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21. Mai 2012

“Niemand hat sich bei mir entschuldigt“

Er träumte vom Paradies und wurde von vier Wiener Polizisten gefoltert. Zum ersten Mal spricht der Afrikaner Bakary J. über das Leben nach der Folter

(mit Nina Horaczek für den Falter)

Ein klappriger Ford biegt um die Ecke, darin sitzt der Afrikaner Bakary J. “Steigen Sie ein“, sagt er und fährt den Wagen in eine Gemeindebausiedlung am Rande Wiens. Der 38-Jährige lebt in Simmering, im Herzen des roten Wien.

Vor der Wohnanlage blüht der Flieder, die Sozialbauten sind gepflegt. In einem rosa Kinderzimmer lebt seine neunjährige Tochter, daneben sein zwölfjähriger Sohn, beide sind in Wien auf die Welt gekommen. An den Wänden der Wohnung hängen Hochzeitsfotos aus Gambia, daneben das Bild eines Elefanten. “Es ist wie im Dorf hier“, sagt Bakary J., er wirkt, als wäre er irgendwie doch heimisch geworden.

Dabei will ihn der Staat hier gar nicht sehen. Seine Kinder haben kein Recht auf ihren Vater. Bakary J. hat ein Aufenthaltsverbot, weil er vor etwa zehn Jahren wegen Drogenbesitzes verurteilt wurde und 15 Monate im Gefängnis saß. Als Polizisten ihn 2006 abschieben wollten, die Abschiebung aber abbrechen mussten, folterten sie ihn in einer Lagerhalle.

Der Falter brachte den Skandal damals ans Licht. Obwohl sie dem Afrikaner die Schädelknochen brachen, wurden die Beamten zu milden acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Erst vergangenen Monat wurden drei der vier Polizisten entlassen. Eine Disziplinaroberkommission im Bundeskanzleramt, genannt “barmherzige Brüder“, hatte sie gedeckt (siehe Falter 12/12). “Eine Schande“ nannte Wiens Polizeipräsident Gerhard Pürstl den Fall.

Die Polizisten wurden entlassen, aber bei Bakary J. hat sich kein Innenminister entschuldigt. “Er ist ein Drogendealer“, sagte die mittlerweile verstorbene Innenministerin Liese Prokop (ÖVP). Seit über sechs Jahren wartet Bakary J. auf eine Geste des Staates. Er will hierbleiben. Bei seiner Familie, bei seinen Kindern. Seine Ehefrau Michaela ist auch beim Interview dabei, spricht gemeinsam mit ihrem Mann über ihre unsichere Situation.

Es ist das erste Mal, dass Bakary J. öffentlich über seinen ambivalenten Fall spricht. Es ist das Schicksal eines Auswanderers. Es ist keine Heldengeschichte, sondern die widersprüchliche Vita eines Mannes, der das Paradies suchte, Gefängnis und Folter erlebte und auf ein glückliches Ende seiner Odyssee hofft.

Falter: Wo wollen wir Ihre Geschichte beginnen? In Ihrer Heimat Gambia?

Bakary J.: Gerne. Ich wurde 1973 in Jambur geboren, einem kleinen Dorf, 18 Kilometer von der Hauptstadt Banjul entfernt. Wir waren eine große Familie. Großeltern, Eltern, Kinder, Onkel und Tanten lebten bei uns alle gemeinsam. Meine Mutter schenkte sieben Kindern das Leben, und die zweite Frau meines Vaters hat noch einmal so viele.

Waren Ihre Eltern arm?

Bakary J.: Nein. Wir waren nicht reich, aber wir hatten immer genug, niemand musste hungern. Meine Eltern sind Bauern. Die Männer bauen Erdnüsse an, die Frauen Reis. Wir Kinder haben auch immer zeitig in der Früh die Felder gegossen und nach der Schule mitgeholfen.

Ihre Eltern schickten Sie zur Schule?

Bakary J.: Ich war ein ausgezeichneter Schüler. Deshalb habe ich ein Stipendium für eine der besten Schulen des Landes gekriegt. Ich wollte Lehrer werden. Doch daraus wurde nichts. Ich bin stattdessen in den Staatsdienst gegangen, habe für den Secret Service am Flughafen Banjul gearbeitet.

Warum haben Sie ihre Heimat verlassen?

Bakary J.: 1994 putschte in Gambia das Militär. Ich setzte keine Hoffnung mehr in mein Land und wanderte in den Senegal aus. Ich wollte weg, nach Europa. Damals war es noch leicht, aus Afrika wegzukommen. Ich bezahlte 300 Dollar, und schon hat uns ein Schiff nach Italien mitgenommen.

Sie waren einer dieser Flüchtlinge, die auf klapprigen Booten ausreisten?

Bakary J.: Nein. Ich reiste auf einem Containerschiff. Wir hatten sogar eigene Kabinen zum Schlafen. Nach ein paar Tagen sind wir in Genua von Bord gegangen. Die italienischen Zöllner dachten, wir gehörten zur Crew, und haben uns nicht kontrolliert.

Was dachten Sie, als Sie in Italien ankamen?

Bakary J.: Ich träumte ja vom Paradies. Doch ich bin den ganzen Tag in Genua herumgeirrt. Schließlich habe ich einen Senegalesen getroffen, der schon länger in Italien war. Er sagte: “Steig in den Zug, fahr nach Graz. In Italien kriegst du gar nichts.“ Ich nahm den Zug, und als der Zöllner kam, versteckte ich mich im Abteil unter dem Bett und wartete. So gelangte ich 1997 nach Graz. Dort stellte ich einen Asylantrag.

Was haben Sie hier erwartet?

Bakary J.: Wir dachten, dass man uns hier willkommen heißen wird. Dass wir auf dem Kontinent der Menschenrechte sein werden. Dass man sich um uns kümmern wird. Dass wir arbeiten können und Geld verdienen, vielleicht sogar eine Familie gründen. Doch zunächst musste ich in Graz in einem Obdachlosenheim schlafen. Morgens wurden wir rausgeschmissen, abends durften wir wieder hinein. Den ganzen Tag lungerten wir auf der Straße herum. Ich habe versucht, Österreicher kennenzulernen, aber die meisten waren abweisend. Wenn Sie als Fremder nach Gambia kommen, möchte jeder Sie sofort kennenlernen, jeder würde Sie begrüßen und mit Ihnen plaudern. 1997 bin ich zurück nach Gambia.

Warum?

Bakary J.: Es gab eine große Amnestie, die Regierung versprach einen Neubeginn im Land. Ich habe mir gedacht, das wäre auch für mich eine Chance. Aber kurz vor meiner Rückkehr hatte ich noch eine Affäre. Es war nur eine Nacht, aber sie änderte mein Leben. Diese Frau sitzt jetzt neben mir. Sie wurde meine Frau.

Michaela J.: Ich habe ihn einige Wochen nach unserem Pantscherl in Gambia angerufen und ihm gesagt, dass ich schwanger bin.

Bakary J.: Deswegen bin ich wieder nach Wien zurück. Eine Bekannte von uns hat damals für mich gebürgt, damit ich bei der Geburt meines Sohnes hier sein konnte. Nach wenigen Monaten musste ich aber wieder ausreisen.

Michaela J.: Wir haben uns das nicht vorstellen können: eine Familie zu sein. Aber wir haben uns gemeinsam um unser Baby gekümmert und uns dabei ineinander verliebt. Wir haben geheiratet, und drei Jahre später kam unsere Tochter zur Welt.

Ein weniger schönes Thema in Ihrem Leben sind Ihre Verhaftungen wegen Drogenhandels.

Bakary J.: Zum ersten Mal kam ich 1997 einen Monat in Untersuchungshaft und erhielt eine Vorstrafe. Im Jahr 2001 wurde ich noch einmal verhaftet und saß sieben Monate in Untersuchungshaft. Dann stellte sich heraus, dass eine Verwechslung vorlag und ich unschuldig war, und ich wurde sofort aus der Haft entlassen.

Viele Afrikaner dealten auf Wiens Straßen mit Drogen. War das eine Mafia, wie die Polizei und der Boulevard damals beteuerte?

Bakary J.: Ich glaube nicht, dass die Leute durch den Drogenhandel reich wurden. Die Situation, in der sich viele von uns befanden, ließ sie zu Dealern werden. Stellen Sie sich vor, es ist Winter, es ist eiskalt und man hat keinen Schlafplatz, nichts zu essen, kein Geld und keine Möglichkeit, zu arbeiten. Heute sehen Sie weniger dealende Afrikaner. Warum? Weil die meisten einen Job haben. Entweder hier oder sie sind weitergezogen, nach England oder Amerika.

Einige Jahre später mussten Sie erneut ins Gefängnis. Sie sollen im großen Stil gedealt haben und erhielten zwei Jahre Haft.

Bakary J.: Ich habe immer ganz legal gearbeitet, zuerst als Botenfahrer, dann als Marktfahrer. Nebenbei habe ich Containertransporte nach Afrika organisiert. Ein einzelnes Paket hinunterzuschicken ist wahnsinnig teuer. Deswegen organisieren Afrikaner in Wien gemeinsam Container und teilen sich die Transportkosten. Die Leute haben ihre Sachen zu mir gebracht und ich habe alles organisiert. Damals hat ein Typ einen kleinen Koffer vorbeigebracht und gesagt, er will den nach Afrika schicken …

Michaela J.: Für mich brach die Welt zusammen. Damals standen zehn Polizisten vor der Tür. Ich hab sie reingelassen und war noch ein bisschen goschert, weil ich sicher war, dass die nichts finden werden. Dann knallte mir die Polizei die Drogen auf den Tisch. Und ich dachte, mein ganzes Leben bricht zusammen.

Bakary J.: Der Richter hat mich wegen Drogenbesitzes zu zwei Jahren Haft verurteilt, 15 Monate saß ich ab. Damals kam mein Sohn in die Schule. Wir haben versucht, dass das Leben für unsere Kinder trotz der Haft möglichst normal weitergeht. Jedes zweite Wochenende, wenn ich Ausgang hatte, habe ich am Freitag mit meiner Frau unseren Sohn vom Hort abgeholt.

