheint lebensfremd. Dass ein Opfer eine achtjährige Gefangenschaft nur überlebt, wenn es sich in gewisser Weise mit dem Täter arrangiert (…) ist nachvollziehbar.“
Man würde glauben, so ein Bericht setze einen Schlusspunkt. Doch Rzeszut ist nicht der einzige Gerichtspräsident mit Zweifeln: In der Hofburg grübelt hinter einer roten Tapetentür ein weiterer angesehener Jurist über den Fall. Ludwig Adamovich, der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichtshofes, sagt: „Der Bericht der Staatsanwaltschaft Innsbruck überzeugt mich nicht.“
Adamovich ist heute Berater des Bundespräsidenten, ein liberaler Professor der Grundrechte, kein konservativer Strafrechtler wie Rzeszut. Ein Nonkonformist, wie er sich selbst in seiner jüngst erschienenen Autobiografie nennt. Seine Worte haben Gewicht. Auf dem Tisch des Professors liegt die Biografie der Natascha Kampusch, in der er mit Bleistift Sätze unterstrichen hat. Er öffnet das Buch und legt es kopfschüttelnd zur Seite.
Einem Schuldspruch wegen übler Nachrede ist Adamovich in zweiter Instanz entronnen. Er hatte in der Krone behauptet, dass das Leben von Kampusch im Verlies „allemal besser“ gewesen sein könnte als das, was sie zuvor erlebt hatte. Ein unglaublicher Vorwurf an eine Familie, die acht Jahre nach ihrer Tochter suchte. Beweise? Nichts.
Das Gericht sprach Adamovich dennoch frei. Er sei einer Suggestivfrage der Krone auf den Leim gegangen. Nein, entschuldigen wolle er sich bei Kampuschs Mutter für seine Aussagen nicht, sagt Adamovich. Er will gar nichts mehr dazu sagen.
Die „Altherren-Privatpolizei“
So muss man auf sein Zeugenprotokoll vom Juni 2011 zurückgreifen. Auch Adamovich wurde in Innsbruck einvernommen. Natürlich bestreitet er Kampuschs Martyrium nicht. Aber er will es relativieren. Ihre Schilderungen seien doch oft in wichtigen Punkten „unglaubwürdig“ und „sehr unwahrscheinlich“. Die in ihrer Autobiografie geschilderte Marter, die 70 Knietritte, die dunklen Blutergüsse am Ohr, der Umstand, dass sie „würgen“ musste nach all den Ohrfeigen, ihre Klage, dass nach all den Prügeln sogar ihr Kiefer knirschte, das sei doch „zutiefst hinterfragenswürdig“, so Adamovich. Und weiter: „Da man Kampusch bislang alles und jedes glaubte, glaubt man ihr offenbar auch diese Gewaltbereitschaft des Wolfgang Priklopil.“
Wie kam diese „Altherren-Privatpolizei“ (Kurier-Kommentator Peter Rabl) überhaupt an den Fall Kampusch? Der damalige Innenminister Günther Platter (ÖVP) bat die beiden in ein Beratergremium, nachdem der von ihm abgesetzte Kripo-Chef Herwig Haidinger die Vertuschung von Ermittlungsfehlern beklagt hatte.
Tatsächlich wurden damals, in den 1990ern, Fehler gemacht, zumindest, wenn man den Krimi von hinten liest. Hinweisen auf Priklopil durch einen Polizisten aus Strasshof war man nicht nachgegangen. Der Beamte hatte damals von einem Einzelgänger mit einem Hang zu Kindern berichtet. Nach Kampuschs Auftauchen drängten seine Vorgesetzten den Polizisten aus Strasshof zum Schweigen. „Sag nichts“, befahlen sie. Es standen Nationalratswahlen an. Der Fehler sollte nicht hochgespielt werden.
Der herbeiphantasierte Pornoring
Adamovich und Rzeszut analysierten damals gemeinsam mit Experten den Fall. Sie fanden tatsächlich Widersprüche, deren Aufklärung sie völlig zu Recht einforderten. Das Justizministerium beauftragte Oberstaatsanwalt Thomas Mühlbacher, einen integren Mann, mit dem Fall.
Priklopils Freund, Ernst H., hatte sich ja wirklich höchst suspekt verhalten. Er log in seinen ersten Einvernahmen, gab an, von Kampusch noch nie gehört zu haben, benahm sich vor Polizisten höchst seltsam, legte ein „konspiratives Verhalten“ an den Tag, wie die Behörden notierten. Er schien mehr zu wissen, als er zugab.
Priklopil habe damals, in den Stunden vor seinem Tod, nur von einem Alkoholdelikt erzählt, von Kampusch sei nie die Rede gewesen, sagte H.. Eine Lüge, wie er später zugab. Er habe Angst vor den Medien bekommen, gab er später zu Protokoll, deshalb habe er die Öffentlichkeit belogen. In Wahrheit habe Priklopil damals eine Lebensbeichte abgelegt und H. habe es mit der Angst zu tun bekommen.