Ihre Familie zerbrach nicht, das ist ungewöhnlich.

Michaela J.: Als Bakary in der Untersuchungshaft saß, bin ich sogar mit den Scheidungspapieren hinmarschiert. Wir waren durch eine Scheibe im Besucherraum getrennt. Da habe ich dem Wärter gesagt, er soll meinem Mann die Scheidungspapiere geben. Aber der Wärter sagte, ich soll meine Papierln nehmen und gehen. Danach habe ich mich beruhigt und gedacht, ich rede noch einmal mit ihm. Bakary war immer ein guter Ehemann und ein toller Vater. Es gibt so viele Männer, die sich nicht um ihre Kinder kümmern. So war er nie. Ich hielt ihm die Treue.

Es folgte der 7. April 2006, ein Datum, das heute noch den Polizeipräsidenten beschäftigt.

Bakary J.: Wenige Tage zuvor, am 31. März, brachten mich Polizisten von der Justizanstalt in die Schubhaft. Die Behörden erklärten, meine Ehe sei zerrüttet, deshalb werde ich abgeschoben.

Michaela J.: Ich stand damals mit unserer dreijährigen Tochter vor dem Gefängnistor. Bakary und ich haben am Vortag noch ausgemacht, dass ich ihn mit der Kleinen abhole. Nach einer Stunde kam ein Beamter zu mir und sagte, ich brauch nicht zu warten, mein Mann ist in Wien in Schubhaft.

Bakary J.: Dort war ich eine Woche. Am 7. April wurde ich ohne Vorankündigung zeitig in der Früh geweckt. Drei Polizisten fuhren mit mir zum Flughafen. Sie begleiteten mich zum Flieger und ich sagte zum Kapitän: “Ich habe eine Frau und zwei Kinder in Österreich und konnte mich nicht einmal verabschieden.“ Der Pilot weigerte sich, mich an Bord zu nehmen. Die Polizisten haben mich ins Polizeiauto gesetzt und sind losgefahren. Der Polizist neben mir sagte: “Du Motherfucker bist ein toter Mann. Wir haben den Befehl, dich zu töten.“

Hatten Sie Angst?

Bakary J.: Nein, ich dachte, der spinnt und will mir Angst einjagen. Dann haben sie begonnen, auf Wienerisch zu reden, und dauernd telefoniert. Wir sind dann bei der Simmeringer Haide abgefahren und von dort weiter bis vor das Lusthaus im Prater. Dort schrie der Fahrer aggressiv ins Telefon. “Wir haben keine Zeit!“ und “Wo bist du?“, brüllte er. Dann fuhren sie zur Wehlistraße in die Lagerhalle. Dort bekam ich zum ersten Mal Angst.

Dort wartete, wie das Gericht später feststellte, bereits ein vierter Beamter.

Bakary J.: Er hatte das Tor aufgesperrt. Die Halle war so unglaublich riesig, da gab es sogar Schienen für Züge, so groß war die. Der Boden war aus Beton und total staubig, die Decke aus Glas. Ich war im Polizeibus eingesperrt, die Polizisten waren alle verschwunden. Nach fast zehn Minuten kamen sie zurück. Sie trugen dicke Handschuhe und Sturmmasken. Nur der Fahrer, der hatte seine Maske nicht über das Gesicht gezogen. Einer der Polizisten öffnete die Autotür und sagte: “Kennst du Hitler?“ Ich sagte: “Nein, aber ich habe gehört, er hat sechs Millionen Juden getötet.“ Darauf sagte der Polizist: “Du bist die Nummer sechs Millionen und eins. Ich hasse Schwarze und Juden.“ Er riss mich an der Hand aus dem Wagen. Ich kniete vor den Polizisten, ich bettelte um mein Leben. Ich bat sie, mich zu verschonen. Aber sie sagten Nein. Niemals. Dann kamen die Schläge und die Tritte, von überall, von allen Seiten. Sie prügelten so lange auf mich ein, bis ich flach am Boden lag. Sie zogen ihre Pistolen und sagten: “Schließ deine Augen und sprich dein letztes Gebet.“ Ich musste mich hinknien. Ich sah, wie einer mit dem Auto auf mich zufährt. Dann wurde ich bewusstlos.

Das Gericht wird später von Scheinexekutionen sprechen. Die Beamten gestanden all das, was Sie hier erzählen. Sogar, dass man Sie mit dem Auto angefahren und dabei schwer verletzt hatte. Aber was danach geschah, ist nahezu unbekannt.

Bakary J.: Als ich wieder zu mir kam, lag ich auf dem Boden und die Polizisten sprachen miteinander. Nur der vierte Polizist hat nicht geschlagen, der stand etwas abseits und hat zugesehen.

Dieser Polizist ist bis heute im Polizeidienst.

Bakary J.: Ich verstehe das nicht. Er hatte die Halle aufgesperrt, er hatte den anderen die Möglichkeit gegeben, mich zu foltern, ja, er hatte sogar einen Obdachlosen, der in dieser Halle wohnte, fortgeschickt. Dieser Polizist war genauso schuldig. Auch das Gericht sah es so.

Was ist dann passiert?

Bakary J.: Die Polizisten trugen mich in den Polizeibus und einer sagte zum Fahrer: “Fahr schneller, besser, er stirbt im Spital.“ Sie brachten mich in die Notaufnahme des AKH. Ich weinte vor Schmerz. Ich bekam eine Halskrause und Medikamente. Als wir zurück in die Schubhaft fuhren, schnappte mich ein Polizist am Genick, riss mir die Halskrause herunter und warf sie aus dem Fenster. Im Schubhaftgefängnis traten mich die Wärter und Polizisten die Stufen hinauf. Ich kam in eine Einzelzelle. Da gab es ein Bett aus Beton, das WC war in den Boden eingelassen, alle Fenster waren zu und das Licht brannte 24 Stunden.

Die sogenannte Absonderungszelle?

Bakary J.: Ja. Eine Woche wurde ich dort eingesperrt. Erst als Manfred Nowak, der damalige UN-Sonderberichterstatter für Folter, von Amnesty International über meinen Fall informiert wurde und mich in der Schubhaft besuchte, kam ich in eine normale Zelle.

Wurden Sie in der Schubhaft medizinisch behandelt?

Bakary J.: Der Polizeiarzt sagte zu mir: “Du hast Polizisten geschlagen. Du kriegst keine Medizin.“ Die Polizisten, die mich gefoltert hatten, haben ja behauptet, ich hätte versucht zu fliehen und sie geschlagen. Die prügelnden Polizisten waren übrigens immer dabei, wenn mich der Amtsarzt untersuchte. Sie brachten eine Falschanzeige wegen Körperverletzung und Widerstands gegen die Staatsgewalt gegen mich ein. Alle hielten zusammen. Meine Frau durfte ich nicht anrufen.

Michaela J.: Ich wusste gar nicht, was los war. Ich hatte ja nur gehört, dass er im Flugzeug nach Gambia war. Als wir am Abend in Gambia anriefen, hieß es, dort sei er nicht angekommen. Ich bin dann auf Verdacht in die Schubhaft gefahren. Dort habe ich meinen Mann mit total zugeschwollenem Gesicht vorgefunden. Die Kinder waren schockiert, als sie ihren Papa so sahen. Ich habe dann schnell mit dem Handy Fotos von seinem Gesicht gemacht und den Anwalt informiert.

Es sind die Fotos, die später überall gedruckt wurden.

Bakary J.: Es gibt noch viel schlimmere im Akt. Es dauerte zweieinhalb Monate, bis die Ärzte endlich feststellten, dass meine Schädelknochen gebrochen waren. Endlich traf ich auf einen guten Arzt im Allgemeinen Krankenhaus. Er war der Erste, der die Polizisten aus dem Untersuchungsraum schmiss und eine Computertomografie von meinem Kopf anordnete. Die Knochen in der Stirnhöhle, der Augenhöhle und das Jochbein waren gebrochen. Der Arzt sagte mir, ich hätte großes Glück gehabt. Hätten sich die Schädelknochen auch nur wenige Millimeter verschoben, wäre ich tot gewesen.

Wurden Sie für Ihre Schmerzen und die Verletzungen entschädigt?

Bakary J.: Nein, ich habe keinen Cent bekommen. Nicht einmal die Therapiekosten hat der Staat ersetzt. Im Gegenteil, meine Therapeutin unterstützt uns auch noch. Sie hilft uns aus, damit wir überleben können. Ich darf ja noch immer nicht arbeiten, also muss die ganze Familie von dem Teilzeitgehalt meiner Frau leben. Bis heute habe ich kein Visum.

Michaela J.: Es zehrt an den Nerven, dass ich seit sechs Jahren nicht weiß, ob mein Mann hier leben darf. Wir können nicht einmal auf Urlaub fahren. Letzten Sommer war ich mit den Kindern ein paar Tage in Kroatien. Der Papa blieb alleine zu Hause.

Warum?

Bakary J.: Wenn ich ausreise, lässt man mich nicht mehr zurück nach Österreich.

Es war ein dreistündiges Gespräch – auch über das Systemversagen, die Kameraderie und das Wegschauen. Bakary J. rang mit Tränen, immer wieder unterbrachen wir das Interview.

Der von den Nazis gefolterte Schriftsteller Jean Améry kommt einem in den Sinn: “Ich weiß also nicht, ob die Menschenwürde verliert, wer von Polizeileuten geprügelt wird. Doch ich bin sicher, dass er schon mit dem ersten Schlag, der auf ihn niedergeht, etwas einbüßt, was wir vielleicht vorläufig das Weltvertrauen nennen wollen. (…) Wer der Folter erlag, kann nicht mehr heimisch werden in der Welt.“

Nach dem Gespräch startet er seinen kFord und fährt seine Gäste zurück zur U-Bahnstation. Ob er heute, sechs Jahre nach den Folterungen, Angst vor der Polizei hat? Er sagt: “Das letzte Mal, als ein Polizist meinen Führerschein kontrollierte, sagte er nur zu seinem Kollegen: ‚Lass den in Frieden.‘“

Zur Person

Bakary J. wurde 1973 in Gambia geboren und kam 1997 nach Österreich. 2006 brachten vier Polizisten den Afrikaner in eine verlassene Lagerhalle und folterten ihn.