Ist das glaubwürdig? Er saß immerhin alleine einem Menschen gegenüber, der eines der grausamsten Verbrechen der heimischen Kriminalgeschichte gestand.
Adamovich und Rzeszut verweisen auf einige Auffälligkeiten, etwa auf H.s Telefonverhalten. Stundenlang telefonierte dieser mit der befreiten Kampusch. Sie wollte wissen, sagen ihre Anwälte, wer dieser H., von dem sie im Verlies immer hörte, wirklich war. Und mehrmals telefonierte H. nach Kampuschs Befreiung mit einer Person, die er unter dem merkwürdigen Kürzel „Be Kind Slow“ in sein Handy gespeichert hatte. Im selben Zeitraum telefonierte er auch mit dem Mann einer Sexshopbesitzerin.
Ein codierter Hinweis auf einen Kinderpornoring? Rzeszut glaubt das. Hinter „Be Kind Slow“ stünde ein Steuerberater und ehemaliger Milizoffizier, der einmal mit der Justizministerin bei einer karitativen Weihnachtsfeier Punsch ausgeschenkt habe. Dieser Mann, so habe Rzeszut gehört, habe einmal einen Soldaten gekannt, der seine Genitalien fotografierte. Das alles sei doch ein starkes Beweisgeflecht, um weiter zu ermitteln.
„Schauen Sie sich die Familie an!“
Die Justiz wollte sich keine Blöße geben. Sie durchsuchte das Verlies noch einmal nach DNA-Spuren von Ernst H.. Sie vernahm den Mann, dessen Nummer H. unter „Be Kind Slow“ gespeichert hatte. Sie prüfte das Kürzel in der Kinderpornoszene. Niemand wusste damit etwas anzufangen. Die Frau des Steuerberaters, so hörten die Polizisten, habe in Wahrheit das Handy benutzt und H. angerufen, um sich nach einer von ihm inserierten Wohnung in der Bergsteigergasse zu erkundigen.
Sie habe die Wohnung für ein Kindermädchen aus der Slowakei gesucht, erklärte sie. H., so die Erklärung, habe sich die Nummer der Interessentin vermutlich mit dem Kürzel „BE(rgsteigergasse) KIND(ermädchen) SLOW(akei)“ eingespeichert. Und die Sexshopbesitzerin? Ihr Mann telefonierte mit H., weil er Mietschulden hatte.
All das muss nicht stimmen, aber es ist eine plausible Erklärung, die im Zweifel für die Unschuld H.s zu werten ist. Und sie ist wesentlich plausibler als Rzeszuts Kinderpornoverschwörung. Kein Gericht würde H. aufgrund solcher Telefonate als Mittäter im Fall Kampusch verurteilen.
Doch Rzeszut bleibt dabei: Kampusch sage „möglicherweise“ die Unwahrheit über einen Mittäter, den Freund Priklopils, da dieser sie mit Pornofotos erpresse. Und vielleicht, sagen beide Präsidenten, war es gar kein Zufall, dass Priklopil auf Kampusch kam – „schauen Sie sich doch einmal die familiären Verhältnisse an“. Das klingt eher nach Rufmord als nach Verdacht.
Adamovich und Rzeszut sind mit ihren „Bedenken“ mittlerweile die Kronzeugen für Journalisten und Politiker, die lieber aufregende Sager verbreiten, als zu recherchieren. Nicht nur im Boulevard – auch in Kurier und Spiegel.
Da behauptet die aggressive FPÖ-Abgeordnete Dagmar Belakovich-Jenewein, Natascha Kampusch könnte im Keller ein Kind geboren haben – obwohl gynäkologische Untersuchungen längst das Gegenteil bewiesen hatten. Kampusch, so erzählen Vertraute, wird deshalb mittlerweile auf der Straße als kriminelle Mutter beschimpft.
Sogar der Grüne Peter Pilz hat den Fall kurz skandalisiert. Die Kinderpornoring-These hält er zwar für Unsinn, den Staatsanwälten wirft er aber dennoch „erbärmliche Arbeit“ vor. Ein zweiter Täter sei jetzt wohl nicht mehr zu finden.
Und auch die ÖVP inszeniert sich plötzlich als Aufdeckerpartei (nachdem das von ihr geleitete Innenressort Ermittlungspannen unter der Decke halten wollte). Werner Amon, der Vorsitzende des Kampusch-Unterausschusses, gab dem Spiegel kürzlich ein Interview, in dem er von einem zweiten Täter und einem möglichen Mord an Priklopil schwadronierte. Priklopil sei „nicht umfassend obduziert“ worden, stand da geschrieben. Und jener Bahnangestellte, der die Leiche fand, sei nicht verhört worden. Beides ist falsch oder irreführend. Der „Bahnangestellte, der die Leiche fand“, wurde tatsächlich nicht verhört, denn er hatte, anders als der Zugführer, den Selbstmord nicht gesehen.
Der Fall hat politische Bedeutung