Mit dem Falter spricht er erstmals ausführlich über sein Leben in Afrika, die traumatischen Erlebnisse im April 2006 und seine Angst, aus Österreich abgeschoben zu werden und seine Familie zu verlieren

Ehepaar Michaela und Bakary J.: Nach der Folter die Verbannung?

Der Falter berichtete zum ersten Mal im April 2006 über den von Polizisten gefolterten Schubhäftling (Falter 16/2006). “War Bakary J. der Erste, der misshandelt wurde – oder nur der Erste, der sich wehrte?“, fragte Amnesty International-Chef Heinz Patzelt damals

Im September 2006 wurden drei der Polizeibeamten wegen “Quälens eines Gefangenen“ zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt, der vierte sechs Monate auf Bewährung. Die verurteilten Polizisten wurden von ihren Kollegen mit Geld aus dem “Sozialfonds“ der Polizei-Sondereinheit WEGA unterstützt. Der Staatsanwalt verzichtete auf eine Berufung gegen das milde Urteil. Der damalige Sprecher der Anklagebehörde, Gerhard Jarosch, nannte das “eine Sauerei“

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21. Mai 2012

“Ihr bekommt mich nie”

Wie Karl-Heinz Grasser sein eigenes Verfahren verschleppt und der Justiz zugleich Untätigkeit vorwirft

Als die Polizei vergangenes Jahr das Anwesen von Karl-Heinz Grasser durchsuchte, stellte sie auch 18 karierte Zettel sicher. Der Exfinanzminister skizzierte darauf ein Buch, seine Biografie.

15 Vorschläge für den Buchtitel brachte KHG zu Papier. “KHG – der verfolgte Shootingstar“, “KHG – die Vertreibung aus dem Paradies“, “KHG – ein Vollgasleben“ oder prophetisch: “KHG – Ihr bekommt mich nie“.

Die “Zielbotschaften“ der Biografie hat er auch gleich notiert: “KHG: ehrlich, korrekt, integer, nichts angestellt/nichts gemacht, würde es wieder tun.“ KHG sei ein “s. guter Finmini“ gewesen, er “mag die Menschen“. Und jetzt? “Ich liebe Italien und die Anonymität!“ “Biologische und psychische Schäden“ habe er durch eine wildgewordene Justiz erlitten. “Das Geld geht aus!“, notiert Grasser. “Manchmal ist einem zum Durchdrehen zumute.“

Man kann dieses Buchkonzept als weiteres Beweisstück für einen Narzissmus der Marke “zu jung, zu schön“ zur Seite legen. Man könnte es aber auch ernst nehmen. Stimmt es, was Grasser da zu Papier bringt? Ist da wirklich ein von politischen Kräften entfesselter Justizapparat unterwegs, um ihn fertigzumachen?

Ein Blick in neue Gerichtsurteile zeigt, dass Gerichte und Staatsanwaltschaften im Fall Grasser äußerst wachsam sind, wenn es um seine Rechte geht. Beinahe zu wachsam. Und ein Blick in den U-Ausschuss beweist, dass vor allem einer das Verfahren ständig verzögert: KHG selbst.

In einem vergangene Woche veröffentlichten Beschluss erklärte das OLG Wien, dass gegen Grasser zwar im Fall Buwog ein “dringender Tatverdacht“ bestehe, dennoch wird eine Überwachung seines Handys zwecks rückwirkender Standortpeilung und Bewegungsprotokolls für rechtswidrig erklärt. Diese Methoden seien selbst in seinem Fall einfach “unangemessen“, die Protokolle seien zu vernichten. “Die Richter werfen uns Prügel zwischen die Beine“, klagt ein Staatsanwalt.

Das Straflandesgericht gab auch einer Beschwerde von Grassers Anwalt Manfred Ainedter Recht, der sich über den Besuch von Journalisten bei der Hausdurchsuchung beklagte. Die Staatsanwaltschaft, so der Beschluss, hat Grassers Recht auf Geheimhaltung missachtet, indem sie Journalisten über die bei ihm laufende Hausdurchsuchung informierte. So weit dürfe Transparenz nicht gehen.

Und dann ist da noch die liechtensteinische Justiz, die Grassers Treuhändern bis vergangene Woche Rückendeckung bot.

Akten dieser Vaduzer Treuhänder seien vor dem Zugriff der Justiz immunisiert, so die liechtensteinische Justiz. Wiener Staatsanwälte fletschten vor Ärger die Zähne.

Erst vergangene Woche setzte der Oberste Gerichtshof in Liechtenstein (das Gericht wird übrigens mit österreichischen Richtern besetzt) der Behinderung ein Ende. Die Akten sind nach Wien zu schicken, so die Order.

Von einer Hetzjagd kann also in diesem Fall keine Rede sein, zumal wenn man sich die Vorwürfe gegen Grasser vergegenwärtigt.

Er soll ja nicht nur bei der Privatisierung der Buwog, sondern auch bei Geschäften des Finanzministeriums mit der Baufirma Porr in Wien und Linz mitgeschnitten haben. Das OLG stellt in einem Beschluss vom 27. April dieses Jahres sogar fest, dass es eine “begründete Verdachtslage“ gebe, dass Grasser von der Glücksspielfirma Novomatic bestochen worden sei.

Der ÖVP-Abgeordnete Günter Stummvoll sagte als Zeuge aus, Grassers engste Mitarbeiter hätten das Parlament nächtens mit einem Geheimantrag überrumpeln wollen, um das Glücksspielmonopol zu lockern. Kurz nach dem Ausscheiden aus dem Amt erhielt eine Grasser-Firma rund 450.000 Euro von der Novomatic. Das Geld ging an Walter Meischberger.

Grassers Freunde Ernst Plech, Peter Hochegger und Walter Meischberger waren jedenfalls oft zur Stelle, wenn Grasser als Minister einen Deal mit privaten Firmen vorbereitete. Sie zu bezahlen, so sagte es Porr-Chef Horst Pöchhacker vergangene Woche vor den verblüfften Parlamentariern aus, sei “politische Landschaftspflege“ gewesen. “Politische Schutzgelderpressung“ nannte es der Grüne Peter Pilz. Die entscheidende Frage ist: War Grasser der Pate? Bildeten er und seine Vertrauten eine kriminelle Organisation?

Dass die Beantwortung dieser Frage so lange dauert, ist auch Grassers Schuld: KHG, so zeigen die Akten, handelt anders, als er öffentlich beteuert. Er legt seine Vermögensverhältnisse eben nicht offen, wie er in seiner ersten Beschuldigteneinvernahme behauptet. Er verschleiert sie mithilfe der besten Steuerberater, die sein Geld mittels kompliziertester Konstrukte in Steueroasen parken.

Auch die Angaben zu seinen Freunden stimmen so nicht. Grasser hat mit Walter Meischberger nicht “gebrochen“. Er traf sich mit ihm in Hinterzimmern von Büros, wie Meischberger vor dem U-Ausschuss aussagte.

Sogar am Telefon beriet Grasser seinen Freund Meischi, etwa vor einem Polizeiverhör im Januar 2010, in dem dieser horrende Porr-Provisionen für Deals mit der Finanz erklären sollte.

Wenn Widersprüche auftauchen, dann schweigt Grasser, oder er legt den Kriminalbeamten Spuren, die ins Nichts führen. Etwa als es um das legendäre “Schwiegermuttergeld“ geht. 500.000 Euro Bargeld hat Grasser bei der Meinl Bank angelegt – und zwar auf höchst ungewöhnliche Weise.

Das Geld wurde von Grasser gar nicht selbst eingezahlt, wie er beteuerte. Sondern von einem Treuhänder, Heinrich Schwägler. Der legte es auf ein Schweizer Treuhandkonto, von dort wanderte es nach Deutschland, wo es von Hypo-Investor Tilo Berlin vermehrt wurde.

Die Korrespondenz über dieses Investment lief über die E-Mail-Adresse meischi@mac.com. Dann wanderte das Geld auf ein anderes Treuhandkonto und von dort zu einer Privatbank.

Warum diese verschlungenen Wege? War es Schmiergeld von Meischberger, wie der Staatsanwalt vermutet? Er verweist in diesem Zusammenhang auf einen Mietvertrag zwischen Finanzministerium und Porr.

Grasser dementiert und sagt: “Das Geld kommt von der Schwiegermutter.“ Doch er war damals noch gar nicht mit Fiona Swarovski verheiratet. Seine Schwiegermutter will auch nicht die Berechtigte des Geldes sein, wie sie der Meinl Bank in einem vertraulichen Brief mitteilte. Und vor Gericht entschlägt sie sich der Aussage aus “Familienräson“. Kein Wunder, dass die Fahnder bei solchen Manövern stutzig werden und sich alles verzögert. Sie wassern nun eben bei Heinrich Schwägler nach, jenem Treuhänder, der das Geld einzahlte. Es ist jener Mann, der seine beschlagnahmten Akten aufgrund des jüngsten OGH-Spruches herausgeben muss.

Auch Schwäglers Rolle fordert die Justiz heraus. Denn sein Anwalt, der liechtensteinische Abgeordnete Stefan Wenaweser, wird angeklagt, weil er Schwäglers (und damit vielleicht auch Grassers) beschlagnahmte Akten bei einem Liechtensteiner Gericht entwendet haben soll.

“Ich habe mit all dem nichts zu tun“, beteuerte Grasser vergangene Woche. Dabei ist Wenaweser der Vorstand seiner Stiftungen. Neun Millionen Euro, so die Finanzfahnder, sollen dort liegen.

Dass hier also einiges nicht zusammenpasst, spürten auch die Abgeordneten, als sie Grasser vor den U-Ausschuss zitierten. Als die Befragung so richtig spannend wurde, entschlug sich der sonst so beredte KHG. “Aufgrund der Selbstbelastungsmöglichkeit“, wie er es nennt.