Der Zuglenker aber erzählte dem Unfallkommando, wie Priklopil seinen Kopf auf die Gleise legte. Einen zweiten Mann habe er nicht gesehen. Der Gerichtsmediziner Daniele Risser sezierte den Toten am 26. August 2006. Er suchte nach Giften in dessen Körper, er hielt nach Spuren von Fremdeinwirkung Ausschau. Ergebnis: Selbstmord. Österreich schreibt dennoch von einem „Beweisfoto“, das den Mord an Priklopil belege.
DNA-Analysen wurden übrigens auch in Kampuschs Verlies gemacht. Die Holzverkleidungen an den Wänden wurden heruntergeschraubt, sogar die Wasserleitungsrohre zerlegt: Es fanden sich nur Spuren von Priklopil und Kampusch.
Bleibt ein Detail, das durch die Medien schwirrt: Ischtar A., ein Mädchen, das Kampuschs Entführung beobachtet haben will, sprach stets von zwei Tätern. Ihre Aussage wurde damals, in den 90ern, nur kursorisch protokolliert. Ein Ermittlungsfehler, wie die Staatsanwaltschaft Innsbruck rügt.
Doch Kampusch widerspricht der Zeugin. Immer wieder wurde Ischtar A., die damals zwöfl Jahre alt und höchst verschreckt war, verhört, mal sprach sie von zwei Tätern, schließlich wollte sie einen Irrtum nicht mehr ausschließen. Erlebtes und Fantasiertes sei bei der traumatisierten Zeugin durcheinandergeraten, stellte die Staatsanwaltschaft Innsbruck fest. Kampuschs Version sei „wahrscheinlicher“, eine Anklage gegen H. könne auf Ischtars Angaben jedenfalls nicht aufgebaut werden. Denn ihn hatte sie nicht gesehen.
Die Sache ist also ziemlich klar. Wieso muss man sich mit diesem Fall also noch weiter auseinandersetzen?
Es steckt wohl auch ein gesellschaftspolitischer Konflikt im Fall Kampusch, ein Abgrund wird sichtbar zwischen konservativen Kräften, denen übertriebener Opferschutz stets suspekt war, und progressiven Reformern, die Opfer von Straftaten schützen wollen. Es geht wohl auch um die Errungenschaften von Strafrechtsreformern, die Opfer nicht nur als Zeugen, sondern vor allem als geschundene Menschen respektieren und „bemächtigen“– und nicht noch einmal traumatisieren wollen.
Dieses moderne Strafrecht war eine Antwort auf jene männlich geprägte, reaktionäre Richterschaft, die eine vergewaltigte Frau so lange über die Sexualpraktiken des Täters ausfragte, bis sie sich in Widersprüche verwickelte und dann selbst als Verleumderin diskreditiert werden konnte.
Um diese Facette des Falles Kampusch nachzuzeichnen, muss man einen weiteren angesehenen Juristen besuchen, Werner Pleischl, den Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien. Ihn will Rzeszut wegen Amtsmissbrauch verurteilt wissen.
Anders als Rzeszut ist Pleischl ein Reformer. Er war Legist im Justizministerium, er setzte den außergerichtlichen Tatausgleich und den Opferschutz durch.
Pleischl ist sichtlich verärgert über die Medien und die Wichtigtuer in diesem Fall. Man kann ihn durchaus verstehen, wenn man die Berichte der Staatsanwaltschaft liest. Er dringt einfach nicht durch mit seiner Version der Wahrheit.
Es wird keiner ins Gefängnis gehen
Man müsse das Opfer endlich in Ruhe lassen, sagt Pleischl. Man müsse akzeptieren, dass Natascha Kampusch nicht ständig über Intimitäten befragt werden will – denn Priklopil sei ja tot. Da das Opfer keine anderen Täter bezichtigt, habe es ein Recht darauf, in Frieden gelassen zu werden. Das Strafverfahren habe zwar die historische Wahrheit zu erforschen, aber mit Mitteln die durch den Rechtstaat begrenzt sind. Ein Täter, der überführt werden könnte, ist nicht in Sicht.
Man kann nun, wie Rzeszut es tut, einwenden, dass die Staatsanwaltschaft dennoch alle Beweise sichern muss, ehe sie diese würdigt – auch wenn das Opfer kein Interesse mehr daran hat. Doch genau das ist längst geschehen.
Die Staatsanwaltschaften Wien, Graz und Innsbruck haben in dem Fall ermittelt. Es gibt keine Beweise gegen Ernst H.. Keine Aussagen, keine DNA-Spuren, keine Videos, keine Telefonate. Nichts.
Pleischl sagt: „Wir können das Opfer doch nicht foltern, damit es das sagt, was manche hören wollen.“ Man müsse akzeptieren, dass ein Mensch so eine grausame Tat überleben konnte und dennoch selbstbewusst auftritt. .Man müsse auch akzeptieren, dass es in diesem Fall keinen reinigenden Strafprozess gibt, keinen Täter in Handschellen. Es wird niemand ins Gefängnis gehen, niemand wird büßen. Auch Natascha Kampusch nicht.

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07. Mrz 2012

Der Kavalier verzichtet und schweigt

Akte Eurofighter: Lobbyist Gernot Rumpold erließ der FPÖ 764.000 Euro an Schulden. Eine Parteispende vom Rüstungskonzern EADS? “Nicht beweisbar“, sagt die Justiz

6,5 Millionen Euro. So viel haben die FPÖ-Werber Erika und Gernot Rumpold vom Eurofighter-Konzern EADS ab dem Jahr 2002 kassiert. Sie lobbyierten angeblich bei Politikern, sie umwarben kritische Journalisten, sie schalteten Inserate und organisierten Pressekonferenzen. 2,5 Millionen Euro verrechnete das Paar als “Tantiemen“ für sich selbst.

Nachdem die mittlerweile geschiedenen Rumpolds so unheimlich schnell reich wurden, kam es in der blauen Ministerriege zu einem seltsamen Meinungswandel. Über Nacht entschied sich die Regierung für den Eurofighter und nicht für den ursprünglich bevorzugten Saab-Gripen.

Die Öffentlichkeit fragt noch immer: Wo war die Leistung der Rumpolds? Wie floss das Geld weiter? Dafür gibt es zwei Antworten. Jene von SPÖ und Grünen. Und jene der Rumpolds.

SPÖ und Grüne wittern hinter den Lobbymillionen verdeckte Schmiergelder. Und die Rumpolds? Erika Rumpold sagte, ihre Leistung sei eben teuer. Die Rumpolds klagen jeden, der Kriminelles behauptet, und zu ihrer Entlastung legten die beiden horrende Rechnungen vor.

96.000 Euro flossen etwa für die Organisation einer Eurofighter-Pressekonferenz im Do & Co.

691.2000 Euro wurden unter anderem für “Informationsgespräche mit österreichischen Entscheidungsträgern (Politikern, Opinion-Leadern aus Industrie und Wirtschaft)“ verrechnet.

1,6 Millionen nahmen die Rumpolds für eine Büroeröffnung, ein paar “Landeshauptmann-Meetings“ und “inoffizielle Informationsgespräche“ mit österreichischen Entscheidungsträgern. Und so weiter.