Seine Entschlagung ging in der Tagesberichterstattung ein bisschen unter. Dabei ist sie von größter Bedeutung. Grasser verweigerte nämlich die Aussage, als es um sein Verhältnis zu Gerald Toifl ging.

Toifl ist eine sehr wichtige Figur in dem Fall. Er war Meischbergers Verteidiger. Toifl steht jedenfalls im dringenden Verdacht, Spuren in dem Krimi verwischt zu haben. Er soll Treuhandverträge rückdatiert haben, um mutmaßliche Schmiergeldzahlungen rund um den Verkauf der 60.000 Bundeswohnungen zu legalisieren. Die Justiz ließ deshalb auch Toifls Kanzlei durchsuchen und fand dort Material, das Grasser heute dazu bringt, sich zu entschlagen.

Da ist zum Beispiel dieses “Leistungsverzeichnis“, also eine Dokumentation der Arbeit von Toifls Kanzlei. Und siehe da: Toifl arbeitete ziemlich intensiv für Grasser. Er soll ihn sogar auf Verhöre vorbereitet haben.

Grasser hingegen sagt, dass er sich nur “ein-, zweimal“ bei Toifl mit Meischberger getroffen habe. Der Grund sei harmlos gewesen, beteuerte Grasser: Anwalt Toifl habe sich von Grasser die Buwog-Privatisierung erklären lassen. Und Grasser wiederum wollte doch nur wissen, was seine Freunde ausgefressen hatten: “Ich war ja auf allen Zeitungstitelseiten.“

Grassers Erklärungen für das konspirative Treffen sind für die Polizei unglaubwürdig, sie spricht von Verabredung, verzichtete aber auf die U-Haft. Gemeinsam flogen KHG und Toifl nun sogar nach Zürich, um dort einen weiteren Treuhänder zu besuchen: Norbert Wicki. Er ist eine weitere Schlüsselfigur. Er verwaltet nämlich jene Briefkastenfirma, in der Schmiergeld liegen soll. Auch er entschlägt sich der Aussage und verzögert damit die Ermittlungen. Auch um seine Dokumente wird in Rechtshilfeverfahren gerungen.

Die Briefkastenfirma, sie heißt Mandarin, ist für die Fahnder der Knackpunkt. Sie wollen wissen, wer wirklich hinter der Firma steckt. Nicht nur das um ein Hypo-Investment vermehrte Schwiegermuttergeld (rund 750.000 Euro) wurde von Grassers Treuhändern dorthin geschoben. Auch von einem der drei Buwog-Provisionskonten, das offiziell Meischberger gehören soll, aber von den Ermittlern Grasser zugerechnet wird, wanderten 500.000 Euro an die “Mandarin“. Es sei bloß ein “Darlehen“ an die Mandarin gewesen, rechtfertigte sich Meischberger.

Sogar die Meinl Bank hegt den Verdacht der Geldwäscherei und erstattete Anzeige. Das “Schwiegermuttergeld“ sowie die Herkunft von 830.000 Euro, die Grassers Eltern in den Jahren 2005 bis 2010 auf das Konto ihres Sohnes bar einzahlten, sei “nicht geklärt“.

Schmiergeld? Zwischen 2006 und 2008, so vermerkt jedenfalls die Polizei, seien von einem Meischberger-Konto, das in Wahrheit Grasser gehöre, in zehn Tranchen 624.000 Euro in bar abgehoben worden.

Entschlagungen, Gelder in Steueroasen, Verabredungen, belastende Anwaltspapiere: Das sind die Gründe, warum der Fall KHG nicht eingestellt wird. Es gibt einfach zu viele Widersprüche.

Die Akten aus Liechtenstein werden zeigen, ob die Beschuldigungen der Polizei “Hirngespinste“ sind, wie Grasser sagt. Sie werden zeigen, ob die Belastungszeugen in diesem Fall (etwa die Kabinettsmitarbeiter Michael Ramprecht und Willibald Berner, aber auch der nach einem Verhör im U-Ausschuss psychisch zusammengebrochene Grasser-Intimus Heinrich Traumüller) die Wahrheit gesagt haben.

“Wenn wir in Liechtenstein keine Beweise finden“, sagt ein Staatsanwalt, “dann werden wir den Fall einstellen.“

Eine entfesselte Justiz, wie Grasser sie in seinem Buchkonzept herbeifantasiert, sieht jedenfalls anders aus. Sie hätte den Beschuldigten längst wegen Verabredungsgefahr in U-Haft genommen.

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05. Apr 2012

Fall Faymann wird noch nicht eingestellt

Wieso die Oberstaatsanwaltschaft Wien das Verfahren gegen den Bundeskanzler noch nicht einstellen will, steht in dieser Medienmitteilung: CAUSA FAYMANN

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30. Mrz 2012

Fall Grasser: keine Akten aus Liechtenstein. Die Justiz hofft auf die Schweiz

Kürzlich bat ein Staatsanwalt zum Hintergrundgespräch im Fall Grasser. Der Ankläger sagte: “Wenn wir in Liechtenstein und der Schweiz etwas finden, dann klagen wir Grasser an.“ Wenn nicht, “dann stellen wir den Fall ein“. Die Indizien seien stark, aber zu schwach für eine Anklage. Die Spur des Buwog-Geldes müsse bis ans Ende verfolgt werden.

Grasser kann aufatmen: Zumindest die Justiz in Vaduz will beschlagnahmte Dokumente von Grassers Treuhänder Heinrich Schwägler nicht herausrücken. Begründung: Anwaltsgeheimnis.

Die Brisanz der noch nicht rechtskräftigen Entscheidung (in Vaduz wird übrigens österreichisches Recht angewendet) wird erst klar, wenn man Schwäglers Rolle in dem Fall erklärt.

Er ist jener Mann, der Grassers 500.000 Euro (angeblich Geld der Schwiegermutter) bei der Treuhandgesellschaft Ferint anlegte. Von dort wanderte das Vermögen – vermehrt durch ein lukratives Hypo-Investment – an eine Zürcher Briefkastenfirma namens “Mandarin“. Von der Mandarin floss das Geld auf ein Konto bei einer Catherins Cooperation. Und wohin floss es dann? An die Schwiegermutter? Oder an Grasser? Oder liegt das Geld noch dort?

Das sollten die Vaduzer Unterlagen klären. Die Schwiegermutter bestreitet, etwas mit dem Geld zu tun zu haben. Und deshalb vermuten die Ermittler, dass das Vermögen in Wahrheit Schmiergeld ist und dass Grasser hinter der Ferint und der Mandarin steckt. Denn auch Teile der Buwog-Provisionen wurden von Grassers Trauzeuge Meischberger an Mandarin überwiesen. Offiziell als “Darlehen“, allerdings zu verdächtig ungünstigen Konditionen. Die Justiz vermutet, dass Meischberger Grassers Schmiergeld-Treuhänder war. Er bestreitet.

Die Schwägler-Unterlagen liegen in Vaduz, die Mandarin-Unterlagen in Zürich. “Die Schweiz“, sagt der Wiener Staatsanwalt, “ist für uns wichtiger als Vaduz.“ Wenn auch dort die Rechtshilfe versage, sei der Fall aber am Ende.

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30. Mrz 2012

Ein Folterpolizist als Schülertrainer

Er folterte und genießt dafür mit 43 Jahren die Frühpension. Nun arbeitet Inspektor S. als Kampftrainer an Schulen

Das Angebot des “Vereins zur Förderung des Gewaltabbaus innerhalb der Gesellschaft“ klingt vielversprechend: “Deeskalationsschulungen, Gewaltprävention, Sicherheit an Schulen“.

Einer der Trainer des Vereins ist der 43-jährige Christian S. Auf der Website zeigt er sich im schwarzen Kampfgewand, in seinem Lebenslauf steht: “Langjährige berufliche Erfahrung beim Polizei-Einsatzkommando mit Ausbildungen in den Bereichen Zugriffe, staatlicher Personenschutz, Anwendung von einsatzbezogener Körperkraft.“

Einen kleinen Punkt in seiner Vita verschweigt Christian S. allerdings: Vor sechs Jahren folterte er den Afrikaner Bakary J. im Dienst brutal und brach ihm dabei den Schädelknochen. Drei andere Polizisten halfen ihm dabei.

Kontrollinspektor S. und sein Team wurden damals zu milden acht Monaten bedingter Haft verurteilt, aber nicht entlassen. Aufgrund eines “Burnouts“ schickte ihn das Innenministerium lieber mit 42 Jahren in die Frühpension. So wie seinen 48-jährigen Kollegen.

Die zwei anderen Polizisten versehen noch immer Dienst; der Jungrentner verdient sich nun ein kleines Zubrot als Trainer, aber auch als Bodyguard, wie Heute berichtete.

Zu verdanken hat der Polizist das dem Bundeskanzleramt. Dort residiert die Disziplinaroberkommission, interner Name “Barmherzige Brüder“. Es ist die oberste Disziplinarbehörde der Republik.

Sie verweigerte eine Entlassung des kriminellen Beamten und seiner drei Kollegen mit der Begründung, dass seine Folter an Bakary J. als “allgemein begreifliche, heftige Gemütsbewegung“ mildernd zu bewerten sei (siehe die ausführliche Geschichte in Falter 11/12). Der VwGH hob das Schandurteil zwar auf und ordnete eine Entlassung an. Doch die Disziplinaroberkommission machte einen Formalfehler. Die Sache liegt nun wieder beim Bundeskanzleramt, das die Sache in die Länge zieht. Vor allem die seltsame Frühpensionierung erweckt nun das Misstrauen der Behörden. Das Innenministerium will den Fall erneut prüfen. “Offenbar ist der Beamte ja wieder fit, wir werden überlegen, seine Pensionierung zu bekämpfen“, sagt ein Beamter.

Der Fall des Kontrollinspektors ist exemplarisch. Er zeigt, wie die Selbstreinigungskräfte in diesem Land versagen – und wie mächtig Corpsgeist und Freunderlwirtschaft im Beamtenapparat sind (siehe auch nebenstehendes Interview). Nicht nur folternde, auch zwei pädophile Beamte, die Kinderpornos horteten, wurden zurück in den Dienst geschickt.

Der Grund für dieses Staatsversagen liegt im Beamten-Disziplinarrecht. Es ist nahezu unmöglich geworden, Staatsdiener zu entlassen. Die für das Beamten-Dienstrecht zuständige SPÖ-Ministerin Gabriele Heinisch-Hosek hat diese Sitten jetzt satt.

Heinisch-Hosek hat gerade eine umfassende Reform des Disziplinarrechts vorgenommen. Die Geheimniskrämerei in den Disziplinargerichten (die Urteile sind nicht öffentlich) soll ein Ende finden. Die Bescheide sollen fortan im Internet anonymisiert veröffentlicht werden, die Verhandlungen öffentlich stattfinden. Ab 2014 sollen die Kommissionen überhaupt aufgelöst werden, deren Arbeit sollen Verwaltungsrichter übernehmen.

Die Ministerin will einen Katalog an Strafdelikten definieren, die automatisch zu einem Amtsverlust führen – dazu sollen etwa vorsätzliche schwere Körperverletzung, Sexualstrafdelikte und Gewaltdelikte gehören. “Solche Täter haben im öffentlichen Dienst nichts verloren“, sagt Heinisch-Hosek.

Nur einem ist damit noch immer nicht geholfen: dem Afrikaner Bakary J. Das Folteropfer hat, obwohl er Kinder mit einer Österreicherin hat, noch immer kein Recht, hier zu bleiben oder hier zu arbeiten. Aber das ist eine andere Geschichte.

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30. Mrz 2012

Eine Hand füttert die andere

Der Korruptions-Untersuchungsausschuss leistet erstaunlich gute Arbeit. Wie lange noch?

Alfons Mensdorff-Pouilly lächelt und scherzt, er erzählt über “Gatterjagden“ und zur Strecke gebrachtes Niederwild, über seine Kontakte nach Osteuropa, seinen Diplomatenpass und seine arme Ehefrau, die Ex-ÖVP-Ministerin Maria Rauch-Kallat.

Er unterhält den Nationalrat, als ob er am Kaminfeuer seines schottischen Jagdschlosses mit dem Kabinett des Innenministeriums und dem Chef der Industriellenvereinigung zu tief ins Whiskyglas geblickt hätte. Nur auf entscheidende Fragen der Abgeordneten (“wo war die Leistung“) antwortet er nicht. Wofür haben ihm Waffenfirmen, Telekom oder die OMV Millionen gezahlt? Der Graf sagt 42mal “Herr Abgeordneter, da entschlage ich mich“ und presst die Augen zusammen, als blendete ihn die Sonne.

Ähnlich Ex-ÖVP-Innenminister Ernst Strasser, den die Justiz bald anklagen könnte. Er sei ein gefragter Berater, gibt er zu Protokoll, er habe etwa den bulgarischen Innenminister bei der Umsetzung einer Polizeireform beraten. Bei einem Abendessen in Sofia war’s, wie sich Strasser erinnert. “Haben Sie die Polizei bei der Vorspeise, beim Hauptgang oder beim Dessert reformiert?“, fragt der Grüne Peter Pilz. Strasser wirkt ein wenig entrückt. Er will nicht einmal mehr seine eigene Unterschrift auf einer Rechnung erkennen. Er kann auch nicht verstehen, dass sich die bulgarischen Politiker an ihn nicht mehr erinnern wollen. Dabei hat ihm der Lobbyist Hochegger rund 100.000 Euro für die Arbeit in Sofia gezahlt. Die Leistung? Wenn er das nur wüsste! Seine Festplatte sei von der Polizei gelöscht worden, leider.

Schriftliches hat auch der Ex-FPÖ-Infrastrukturminister Mathias Reichhold nicht vorzuweisen. 70.000 Euro von Peter Hochegger? “Für mündliche Leistungen.“

Und Gernot Rumpold? Der EADS-Lobbyist und FPÖ-Parteiwerber, einst Haiders starke Hand, kassierte 600.000 Euro von der Telekom, eine verdeckte Parteispende, wie die Justiz vermutet. Zuvor hatte Rumpold sechs Millionen von Eurofighter kassiert und der FPÖ rund 800.000 Euro Schulden erlassen. Bezahlt wurde von der Telekom für vier “Präkonzepte“, von denen leider nur mehr Deckblätter auffindbar sind.

Und dann tritt auch schon Grassers Werber und Trauzeuge Walter Meischberger in den Zeugenstand. Auch er stellt klar, wie wunderbar er im Wiener Polit-Biotop schwamm. Seine Konzepte, seine Ideen, seine Leistungen für Novomatic, Telekom, Porr, aber vor allem die Immofinanz haben ihm zehn Millionen gebracht. Keinen Cent will er an Politiker weitergegeben haben.

Entschlagungen, Unschuldsbeteuerungen, verlorene Festplatten, Jagdeinladungen, mündliche Verträge, unauffindbare Studien: Das ist die erste Bilanz des Korruptionsuntersuchungsausschusses. Ist das Tribunal also wertlos? Die ÖVP denkt darüber nach, das Kontrollgremium abzudrehen. Das Argument lautet, Justiz und Politik könnten doch nicht gleichzeitig ermitteln.

Das ist ein Ablenkungsmanöver. Der U-Ausschuss hat völlig andere Aufgaben als die Justiz. Hier geht es nicht um Geständnisse oder den rauchenden Colt, wie manche hoffen. Hier findet gerade ein mühseliges Aufarbeiten der Ära Haider/Schüssel statt. Jene, die stets gläserne Kassen und Anstand predigten, die “Recht muss Recht bleiben“ propagierten und die “Bonzen von den Futtertrögen des Staates“ vertreiben wollten, sie sitzen nun hier und entschlagen sich, wenn es darum geht, Aufklärung zu leisten: Wofür wurden Millionen von staatsnahen Unternehmen bezahlt?

Es gilt ein Missverständnis aufzuklären: Ein U-Ausschuss wendet zwar die Strafprozessordnung an, doch sein Ziel ist ein völlig anderes als das der Justiz. Die Justiz muss mit “an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ eine Straftat nachweisen. Das ist fast unmöglich, weil illegale Parteifinanzierung meist nicht strafbar, Bestechung kaum beweisbar ist.

Im U-Ausschuss hingegen geht es um Transparenz, um Verantwortung, um die Divergenz zwischen dem, was Politiker predigten, und dem, was sie tatsächlich getan haben.

Der U-Ausschuss ist, wenn man so will, das Reinigungsritual der parlamentarischen Demokratie. Akten werden öffentlich, Verantwortliche zur Rede gestellt.

Vor dem U-Ausschuss zu schweigen ist auch zulässig. Aber auf der politischen Bühne ist das Schweigen fatal. Denn die Fragen der meist perfekt vorbereiteten und erstaunlich zivilisiert agierenden Abgeordneten sind messerscharf. Sie haben, obwohl erst der erste Tagesordnungspunkt (die Telekom-Gelder) behandelt wird, zweierlei offengelegt:

In Österreich füttert eine Hand die andere an. Und in Österreich gilt eine Art Omertà.

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26. Mrz 2012

Platter & die Murmeltier-Affäre

Der ORF berichtet unter Hinweis auf den tiroler Journalisten Markus Wilhelm, der Tiroler Landeshauptmann Günter Platter habe im Paznauntal ein Murmeltier erschossen.

Ich stelle folgende Fragen:

1) Stimmt das? Wieviele Schüsse waren nötig?

2) Wenn ja, was geschah mit dem Murmeltier?

3) Wer hat es gehäutet?

4) Wer hat es verspeist?

5) Was hat der Tiroler Landeshauptmann gesagt, als das Murmeltier in die Knie ging?

6) Wo wurde es ausgestopft?

 

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21. Mrz 2012

Warum zwei Wiener Polizeichefs vorerst schweigen sollten

Eine psychisch kranke Frau liegt nach einem Polizeieinsatz im Spital. Neunmal hat ein Polizeibeamter auf sie geschossen.

Die Frau, so gibt die Polizei zu Protokoll, sei verwirrt in ihrem Badezimmer gestanden und habe einen Polizisten mit einem großen Messer verletzt, ein Pfefferspray habe nicht gewirkt, ein Schuss ins Bein auch nicht.

Der Fall ist tragisch. Die Justiz wird zu klären haben, ob die Verantwortung der Beamten stimmt oder ein Notwehrexzess vorliegt.

Glaubt man den kritischen Kräften in der Polizei, dürften die Beamten gerade noch rechtmäßig gehandelt haben. Man muss aber auch an die tödlichen Einsätze der letzten zehn Jahre erinnern, wo auch zuerst von Notwehr die Rede war, Gerichte aber chaotische und unprofessionelle Amtshandlungen verurteilten.

Vorsicht ist also angebracht. Und dennoch stößt schon jetzt etwas ganz übel auf. Die Spitzen der Wiener Polizei können es nicht lassen, solche Fälle während laufender Ermittlungen im Sinne ihrer Beamten zu kommentieren.

Sowohl Wiens Polizeipräsident Gerhard Pürstl als auch Landespolizeikommandant Karl Mahrer verteidigen das Verhalten des Beamten schon vor dem Abschluss der Ermittlungen mit einer “akuten Notwehrsituation“.

Waren die zwei Polizeichefs vor Ort? Sind die Ermittlungen etwa schon abgeschlossen? Haben Pürstl und Mahrer wirklich schon alle Beweise gewürdigt? Nein.

So ein öffentlicher Vorfreispruch steht den Leitern einer Polizeieinheit nicht zu (so wie den Medien eine Vorverurteilung nicht zusteht).

Pürstl und Mahrer sprechen ja hier nicht als Chefs, sondern als Vorgesetzte einer Polizeibehörde, die nach außen jeden Anschein der Befangenheit oder Kameraderie zu unterlassen hat.