Bezahlt hatte stets Erhard Steiniger namens des Rüstungskonzerns EADS. Steiniger ist jener Mann, der übrigens auch der Firma des damaligen Generalmajors Erich Wolf 87.600 Euro überwies. “Ein Darlehen an meine Frau“, rechtfertigte das Airchief Wolf. Steiniger war sein Trauzeuge, Wolf selbst in die Typenentscheidung eingebunden.

Der Staatsanwalt nahm die Arbeit auf – und legte sie gleich wieder nieder. Er gelangte nämlich zur Ansicht, für überhöhte Rechnungen von Ex-FPÖlern und Darlehen an Generalsgattinnen nicht zuständig zu sein. Das war 2009.

Als der Falter damals berichtete, dass Staatsanwalt Hans-Peter Kronawetter nicht einmal die Konten der Rumpolds öffnete, ein Vorgang, den jeder kleine Steuersünder fürchten muss, war der Skandal perfekt.

Die Justizministerin (damals Claudia Bandion-Ortner, ÖVP) versicherte, alles sei korrekt ermittelt worden, sie würde ja so gerne den vertraulichen Vorhabensbericht des Staatsanwalts ans Ministerium veröffentlichen, da werde alles erklärt. Aber leider, leider sei dies rechtlich nicht erlaubt.

Genau dieser Vorhabensbericht wurde nun dem Falter zugespielt. Das interne Dokument, in dem der ermittelnde Staatsanwalt seine Sicht auf den Fall dem Ministerium zur Kenntnis bringt, ist streng geheim. Es wirft ein völlig neues Licht auf den Fall und bringt die FPÖ in Bedrängnis.

Die Rumpolds, so hält Staatsanwalt Hans-Peter Kronawetter in seinem Vorhabensbericht fest, haben im Jahr 2003, also im Jahr der Eurofighter-Entscheidung, auf Forderungen gegenüber der FPÖ in der Höhe von 764.539 Euro verzichtet. Angeblich, weil die FPÖ nach der Spaltung von Knittelfeld fast pleite gewesen sei.

Der Forderungsverzicht ließ allerdings beim Finanzamt Wien 1/23 die Alarmglocken schrillen. Denn Rumpold hatte weder einen Konkursantrag gestellt, noch eine Ratenzahlung mit der FPÖ vereinbart. Ein ungewöhnliches Vorgehen, “das allen logischen Denkgesetzen widerspricht“, kritisiert die zuständige Finanzreferentin. Sie hält den angeblichen Forderungsverzicht daher für eine “verdeckte Gewinnausschüttung“ an die FPÖ und erwähnt in ihrem Schriftsatz auch die Tätigkeit Rumpolds für den Eurofighter-Konzern EADS.

Hat die FPÖ also von den Eurofighter-Millionen profitiert? Hat sie einen Kickback erhalten, der als Forderungsverzicht getarnt war?

Staatsanwalt Kronawetter ist dieser Frage nicht nachgegangen, wie sein Vorhabensbericht ans Justizministerium zeigt. Dabei kamen auch Kronawetter die Millionenrechnungen seltsam vor. “Im Ergebnis ist festzuhalten“, so schreibt er ans Ministerium, “dass die Höhe der vorgelegten Honorare in der Tat als ungewöhnlich zu bezeichnen ist.“ Doch die Rumpolds hätten den gesamten Etat durch “Rechnungen“ belegen können.

Belegen? In keiner Zeile hegt Staatsanwalt Kronawetter einen Zweifel, dass die Rechnungen vielleicht nur Scheinrechnungen gewesen sein könnten, um Schmiergelder zu tarnen. Der Staatsanwalt hat nach belastenden Beweisen auch nicht wirklich gesucht. Er hat die vorgelegten Rechnungen nicht überprüft, keine der in den Rechnungen angeführten “Opinion-Leader“ befragt und keine Plausibilitätsprüfungen der Ausgaben vorgenommen. Nicht einmal die Rumpolds selbst wurden zum Verhör vorgeladen. Sie seien doch ohnedies vom parlamentarischen Untersuchungsausschuss vernommen worden, so der Staatsanwalt. Die Oberstaatsanwaltschaft und das Justizministerium genehmigten Kronawetters Vorhaben, den Fall zu schließen.