Das Signal, das Pürstl und Mahrer setzen, sickert nämlich nach unten durch und lautet: Wir verteidigen unsere Kollegen. Und wir erwarten dies auch von den ermittelnden Behörden.

Doch dazu sind die beiden Chefs nicht befugt. Polizeipräsidenten haben den Rechtsstaat zu repräsentieren, und der nahm gerade in Gestalt der Staatsanwaltschaft die Ermittlungen auf, um den Fall aufzuklären.

Noch etwas zeigen die Schüsse in der Goldschlagstraße: Die Polizisten sind offenbar im Umgang mit Psychotikern völlig überfordert. Sie trauen sich offenbar Amtshandlungen zu, die andere Spezialeinheiten der Wiener Polizei, etwa die Alarmabteilung Wega, weit besser und professioneller absolvieren. F

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16. Mrz 2012

Frau Karl übt Justizministerin

Journalisten, Anwälte, Rechtsprofessoren: Sie alle kritisieren Beatrix Karl. Was hat sie falsch gemacht?

Das gab es schon lange nicht mehr – Anwälte, Journalisten und Rechtswissenschaftler jeder Couleur sind einer Meinung: Beatrix Karl bedrohe die freie Presse und wolle korrupte Politiker straflos stellen. Harte Vorwürfe, die Justizministerin hat sich ihr “Jahr der Vertrauensrückgewinnung“ wohl anders vorgestellt.

Die ÖVP-Politikerin und ihr Beraterstab verstehen die Wucht der Kritik aber nicht mehr, sie sprechen von einer Kampagne und unzulässigen Zuspitzungen. Und ganz falsch ist das auch wieder nicht. Vor “Zuständen wie in Aserbaidschan“ warnte die Rechtsanwaltskammer anlässlich eines neuen Gesetzes, das die Berufsgeheimnisse von Anwälten, Journalisten und Steuerberatern neu definieren sollte. Eine “Jagd auf Journalisten“ ortete Rubina Moehring im Standard. Die Rechtsprofessoren Helmut Fuchs, Bernd-Christian Funk und Klaus Schwaighofer warnten aber vor dem Regelwerk ebenso wie Zeitungsherausgeberverband und Journalistengewerkschaft. Am Sonntag rempelte dann auch noch Innenministerin Johanna Mikl-Leitner ihre Parteifreundin in der “Pressestunde“ an. Kollegin Karl solle sich doch bitte ein wenig Zeit nehmen, ehe sie Gesetze veröffentlicht.

Beatrix Karl, so scheint es, nähert sich dem Image ihrer glücklosen Vorgängerin Claudia Bandion-Ortner an. Hat sie das verdient? Es lohnt ein differenzierter Blick auf die Vorwürfe.

Der Anschlag auf die Presse?

Karls komplizierte Novelle der Strafprozessordnung regelt die Rechte der Staatsanwaltschaften, wenn sie bei Razzien in den Büros von Advokaten, Steuerberatern oder Journalisten Akten sicherstellen wollen.

Berufsgeheimnisträger, die selbst einer Straftat beschuldigt werden, sollten bei Hausdurchsuchungen weniger Einspruchsrechte erhalten.

Sollte aber wirklich die “Schweigepflicht vor Gericht fallen“, wie der ORF orgelte? Nein, nach wie vor benötigt ein Staatsanwalt einen “dringenden“ Tatverdacht und einen richterlichen Hausdurchsuchungsbefehl, um überhaupt eine Kanzlei oder eine Redaktion betreten zu dürfen. Das gibt es selten.

Wieso also die Aufregung? Hilfreich ist ein Rückblick, um die Medien zu verstehen. Eine Razzia in einer Redaktion ist zwar noch nicht vorgekommen. Als aber ein Wiener Neustädter Staatsanwalt den ORF-Journalisten Ed Moschitz wegen einer Neonazidoku nach dem NS-Verbotsgesetz verfolgte und das Oberlandesgericht dies stützte, war es fast so weit. In letzter Sekunde stoppte der OGH den Unsinn. Der Fall zeigte, wie schnell reaktionäre Kräfte in der Justiz gegen die Presse und vor allem deren Informanten in Stellung gebracht werden können.

Karls Gesetz erinnert viele auch noch an die Bemühungen des FPÖ-Justizministers Dieter Böhmdorfer. Er wollte das Zitieren aus Ermittlungsakten unter Strafe stellen, wenn “berechtigte Interessen“ gefährdet werden. Böhmdorfer sagte am Höhepunkt einer FPÖ-Affäre: “Wir brauchen keinen investigativen Journalismus, wir haben ja die Behörden.“

In der historisch gewachsenen Sorge um die Pressefreiheit ging der eigentliche Zweck des Karl-Gesetzes unter. Sie wollte eigentlich eine Lex Grasser erlassen.

Beschuldigte wie er schicken die ermittelnden Beamten immer öfter zu ihren Beratern. Dort seien die wichtigen Dokumente zu finden. Kaum in den Kanzleien angekommen, drehen die Steuerberater den Ermittlern dann lange Nasen. Die Akten betreffen leider, leider das Anwaltsgeheimnis und werden vor dem Zugriff der Behörden “immunisiert“. Monatelange Rechtsmittelverfahren bremsen die Ermittlungen und die beschuldigten Politiker können sich über eine faule Justiz beklagen.

Doch auch eine Lex Grasser hat Tücken: Denn Anwälte und Steuerberater fühlen sich zunehmend kriminalisiert, weil sie Verdächtige extensiv beraten. So protestierte etwa Grassers Steuerberater gegen eine Hausdurchsuchung in seiner Kanzlei. Ein dringender Tatverdacht gegen ihn liege gar nicht vor, monierte er. Das Oberlandesgericht gab ihm Recht.

Karl hat sich die Kritik also nur zum Teil verdient. Ihr größter Fehler war es, das Gesetz ohne Begutachtungsverfahren durchzudrücken. Es war nicht das erste Mal.

Straflosigkeit von Korruption?

Karl hat sich nicht nur mit der Strafprozessreform geschadet. Auch ihr Plan, Amtsmissbrauch künftig “diversionell“, also mittels Geldbuße und ohne Urteil abhandeln zu können, erregte den Protest der Strafrechtler. Die Fälle Buwog und Grasser könnten künftig ohne hinreichende Klärung der Tat mittels Bußgeldzahlung abgewürgt werden, warnte etwa der Wiener Strafrechtsprofessor Helmut Fuchs.

Wieder hatte Karl das Gesetz heimlich durchdrücken wollen. Anstatt es in eine qualifizierte Begutachtung zu schicken, versteckte sie es in einem Budgetbegleitgesetz. So entstand der Eindruck, die Justiz gebe den Wirtschaftskriminellen nach, um Ressourcen zu sparen – und das auf dem Höhepunkt des Telekom-Untersuchungsausschusses. Ein politischer Kardinalfehler.

Doch auch hier gibt es eine andere Sicht. Progressive Kräfte, etwa Walter Geyer, der angesehene Chef der Korruptionsstaatsanwaltschaft, sehen auch positive Seiten in der Reform: ein Müllmann, der gegen ein paar Seidln Bier ein paar Müllsäcke mehr aus dem Schweizerhaus trägt (dieser Fall wurde wirklich kürzlich mit bedingter Haftstrafe geahndet); ein Automechaniker, der das Prüfpickerl widerrechtlich aufklebt; eine Lehrerin, die die Schularbeiten verrät: Sie alle müssen heute wegen Amtsmissbrauchs verurteilt werden. Anders als Gewalttäter haben sie keine Chance auf eine Bußgeldzahlung. Ist das gerecht?

Und der Fall Eurofighter?

Bleibt ein dritter Vorwurf: Das Justizministerium hat, wie der Falter vergangene Woche unter Berufung auf Ministerialakten enthüllte, die Causa Eurofighter ohne umfassende Ermittlungen zur Seite gelegt. Wie das Finanzamt behauptet, schüttete der Eurofighter-Lobbyist und Haider-Werber Gernot Rumpold rund 800.000 Euro an die FPÖ aus. Und zwar just 2003, als er vom Rüstungskonzern EADS 6,5 Millionen Euro aufgrund horrend überhöhter Rechungen kassierte. Ein Fall von Bestechung? Rumpold sprach von einem Forderungsverzicht, weil die FPÖ nach Knittelfeld sonst pleite gegangen wäre.

Das Justizressort genehmigte die Einstellung und fühlt sich heute “missverstanden“. Warum? Staatsanwälte erklären es bei einem Hintergrundgespräch so: Ja, man ahne, dass da Schmiergeld geflossen sei. Aber man könne einen direkten Zahlungsfluss zu einem Minister nicht nachweisen. Das Problem sei, dass die Bestechung von Parteien nicht strafbar ist. Die Schuld liege bei der Politik, die illegale Parteienfinanzierung nicht geahndet wissen will.

Womit wiederum Beatrix Karl in die Pflicht zu nehmen ist. Ihre Lehre zur Justizministerin hat sie vorerst nicht abgeschlossen.

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16. Mrz 2012

Die verlorene Ehre der Natascha K.

Zwei ehemalige Höchstgerichtspräsidenten bezichtigen Natascha Kampusch der Lüge. Es geht nicht nur um den Ruf von Unschuldigen und Opfern, sondern auch um das Ressentiment gegen eine moderne Strafjustiz, die missbrauchte Frauen nicht erneut traumatisieren will (für Falter 10/12)

 

Im Café Rathaus sitzt ein höflicher älterer Herr. Es ist Johann Rzeszut, der ehemalige Präsident des Obersten Gerichtshofes. Die Kollegen im Justizpalast schätzten den konservativen Richter. Rzeszut, so erzählen sie, sei ein integrer und humorvoller Mann. Er konnte so launige Reden halten, dass sich die Hofräte vor Lachen die Bäuche hielten.
Heute ist allen das Lachen vergangen. Der ehemalige OGH-Präsident behauptet nämlich, da draußen laufe noch ein Entführer von Natascha Kampusch herum: Ernst H., der einzige Freund von Kampuschs Entführer Wolfgang Priklopil. Er müsse als Mittäter angeklagt und verurteilt werden. Jene drei Staatsanwälte, die Rzeszuts Anschuldigungen als völlig unbeweisbar verwarfen, hätten ihr Amt missbraucht.
Es sind nicht irgendwelche Staatsanwälte, die der konservative Höchstrichter da belastet, es sind die höchsten Staatsanwälte des Landes. Unerträglich sei deren Zaudern, sagt Rzeszut, die Indizienkette sei doch erdrückend: Von Kinderpornoringen, die bis in höchste Kreise reichen, von eingeschüchterten Zeuginnen und sogar von fehlenden Blutlacken neben Priklopils Leichnam will Rzeszut gehört haben. Und Natascha Kampusch? Sie wisse mehr, als sie sage.
Rzeszuts Vorwürfe wurden vom Justizministerium zur Anzeige gebracht und mehrmals überprüft, Rzeszut selbst wurde zwei Tage lang von einem Innsbrucker Richter einvernommen.
Ein Opfer wird verdächtigt
Dem Falter liegen nun das Zeugenprotokoll und der vertrauliche Abschlussbericht der Innsbrucker Staatsanwaltschaft vor. Dieses bislang unveröffentlichte Dossier gibt wichtige Einblicke in den Fall Kampusch und all die angeblich neuen Beweise, die dieser Tage die Medien hysterisieren. Es zeigt aber auch, dass hinter den Attacken auf die Justiz etwas zutiefst Politisches steckt: ein unerschütterliches Ressentiment gegen die Errungenschaften einer modernen, den Interessen eines Opfers verpflichteten Strafjustiz. Im Fall Kampusch geht es längst nicht nur um Fakten, er spiegelt auch einen gesellschaftspolitischen Kampf: Die Konservativen und die Rechten haben sich auf progressive Juristen eingeschossen. Der Opferschutz, also der schonende Umgang mit missbrauchten Frauen im Strafprozess, steht plötzlich wieder zur Diskussion.
Die ermittelnde Innsbrucker Staatsanwältin Gabriele Ginther-Schöll, übrigens die erste Frau, die in diesem Fall tätig wird, rechnet mit den Spekulationen des ehemaligen Höchstrichters auch in diesem Sinne ab. Rzeszut, so schreibt sie in den Abschlussbericht, verbreite Verschwörungstheorien und ein absonderliches Weltbild: „Bei Natascha Kampusch handelt es sich augenscheinlich in den Augen des Dr. Rzeszut (…) nicht um ein maßstabgerechtes Opfer, weil sie vom Täter nicht gänzlich zerstört wurde, sondern sich der Situation teilweise angepasst hat und sich nach außen hin stark gibt. Die Frage ist nur, ob das den Vorstellungen des Dr. Rzeszut gerecht werdende Opfer ein solches Schicksal überhaupt überlebt hätte.“
„Keine Hinweise“ auf Mittäter
Bald wird Rzeszut wieder zum Verhör gebeten. Ein Wiener Polizist und FPÖ-Provinzpolitiker belastet ihn schwer. Der Uniformierte behauptet, Rzeszut habe ihn beauftragt, DNA-Material eines Schulkindes zu beschaffen. Das Kind ist die Nichte von Priklopils bestem Freund, jenem Mann also, den Rzeszut als Mittäter verdächtigt. Das Mädchen, so dachte der Polizist, könnte vielleicht ein im Verlies geborenes Kind von Natascha Kampusch sein. Unsinn, wie sich herausstellte. Rzeszut dementiert.
Muss man ihn weiter ernst nehmen? Die Justiz tut es nicht, die Politik hingegen schon. Die Innenministerin will nun sogar auf Druck des Nationalrats das FBI einschalten, um den Fall erneut aufzurollen. Dabei hat die Staatsanwaltschaft Innsbruck alle Ermittlungsergebnisse im Fall Kampusch penibel untersucht, alle Theorien, Zeugenaussagen, Brutalitäten, Intimitäten und Widersprüche mit überzeugenden Argumenten verworfen oder zurechtgerückt.
Ja, schreibt die Staatsanwältin, „es gibt eine Reihe an nicht geklärten, aber auch nicht erklärbaren Fragen, es gibt Widersprüche, es gibt einige schwache Indizien“, aber es gibt „keinen konkreten Hinweis, dass Ingenieur H. in Zusammenhang mit der Entführung und Freiheitsentziehung der Kampusch eine Tathandlung gesetzt haben könnte“.
Rzeszut, so rügt die Staatsanwältin an einer Stelle, verhöhne das Opfer Kampusch geradezu, in dem er ihre Todesangst während der Flucht infrage stellt und die Gefangenschaft bezweifelt. Aus dem Abschlussbericht: „Hier wird darauf verwiesen, dass Kampusch von Schlägen, Essensentzug, Licht und Ventilatorentzug, von Fesseln mit Kabelbindern und Drohungen erzählt hat.“
Ihre schon im ersten Verhör nach der Flucht getätigten Aussagen seien nicht zuletzt deshalb glaubwürdig, da „im Haus Kabelbinder mit selbstgestrickten Hüllen, die offensichtlich Einschnitte in die Haut verhindern sollten“, gefunden worden waren. „Unter diesen Umständen Freiwilligkeit der Gefangenschaft anzunehmen, erscheint lebensfremd. Dass ein Opfer eine achtjährige Gefangenschaft nur überlebt, wenn es sich in gewisser Weise mit dem Täter arrangiert (…) ist nachvollziehbar.“
Man würde glauben, so ein Bericht setze einen Schlusspunkt. Doch Rzeszut ist nicht der einzige Gerichtspräsident mit Zweifeln: In der Hofburg grübelt hinter einer roten Tapetentür ein weiterer angesehener Jurist über den Fall. Ludwig Adamovich, der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichtshofes, sagt: „Der Bericht der Staatsanwaltschaft Innsbruck überzeugt mich nicht.“
Adamovich ist heute Berater des Bundespräsidenten, ein liberaler Professor der Grundrechte, kein konservativer Strafrechtler wie Rzeszut. Ein Nonkonformist, wie er sich selbst in seiner jüngst erschienenen Autobiografie nennt. Seine Worte haben Gewicht. Auf dem Tisch des Professors liegt die Biografie der Natascha Kampusch, in der er mit Bleistift Sätze unterstrichen hat. Er öffnet das Buch und legt es kopfschüttelnd zur Seite.
Einem Schuldspruch wegen übler Nachrede ist Adamovich in zweiter Instanz entronnen. Er hatte in der Krone behauptet, dass das Leben von Kampusch im Verlies „allemal besser“ gewesen sein könnte als das, was sie zuvor erlebt hatte. Ein unglaublicher Vorwurf an eine Familie, die acht Jahre nach ihrer Tochter suchte. Beweise? Nichts.
Das Gericht sprach Adamovich dennoch frei. Er sei einer Suggestivfrage der Krone auf den Leim gegangen. Nein, entschuldigen wolle er sich bei Kampuschs Mutter für seine Aussagen nicht, sagt Adamovich. Er will gar nichts mehr dazu sagen.
Die „Altherren-Privatpolizei“
So muss man auf sein Zeugenprotokoll vom Juni 2011 zurückgreifen. Auch Adamovich wurde in Innsbruck einvernommen. Natürlich bestreitet er Kampuschs Martyrium nicht. Aber er will es relativieren. Ihre Schilderungen seien doch oft in wichtigen Punkten „unglaubwürdig“ und „sehr unwahrscheinlich“. Die in ihrer Autobiografie geschilderte Marter, die 70 Knietritte, die dunklen Blutergüsse am Ohr, der Umstand, dass sie „würgen“ musste nach all den Ohrfeigen, ihre Klage, dass nach all den Prügeln sogar ihr Kiefer knirschte, das sei doch „zutiefst hinterfragenswürdig“, so Adamovich. Und weiter: „Da man Kampusch bislang alles und jedes glaubte, glaubt man ihr offenbar auch diese Gewaltbereitschaft des Wolfgang Priklopil.“
Wie kam diese „Altherren-Privatpolizei“ (Kurier-Kommentator Peter Rabl) überhaupt an den Fall Kampusch? Der damalige Innenminister Günther Platter (ÖVP) bat die beiden in ein Beratergremium, nachdem der von ihm abgesetzte Kripo-Chef Herwig Haidinger die Vertuschung von Ermittlungsfehlern beklagt hatte.
Tatsächlich wurden damals, in den 1990ern, Fehler gemacht, zumindest, wenn man den Krimi von hinten liest. Hinweisen auf Priklopil durch einen Polizisten aus Strasshof war man nicht nachgegangen. Der Beamte hatte damals von einem Einzelgänger mit einem Hang zu Kindern berichtet. Nach Kampuschs Auftauchen drängten seine Vorgesetzten den Polizisten aus Strasshof zum Schweigen. „Sag nichts“, befahlen sie. Es standen Nationalratswahlen an. Der Fehler sollte nicht hochgespielt werden.
Der herbeiphantasierte Pornoring
Adamovich und Rzeszut analysierten damals gemeinsam mit Experten den Fall. Sie fanden tatsächlich Widersprüche, deren Aufklärung sie völlig zu Recht einforderten. Das Justizministerium beauftragte Oberstaatsanwalt Thomas Mühlbacher, einen integren Mann, mit dem Fall.
Priklopils Freund, Ernst H., hatte sich ja wirklich höchst suspekt verhalten. Er log in seinen ersten Einvernahmen, gab an, von Kampusch noch nie gehört zu haben, benahm sich vor Polizisten höchst seltsam, legte ein „konspiratives Verhalten“ an den Tag, wie die Behörden notierten. Er schien mehr zu wissen, als er zugab.