Und was sagt Kronawetter zur Rechtsansicht der Finanz? Die qualifiziert er als einen “aus dem bloßen äußeren Anschein gezogenen Schluss“. Um eine “verdeckte Parteienfinanzierung der FPÖ aus EADS-Geldern über Umweg der Rumpold’schen Werbeagentur belegen zu können“, seien “konkrete Hinweise etwa in Form von belastenden Unterlagen oder Zeugenaussagen“ nötig, “für deren Vorliegen es keinen Anhaltspunkt gibt“. Selbst der Einwand der Finanz, Rumpold habe später den EU-Wahlkampf der FPÖ praktisch umsonst organisiert, irritiert nicht.

Fazit: Ein Rüstungskonzern zahlt an die Werber der FPÖ 6,5 Millionen Euro. Das Honorar ist völlig überzogen. Im Jahr der Eurofighter-Entscheidung verzichtet Rumpold auf 760.000 Euro, die ihm die FPÖ angeblich schuldig ist. Danach organisiert er gleich wieder einen Wahlkampf für jene Blauen, die ihn gerade angeblich um so viel Geld gebracht haben. Und zwar fast gratis.

Ein Justizskandal? Ein Hinweis auf verdeckte Parteispenden durch EADS? Vielleicht wird die Justiz ja wieder aktiv. Kürzlich bat sie Natascha R., die Sekretärin der Rumpolds, im Rahmen der Telekom-Spendenaffäre zum Verhör. Die Zeugin will gesehen haben, was der Staatsanwalt nicht suchte: Scheinrechnungen und dicke Geldkuverts im Tresor. Das Geld sei für “politische Interventionen“ eingesetzt worden.

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01. Mrz 2012

Wie kriminell ist der investigative Journalismus?

Meine Falter-Replik auf Hans Jörgen Manstein

Wer bedroht den Rechtsstaat? Die Provisionsempfänger und Schmiergeldverteiler? Die Freunde von KHG?

Der Verleger Hans Jörgen Manstein liefert im Branchenblatt Horizont eine originelle Antwort: Es ist die “Amtsmissbrauch-Journaille“ von Falter, Profil, Format und News. “Beitragstäter“ seien da unterwegs, um Beamte zum Geheimnisverrat anzustiften. Manstein hat das satt.

Anders als der selige Aufdecker Alfred Worm es angeblich vorlebte, werde nicht mehr recherchiert, sondern nur noch abgeschrieben, was Behörden ohnedies schon wüssten. Der Aufdeckungsjournalismus warte bloß noch darauf, “wer in den Zimmern für Geheimnisverrat Journaldienst hat“.

Manstein ist nicht irgendwer. Der Herr Professor veranstaltet Medientage, auf denen über Qualitätsjournalismus debattiert wird. Seine Worte verdienen daher Beachtung.

Sie sind nicht nur ahnungslos, dumm und verleumderisch – Worms Bawag-Informant wurde kürzlich wegen Geheimnisverrats verurteilt -, sie verhindern auch die längst fällige Debatte über die Nöte unseres investigativen Journalismus.

Es ist ja nicht so, dass Aufdeckungsjournalisten einfach Akten abschreiben, die man ihnen zuwirft. Sie sammeln über Jahre Informationen, zumeist aus legalen Quellen. Sie wollen Fachleute werden in einem immer hektischer werdenden, PR-gesteuerten Daily-News-Business. Das kostet Geld, das sich Medien kaum noch leisten.

Wenn Journalisten aus Geheimakten zitieren, dann meistens aus öffentlichem Interesse. Die Selbstdarstellung eines Politikers oder Beamten soll mit seinem tatsächlichen Verhalten kontrastiert werden. Wenn Grasser sagt, er lege alles offen, dann braucht man jene Akten, in denen festgehalten wird, dass dies nicht stimmt. Sonst regiert der “He said, she said“-Journalismus ohne Faktenbasis.

Nur in den seltensten Fällen brechen Aufdecker dabei das Strafrecht. Und wenn es geschieht, drückt der Rechtsstaat ein Auge zu: Er billigt Journalisten ein Aussageverweigerungsrecht über ihre Informanten zu.

Ja, Geheimnisse zu offenbaren, erfordert Verantwortung. Doch die wird derzeit grosso modo wahrgenommen. Das Privatleben der Politiker ist nach wie vor tabu.

Mansteins törichter Spott verstellt die Sicht auf das Kernproblem: Aufdecker neigen zum Einzelkämpfertum. Sie brauchen Supervision, mehr Ressourcen und mehr Vernetzung. Darüber kann man diskutieren. Nicht über eine Kriminalisierung, wie Manstein sie erträumt.

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