Priklopil habe damals, in den Stunden vor seinem Tod, nur von einem Alkoholdelikt erzählt, von Kampusch sei nie die Rede gewesen, sagte H.. Eine Lüge, wie er später zugab. Er habe Angst vor den Medien bekommen, gab er später zu Protokoll, deshalb habe er die Öffentlichkeit belogen. In Wahrheit habe Priklopil damals eine Lebensbeichte abgelegt und H. habe es mit der Angst zu tun bekommen.
Ist das glaubwürdig? Er saß immerhin alleine einem Menschen gegenüber, der eines der grausamsten Verbrechen der heimischen Kriminalgeschichte gestand.
Adamovich und Rzeszut verweisen auf einige Auffälligkeiten, etwa auf H.s Telefonverhalten. Stundenlang telefonierte dieser mit der befreiten Kampusch. Sie wollte wissen, sagen ihre Anwälte, wer dieser H., von dem sie im Verlies immer hörte, wirklich war. Und mehrmals telefonierte H. nach Kampuschs Befreiung mit einer Person, die er unter dem merkwürdigen Kürzel „Be Kind Slow“ in sein Handy gespeichert hatte. Im selben Zeitraum telefonierte er auch mit dem Mann einer Sexshopbesitzerin.
Ein codierter Hinweis auf einen Kinderpornoring? Rzeszut glaubt das. Hinter „Be Kind Slow“ stünde ein Steuerberater und ehemaliger Milizoffizier, der einmal mit der Justizministerin bei einer karitativen Weihnachtsfeier Punsch ausgeschenkt habe. Dieser Mann, so habe Rzeszut gehört, habe einmal einen Soldaten gekannt, der seine Genitalien fotografierte. Das alles sei doch ein starkes Beweisgeflecht, um weiter zu ermitteln.
„Schauen Sie sich die Familie an!“
Die Justiz wollte sich keine Blöße geben. Sie durchsuchte das Verlies noch einmal nach DNA-Spuren von Ernst H.. Sie vernahm den Mann, dessen Nummer H. unter „Be Kind Slow“ gespeichert hatte. Sie prüfte das Kürzel in der Kinderpornoszene. Niemand wusste damit etwas anzufangen. Die Frau des Steuerberaters, so hörten die Polizisten, habe in Wahrheit das Handy benutzt und H. angerufen, um sich nach einer von ihm inserierten Wohnung in der Bergsteigergasse zu erkundigen.
Sie habe die Wohnung für ein Kindermädchen aus der Slowakei gesucht, erklärte sie. H., so die Erklärung, habe sich die Nummer der Interessentin vermutlich mit dem Kürzel „BE(rgsteigergasse) KIND(ermädchen) SLOW(akei)“ eingespeichert. Und die Sexshopbesitzerin? Ihr Mann telefonierte mit H., weil er Mietschulden hatte.
All das muss nicht stimmen, aber es ist eine plausible Erklärung, die im Zweifel für die Unschuld H.s zu werten ist. Und sie ist wesentlich plausibler als Rzeszuts Kinderpornoverschwörung. Kein Gericht würde H. aufgrund solcher Telefonate als Mittäter im Fall Kampusch verurteilen.
Doch Rzeszut bleibt dabei: Kampusch sage „möglicherweise“ die Unwahrheit über einen Mittäter, den Freund Priklopils, da dieser sie mit Pornofotos erpresse. Und vielleicht, sagen beide Präsidenten, war es gar kein Zufall, dass Priklopil auf Kampusch kam – „schauen Sie sich doch einmal die familiären Verhältnisse an“. Das klingt eher nach Rufmord als nach Verdacht.
Adamovich und Rzeszut sind mit ihren „Bedenken“ mittlerweile die Kronzeugen für Journalisten und Politiker, die lieber aufregende Sager verbreiten, als zu recherchieren. Nicht nur im Boulevard – auch in Kurier und Spiegel.
Da behauptet die aggressive FPÖ-Abgeordnete Dagmar Belakovich-Jenewein, Natascha Kampusch könnte im Keller ein Kind geboren haben – obwohl gynäkologische Untersuchungen längst das Gegenteil bewiesen hatten. Kampusch, so erzählen Vertraute, wird deshalb mittlerweile auf der Straße als kriminelle Mutter beschimpft.
Sogar der Grüne Peter Pilz hat den Fall kurz skandalisiert. Die Kinderpornoring-These hält er zwar für Unsinn, den Staatsanwälten wirft er aber dennoch „erbärmliche Arbeit“ vor. Ein zweiter Täter sei jetzt wohl nicht mehr zu finden.
Und auch die ÖVP inszeniert sich plötzlich als Aufdeckerpartei (nachdem das von ihr geleitete Innenressort Ermittlungspannen unter der Decke halten wollte). Werner Amon, der Vorsitzende des Kampusch-Unterausschusses, gab dem Spiegel kürzlich ein Interview, in dem er von einem zweiten Täter und einem möglichen Mord an Priklopil schwadronierte. Priklopil sei „nicht umfassend obduziert“ worden, stand da geschrieben. Und jener Bahnangestellte, der die Leiche fand, sei nicht verhört worden. Beides ist falsch oder irreführend. Der „Bahnangestellte, der die Leiche fand“, wurde tatsächlich nicht verhört, denn er hatte, anders als der Zugführer, den Selbstmord nicht gesehen.
Der Fall hat politische Bedeutung
Der Zuglenker aber erzählte dem Unfallkommando, wie Priklopil seinen Kopf auf die Gleise legte. Einen zweiten Mann habe er nicht gesehen. Der Gerichtsmediziner Daniele Risser sezierte den Toten am 26. August 2006. Er suchte nach Giften in dessen Körper, er hielt nach Spuren von Fremdeinwirkung Ausschau. Ergebnis: Selbstmord. Österreich schreibt dennoch von einem „Beweisfoto“, das den Mord an Priklopil belege.
DNA-Analysen wurden übrigens auch in Kampuschs Verlies gemacht. Die Holzverkleidungen an den Wänden wurden heruntergeschraubt, sogar die Wasserleitungsrohre zerlegt: Es fanden sich nur Spuren von Priklopil und Kampusch.
Bleibt ein Detail, das durch die Medien schwirrt: Ischtar A., ein Mädchen, das Kampuschs Entführung beobachtet haben will, sprach stets von zwei Tätern. Ihre Aussage wurde damals, in den 90ern, nur kursorisch protokolliert. Ein Ermittlungsfehler, wie die Staatsanwaltschaft Innsbruck rügt.
Doch Kampusch widerspricht der Zeugin. Immer wieder wurde Ischtar A., die damals zwöfl Jahre alt und höchst verschreckt war, verhört, mal sprach sie von zwei Tätern, schließlich wollte sie einen Irrtum nicht mehr ausschließen. Erlebtes und Fantasiertes sei bei der traumatisierten Zeugin durcheinandergeraten, stellte die Staatsanwaltschaft Innsbruck fest. Kampuschs Version sei „wahrscheinlicher“, eine Anklage gegen H. könne auf Ischtars Angaben jedenfalls nicht aufgebaut werden. Denn ihn hatte sie nicht gesehen.
Die Sache ist also ziemlich klar. Wieso muss man sich mit diesem Fall also noch weiter auseinandersetzen?
Es steckt wohl auch ein gesellschaftspolitischer Konflikt im Fall Kampusch, ein Abgrund wird sichtbar zwischen konservativen Kräften, denen übertriebener Opferschutz stets suspekt war, und progressiven Reformern, die Opfer von Straftaten schützen wollen. Es geht wohl auch um die Errungenschaften von Strafrechtsreformern, die Opfer nicht nur als Zeugen, sondern vor allem als geschundene Menschen respektieren und „bemächtigen“– und nicht noch einmal traumatisieren wollen.
Dieses moderne Strafrecht war eine Antwort auf jene männlich geprägte, reaktionäre Richterschaft, die eine vergewaltigte Frau so lange über die Sexualpraktiken des Täters ausfragte, bis sie sich in Widersprüche verwickelte und dann selbst als Verleumderin diskreditiert werden konnte.
Um diese Facette des Falles Kampusch nachzuzeichnen, muss man einen weiteren angesehenen Juristen besuchen, Werner Pleischl, den Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien. Ihn will Rzeszut wegen Amtsmissbrauch verurteilt wissen.
Anders als Rzeszut ist Pleischl ein Reformer. Er war Legist im Justizministerium, er setzte den außergerichtlichen Tatausgleich und den Opferschutz durch.
Pleischl ist sichtlich verärgert über die Medien und die Wichtigtuer in diesem Fall. Man kann ihn durchaus verstehen, wenn man die Berichte der Staatsanwaltschaft liest. Er dringt einfach nicht durch mit seiner Version der Wahrheit.
Es wird keiner ins Gefängnis gehen
Man müsse das Opfer endlich in Ruhe lassen, sagt Pleischl. Man müsse akzeptieren, dass Natascha Kampusch nicht ständig über Intimitäten befragt werden will – denn Priklopil sei ja tot. Da das Opfer keine anderen Täter bezichtigt, habe es ein Recht darauf, in Frieden gelassen zu werden. Das Strafverfahren habe zwar die historische Wahrheit zu erforschen, aber mit Mitteln die durch den Rechtstaat begrenzt sind. Ein Täter, der überführt werden könnte, ist nicht in Sicht.
Man kann nun, wie Rzeszut es tut, einwenden, dass die Staatsanwaltschaft dennoch alle Beweise sichern muss, ehe sie diese würdigt – auch wenn das Opfer kein Interesse mehr daran hat. Doch genau das ist längst geschehen.
Die Staatsanwaltschaften Wien, Graz und Innsbruck haben in dem Fall ermittelt. Es gibt keine Beweise gegen Ernst H.. Keine Aussagen, keine DNA-Spuren, keine Videos, keine Telefonate. Nichts.
Pleischl sagt: „Wir können das Opfer doch nicht foltern, damit es das sagt, was manche hören wollen.“ Man müsse akzeptieren, dass ein Mensch so eine grausame Tat überleben konnte und dennoch selbstbewusst auftritt. .Man müsse auch akzeptieren, dass es in diesem Fall keinen reinigenden Strafprozess gibt, keinen Täter in Handschellen. Es wird niemand ins Gefängnis gehen, niemand wird büßen. Auch Natascha Kampusch nicht.

Kategorien: Texte für den FALTER
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